Digitalausschuss des Bundestages beschließt Anhörung zum Reallabore-Gesetz; Neun Sachverständige sollen sich äußern.
Deutscher Bundestag - Digitalausschuss beschließt Anhörung zum Reallabore-Gesetz
Digitalausschuss beschließt Anhörung zum Reallabore-Gesetz
LBR) Am Mittwoch, 20. Mai 2026 führt der Digitalausschuss des Bundestages von 14 Uhr bis 16 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU
CSU und SPD zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (21
218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch. Neun Sachverständige sollen sich in der Anhörung in der kommenden Sitzungswoche zu der Vorlage äußern.
Mit dem Gesetzentwurf, der sich seit Ende Mai 2025 im parlamentarischen Verfahren befindet, sollen unter anderem Regelungen zu Definitionen von Reallaboren, zu Experimentierklauseln sowie zu regulatorischem Lernen festgeschrieben werden. Ziel soll es laut Gesetzentwurf sein, eine häufigere und bessere Nutzung von Reallaboren in allen Bereichen zu ermöglichen.
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