BBB fordert Auswertung der Gewaltstatistik 2025 in Bayern; Entzug der Fahrerlaubnis als Präventionsmaßnahme

PRESSE

BBB-Pressemitteilung vom 5. Mai 2026 Lessingstr. 11/II 80336 München T 089-55 25 88-0 F 089-55 25 88-50 bbb@bbb-bayern.de www.bbb-bayern.de Anette Egle M 01792225221 BBB: Gewalt gegen Beschäftigte braucht konkrete Auswertung und den Entzug der Fahrerlaubnis!

Der Bayerische Beamtenbund (BBB) begrüßt die Ergebnisse der Gewaltstatistik 2025, die das Bayerische Staatsministerium der Finanzen heute veröffentlicht hat. „Weniger Gewaltvorfälle sind gut“, sagt BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall. „Aber für die Zukunft brauchen wir konkre- tere Auswertungen, um einen ganzheitlicheren Überblick über das Gewaltphänomen zu bekom- men! Und auch die Folgen der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen verschärft werden.“

„Wer Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes zur Durchsetzung seiner Interessen tätlich angreift, bei dem ist auch zu erwarten, dass er auch in konflikthaften Verkehrssituationen impulsiv agiert“, ist sich Nachtigall sicher. „Deshalb muss nach jeder Gewalttat gegenüber Beschäftigten des Öffentlichen Diens- tes die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft und gegebenenfalls der Entzug der Fahrerlaubnis durch die jeweilige Straßenverkehrsbehörde konsequent erfolgen“, fordert der Vorsit- zende des BBB.

Straftaten, die ein hohes Aggressionspotential offenbaren, stellen die charakterliche Eignung zum Füh- ren von Kraftfahrzeugen insgesamt in Frage. Durch entsprechende Meldungen der Polizei an die Stra- ßenverkehrsbehörden der zuständigen Kommunen werden diese in die Lage versetzt, den Sachverhalt zu prüfen und Maßnahmen auf dem Verwaltungswege einzuleiten. Der Entzug bzw. die Nichterteilung einer Fahrerlaubnis nach entsprechenden Gewaltdelikten stellt nach Ansicht des BBB eine wirksame Präventionsmaßnahme dar.

Der BBB hatte das der Statistik zugrundliegende Gewaltschutzkonzept gemeinsam mit dem Bayeri- schen Finanzministerium vor fünf Jahren ins Leben gerufen. Seither wurde es konsequent weiterentwi- ckelt. Der aktuellen Gewaltstatistik liegt die im Konzept vorgesehene Evaluation zugrunde.

„Wir müssen wissen, welche Art von Straftaten in welchen Ressorts vorkommen und diese müssen in einheitlicher Weise dokumentiert werden, um anschließend valide Auswertungen zuzulassen und Ent- wicklungen darzulegen“, verlangt Nachtigall. Nur so könnten wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Auch wäre es wichtig in diesem Zusammenhang die Kommunen mitzudenken, bei denen ein einheitliches Konzept noch gänzlich fehlt.

Der BBB hat sich deshalb auch an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit der Bitte gewandt, die Gewalt gegen Polizeibeamte hinaus, die Ausweitung entsprechender Recherchemöglichkeiten in der polizeilichen Kriminalstatistik auch für andere Bereiche des Öffentlichen Dienstes zu prüfen.

„Für die Beschäftigten ist es unglaublich wichtig, den Dienstherrn und Arbeitgeber hier an ihrer Seite zu wissen – egal ob sie tatsächlich betroffen sind, oder nicht“. Dafür sei man der Bayerischen Staatsregie- rung sehr dankbar.

Zu Bedenken ist darüber hinaus auch, dass die vorgelegte Statistik ausschließlich die Gewalt gegen Beschäftigte der Staatsregierung wiedergibt. Gewaltdelikte gegenüber Beschäftigten der kommunalen Ebene, sind davon nicht erfasst. Auf dieser Ebene fehlen uns gänzlich Erkenntnisse zur Entwicklung dieses Gewaltphänomens. Auch dafür wäre die Grundlage eine durchgängigere Dokumentation der

2 Gewaltvorfälle. Nachtigall: „Wir stehen für die konsequente Weiterentwicklung des Gewaltschutzpro- gramms bereit!“