Stadt Regis-Breitingen beschloss, den Bebauungsplan ‘Blumrodaer Straße, Regis’ in Regis erneut öffentlich auszulegen; mit verkürzten Fristen

Bebauungsplan “Blumrodaer Straße, Regis” | Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen

Status Aktiv Zeitraum 06.05.2026 bis 27.05.2026

Der Stadtrat Regis-Breitingen hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Blumrodaer Straße, Regis“ aufgrund von Änderungen gegenüber dem vom 10.11.2025 bis 12.12.2025 ausgelegten Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet befindet sich in Regis-Breitingen, im Ortsteil Regis, nördlich und südlich der Blumrodaer Straße.

Vorrangiges Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen, die den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in Regis-Breitingen gerecht werden. Außerdem soll mit der Planung die Betriebserweiterung für den bestehenden SB-Lebensmittelmarkt ermöglicht werden. Angestrebt wurde ein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept, das gleichzeitig bestehende Grün- und Freiräume sichert und weiterentwickelt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Blumrodaer Straße, Regis“ in der Fassung vom 01.09.2025 einschließlich Begründung und Umweltbericht war durch den Stadtrat am 25.09.2025 gebilligt und zur Auslegung bestimmt worden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Aufgrund der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen im Planentwurf notwendig. Die Änderungen sind in die 2. Fassung des Entwurfes vom 10.04.2026 eingearbeitet worden. Sie machen eine erneute Auslegung des Entwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

In der Planzeichnung Teil A wird nördlich der Blumrodaer Straße statt eines Allgemeinen Wohngebiets WA 6.3 ein Mischgebiet MI 2 festgesetzt, das vormals festgesetzte MI 6.4 wird in MI 6.3 umbenannt. Dadurch können im westlich gelegenen Gewerbegebiet entsprechend der Stellungnahme des Landkreises Leipzig vom 08.01.2026 die Emissionskontingente so festgesetzt werden, dass es ein Teilgebiet ohne Emissionsbeschränkungen gibt (aus der Neuberechnung der Geräuschimmissionsprognose mit Stand vom 30.03.2026 ergibt sich zudem eine sehr geringfügige Anpassung der zeichnerisch festgesetzten Lärmpegelbereiche).

Dementsprechend wird im Teil B Text die Textliche Festsetzung TF 2.1 zum Maß der baulichen Nutzung (Tabelle GRZ

GFZ) an die zeichnerische Änderung angepasst.

Dementsprechend werden weiterhin im Teil B Text die Textlichen Festsetzungen TF 5.1 „Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden“ und 5.2 „Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel in den Gewerbegebieten“ auf der Grundlage der überarbeiteten Geräuschimmissionsprognose mit Stand vom 30.03.2026 neu gefasst bzw. in den Werten für die zulässigen Schalleistungspegel angepasst.

Aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen wurden im Teil B Text außerdem die Textlichen Festsetzungen TF 1.2 „Mischgebiete – MI“ und TF 1.3 „Gewerbegebiete – GE“ dahingehend geändert, dass Einzelhandel in den MI- und GE-Gebieten nicht zulässig ist und in den GE-Gebieten Betriebe, die der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen, nicht zulässig sind.

Die erneute Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB mit verkürzten Fristen und beschränkt sich auf die geänderten Teile des Planentwurfs.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, die geänderten Teile des Planentwurfs betreffenden Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

auf der Webseite der Stadt Regis-Breitingen unter

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter

Die Planunterlagen werden zusätzlich im Rathaus der Stadt Regis-Breitingen, Rathausstraße 25, im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 7 in 04565 Regis-Breitingen während der Dienststunden

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Regis-Breitingen, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen schriftlich oder per Mail an

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Geänderte Gutachten und vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Die in den vorliegenden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 01.09.2025 genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

Äußerung immissionschutzrechtlicher Bedenken bezüglich der Lärmkontingentierung in den festgesetzten Gewerbegebieten.

Daraufhin wurden folgende Gutachten mit umweltbezogenen Informationen geändert bzw. angepasst:

• Umweltberichtvom 10.04.2026 (in der Begründung enthalten)

1Bebauungsplan “Blumrodaer Straße, Regis"BebauungsplanÖffentliche AuslegungStatusBeendetZeitraum03.11.2025bis12.12.2025

2Bebauungsplan “Blumrodaer Straße, Regis"BebauungsplanErneute BeteiligungStatusAktivZeitraum06.05.2026bis27.05.2026