Gemeinde Schmölln-Putzkau Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‘Alte Gärtnerei’ Ortsteil Putzkau, Niederputzkau; Auslegung 06.05.–09.06.2026
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ | Beteiligungsportal Gemeinde Schmölln-Putzkau
Status Aktiv Zeitraum 06.05.2026 bis 06.05.2026
im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau
in der Fassung vom 07. April 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 unter Beschluss 050
2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau, in der Fassung vom 07. April 2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen jeweils in der (Vorentwurfs-)Fassung vom 07.04.2026 verfügbar:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau, in der Fassung vom 07. April 2026 und die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom06.05.2026 bis zum 09.06.2026 inder Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau)
während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.
Dienstzeiten sind: Di: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Parallel dazu ist eine Einsichtnahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich:https:
startseitesowie auf der Homepage der Gemeinde Schmölln-Putzkau:https:
Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetz-buch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.