AfD-Fraktion fordert Transparenz bei PKS/Ausländerkriminalität im Bundestag; Migrationshintergrund in PKS erfassen
Deutscher Bundestag - Transparenz bei „Berichtswesen zur Ausländerkriminalität“
Transparenz bei „Berichtswesen zur Ausländerkriminalität“
STO) Die AfD-Fraktion dringt auf „maximale Transparenz“ bei der Ausgestaltung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem „Berichtswesen zur Ausländerkriminalität“. In einem Antrag (21
5748(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Mittwochabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern verbesserte bundeseinheitliche Berichtsstandards in Bezug auf die Erfassung und bestmöglich transparente Darstellung von Ausländerkriminalität festzulegen“.
Dazu soll nach dem Willen der Fraktion bei polizeilichen Erfassungen ein etwaiger Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen in der PKS aufgenommen werden. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge deutsche Tatverdächtige mit einer weiteren Staatsangehörigkeit zukünftig in der PKS als Untergruppe ausweisen. Entsprechende Feststellungen will die Fraktion ebenso wie die Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger regelmäßig in Pressemeldungen der Polizeibehörden zu Tatverdächten aufgenommen haben, soweit dadurch laufende Fahndungen nicht gefährdet werden.
Daneben plädiert sie in dem Antrag unter anderem dafür, „die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ), also die Zahl der ermittelten ansässigen Tatverdächtigen, berechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils (jeweils ohne Kinder unter acht Jahren), nicht nur in Bezug auf Deutsche und Nichtdeutsche, sondern auch im Hinblick auf in Deutschland lebende nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen einzeln zu berechnen und in den jeweiligen PKS Berichten von Bund und Ländern nach relevanten PKS-Schlüsseln, insbesondere Gewaltkriminalität, auszuweisen“.
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