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title: "DTL regelt Durchführungsbestimmungen zur EOM für Bundesligen; Doppelwettkämpfe verboten außer Finale."
sdDatePublished: "2026-05-06T19:59:00Z"
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DTL regelt Durchführungsbestimmungen zur EOM für Bundesligen; Doppelwettkämpfe verboten außer Finale.

Anlage Durchführungsbestimmung zur EOM
Stand: 15.03.2026
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Anlage Durchführungsbestimmungen
zur Ergänzungsordnung Turnen Männer (EOM)

1. Allgemeines

1.1
Die Anlage Durchführungsbestimmungen der EOM regelt die Wettkampfdurchführung
und sind für die an den Bundesligen teilnehmenden Mannschaften verbindlich.

1.2
Die Wettkämpfe finden grundsätzlich samstags statt. Wettkampfbeginn nicht vor 14:00 Uhr
und nicht nach 19:00 Uhr. Ein Wettkampf kann auch am Sonntag stattfinden. Der Wettkampfbeginn
ist zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. Ausnahme: Bei Durchführung von zwei Ligawettkämpfen
hintereinander am selben Wettkampfort kann der Wettkampfbeginn auf 12:00 Uhr vorver-
legt werden.
Eine Wettkampfverschiebung ist nur im Einvernehmen mit dem Wettkampfpartner vor Ab-
gabe der Austragungsmeldung auf jeden Wochentag in der Kalenderwoche vor dem ei-
gentlichen Wettkampftermin oder auf den darauffolgenden Sonntag möglich.
Das Einvernehmen muss schriftlich, auf entsprechendem Formular der DTL-Geschäfts-
stelle vorliegen.
Nach Abgabe der Austragungsmeldung ist eine Verschiebung nur noch bei höherer Gewalt
möglich. Über eine kurzfristige Verschiebung entscheidet bei Zustimmung des Wettkampf-
partners die Abteilungsleitung Turnen Männer.
Das Einvernehmen muss schriftlich, auf entsprechendem Formular der DTL-Geschäfts-
stelle vorliegen.
Am letzten Wettkampftag legt die Abteilungsleitung Turnen Männer den Wettkampfbeginn
auf 18:00 Uhr fest. Eine Wettkampfverschiebung, bzw. Wettkampfverlegung ist für den letz-
ten Wettkampftag nicht möglich. (Ausnahme: Durchführung von zwei Ligawettkämpfen hin-
tereinander am selben Wettkampfort.) Die Abteilungsleitung Turnen Männer legt den be-
ginnenden Wettkampf innerhalb der folgenden 14 Tagen nach Austragungsmeldung fest.

1.3
Der Wettkampfbeginn kann bei unverschuldeter verspäteter Anreise eines Vereines maxi-
mal um bis zu einer Stunde später angesetzt werden.

1.4
Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, ihre Mannschaften in einer einheitlichen
Wettkampfkleidung starten zu lassen. Das Führen des Bundeswappens auf dem Turntrikot
durch einen Turner oder Trainer während eines Bundesligawettkampfes ist nicht gestattet.

1.5
Die Gerätereihenfolge richtet sich nach den internationalen Bestimmungen (Boden, Pau-
schenpferd, Ringe, Sprung, Barren, Reck).
(Ausnahme: DTL-Aufstiegsfinale nach Ausschreibung.)

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Stand: 15.03.2026
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Die Durchführung von zwei Wettkämpfen zur gleichen Zeit an einem Wettkampfort (Dop-
pelwettkampf) im regulären Ligabetrieb ist nicht gestattet. (Ausnahme: DTL-Finale und DTL-
Aufstiegsfinale.)
Die Durchführung von zwei Ligawettkämpfen hintereinander am gleichen Wettkampfort ist
möglich, es muss jedoch gewährleistet sein, dass nach Ende des ersten Wettkampfes den
Mannschaften des zweiten Wettkampfes eine Einturnzeit von zusammen 60 Minuten zur
Verfügung steht (siehe hierzu 1.2 und 2.3).
An allen Geräten ist es erlaubt eine zusätzliche Landematte (Stärke max. 10 cm) abzugsfrei
zu benutzen.

1.6
Die Bundesligawettkämpfe sowie die Wettkämpfe des DTL-Finales und des DTL-Aufstiegs-
finales werden nach den Regeln des jeweils gültigen Code de Pointage (Senioren) bewertet.
Auf alle, laut DTL-Statuten startberechtigten Junioren werden diese Regeln ebenfalls ange-
wandt.
Anmerkung: Im Übrigen wird empfohlen, die von der FIG für Junioren verbotenen/als un-
geeignet eingestuften Elemente in diesen Altersklassen zu vermeiden.

1.7
Geräteerhöhungen für einzelne Turner sind nach geltendem Code de Pointage möglich.
Anträge zur Geräteerhöhung müssen mindestens 72 Stunden vor Wettkampfbeginn
schriftlich (E-Mail) eingereicht werden.
Bei Ligawettkämpfen müssen der Oberkampfrichter (OKR), der Wettkampfgegner und die
DTL-Geschäftsstelle benachrichtigt werden. Beim DTL-Finale und beim DTL-Aufstiegsfinale
muss die Abteilungsleitung Turnen Männer und die DTL-Geschäftsstelle benachrichtigt
werden. Über die Zulassung des Antrages entscheidet der Oberkampfrichter vor Ort.

1.8
Die Werbefläche auf der Wettkampfkleidung ist bei Wettkämpfen der DTL nicht reglemen-
tiert.

2. Pflichten des Ausrichters

2.1
Die Einladung zum Wettkampf hat spätestens drei Wochen vor dem Wettkampftermin
durch den Ausrichter an folgende Personenkreise zu erfolgen:
- den Wettkampfpartner
- die DTL-Kampfrichter
- die DTL-Geschäftsstelle

mit folgenden Inhalten:
- den Wettkampfort
- der Wettkampfstätte
- der Einmarschzeit
- den Wettkampfbeginn
- einer Anfahrtsskizze

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2.2
Der Ausrichter hat für eine geeignete Wettkampfstätte zu sorgen. In einer geeigneten Wett-
kampfstätte sind nur die zum Wettkampf gehörenden Geräte aufgebaut. Hilfsgeräte müs-
sen zurückgebaut und Schnitzelgruben abgedeckt sein. Die Geräte müssen in einem wett-
kampfgerechten Zustand sein und der Anlage Gerätenorm der EOM entsprechen. Im Liga-
betrieb darf der Gastverein ein der Gerätenorm entsprechendes, mitgebrachtes Sprung-
brett verwenden. Dies steht dann allen Teilnehmern des Wettkampfes zur Verfügung. Dies
gilt nicht für das Liga-Finale und das DTL-Aufstiegsfinale.
Der OKR überprüft vor Beginn des Einturnens zusammen mit den Mannschaftsführern bei-
der Vereine den wettkampfgerechten Zustand der Geräte nach Anlage Gerätenorm der
EOM. Dies ist auf der Checkliste zu bestätigen. Erst nach Freigabe/Bestätigung der Mann-
schaftsführer und des OKRs kann das Einturnen freigegeben werden. Falls die Geräte nicht
wettkampfgerecht sind, entscheidet der OKR nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung
Turnen Männer der DTL, ob der Wettkampf durchgeführt wird.
Ausnahmen zur Gerätenorm müssen schriftlich bei der Abteilungsleitung spätestens mit
Abgabe der Austragungsmeldung eingereicht werden. Über deren Zulassung befindet die
Abteilungsleitung.

2.3
Der ausrichtende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass den Wettkampfteilnehmern vor
Beginn des Einmarsches eine Einturnzeit von 60 Minuten an allen Geräten zur Verfügung
steht. Der ausrichtende Verein darf die Einturnzeit erst nach Überprüfung der Geräte
durch den OKR und in Anwesenheit, der in Punkt 2.5 verlangten Unfallhilfe freigeben.

2.4
Bei Nichtdurchführung des Wettkampfes verliert der ausrichtende Verein den gesamten
Wettkampf. Gegen diese Entscheidung kann der ausrichtende Verein einen Einspruch ge-
mäß der EOM einlegen.
Das Auslassen einzelner Geräte ist nicht möglich. Bei schadhaften Geräten hat der Ausrich-
ter 60 Minuten Zeit, den wettkampfgerechten Zustand wiederherzustellen.

2.5
Der Ausrichter ist verpflichtet, für geeignete Unfallhilfe am Wettkampfort zu sorgen. Der
Ausrichter ist verpflichtet, eine adäquate und qualifizierte Erste Hilfe bei Gesundheitsstörun-
gen von allen anwesenden Personen der Sportveranstaltung zu gewährleisten.
Eine rechtliche (auch versicherungsrechtliche) Verpflichtung für den Ausrichter, eine aus-
reichende notfallmedizinische Versorgung von Verletzten und Erkrankten zu gewährleis-
ten, ergibt sich indirekt aus der gesetzlich fixierten Verpflichtung von Behörden und direkt
durch die allgemein anerkannte Festlegung von Standards. Diese Standards unterscheiden
sich in den einzelnen Bundesländern und sind somit bei den zuständigen Behörden abzu-
fragen bzw. mit diesen abzustimmen und zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist zu
archivieren und auf Verlangen vorzuweisen. In der Regel handelt es sich hierbei um eine
Risikobewertung und der daraus folgenden Organisation der Ersten Hilfe und notfallmedi-
zinischen Absicherung.

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Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Anzahl sowie die berufliche Qualifikation der
Unfallhelfer einerseits und die Ausstattung mit notfallmedizinischen Versorgungs- und Ret-
tungsmitteln andererseits zu legen.
Die Unfallhilfe darf nicht aktiv am Wettkampf teilnehmen. Die Unfallhilfe muss sich gegen-
über dem OKR ausweisen. Die Anwesenheit sowie die Personen- und Kontaktdaten der
Unfallhilfe werden vom OKR in der Checkliste dokumentiert. Die Unfallhilfe muss die An-
wesenheit ebenfalls auf der Checkliste bestätigen/gegenzeichnen.
Sollte die Unfallhilfe zu Beginn des Einturnens nicht anwesend sein, hat der ausrichtende
Verein 60 Minuten Zeit, um für Ersatz zu sorgen.
2.6
Der ausrichtende Verein hat die von der DTL zur Verfügung gestellte Software für die Dar-
stellung der Ergebnisse zu verwenden. Für etwaige Kommunikation wird der DTL vom Aus-
richter ein IT-Verantwortlicher benannt, welcher an den jeweiligen Wettkampftagen vor Ort
ist. Dieser muss telefonisch ab 18:00 Uhr den Tag vor dem Wettkampftag erreichbar sein
und sich bei nicht Erreichbarkeit in der nachfolgenden Stunde zurückmelden. Am Wett-
kampftag ist eine Erreichbarkeit ab drei Stunden vor dem Wettkampf sicherzustellen. Ein
Rückruf am Wettkampftag hat innerhalb von fünf Minuten zu erfolgen. Verstöße werden
laut § 17 EOM behandelt. Der ausrichtende Verein stellt hierfür die notwendige technische
Infrastruktur für die Wettkampfdurchführung der Ergebnisse (Laptop bzw. PC und Beamer
bzw. Leinwände) und einen Assistenten, welcher für die Eingabe der Ergebnisse verant-
wortlich ist.

2.7
Der ausrichtende Verein hat einen Zeitnehmer und zwei Linienrichter, die mindestens 16
Jahre alt sind, zu stellen. Darüber hinaus hat er, sofern notwendig, einen weiteren Mitar-
beiter für die Anzeigen der Ergebnisse bereitzustellen. Die Linienrichter und Zeitnehmer
dürfen dabei nicht am Wettkampf beteiligt sein. D.h. sie dürfen nicht als Turner, Trainer,
Hallensprecher o.ä. in den Wettkampfablauf eingreifen. Sollte ein Linienrichter oder Zeit-
nehmer im späteren Wettkampfverlauf als Turner an den Start gehen, ist dies nicht mög-
lich.
2.8
Hilfsmittel (z.B. Stoppuhr, Bandmaß, alternative Anzeigemöglichkeit für die Ergebnisse,
Kampfrichterzettel, grüne Fähnchen für den OKR usw.) sind vom Ausrichter bereitzustellen.

2.9
Der Ausrichter ist im Rahmen des Hausrechts für die örtliche Organisation und die zügige
Wettkampfabwicklung verantwortlich.

2.10
Der Wettkampfbogen ist vom Ausrichter in dreifacher Ausfertigung auszudrucken. Die No-
teneintragungen erfolgen in dem seitens der DTL zur Verfügung gestellten Programm. Die
Eintragungen werden vom Ausrichter (idealerweise Heimkampfrichter oder zusätzliche Per-
son zur Noteneingabe) vorgenommen. Die Kampfrichter der beiden am Wettkampf betei-
ligten Mannschaften haben zur Kontrolle das Recht, Einsicht in die Führung des Wett-
kampfbogens zu erhalten.

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2.11
Zur Übermittlung der Ergebnisse plus der Reisekostenabrechnungen stellt der Ausrichter
dem OKR einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung. Alle Unterlagen
(Wettkampfbogen, Abrechnungen der neutralen Kampfrichter, Checkliste, Formblatt Ge-
räte und Formblatt Wertungsänderungen) sind vom OKR an die DTL-Geschäftsstelle zu
senden.

2.12
Die Reisekostenabrechnungen der neutralen DTL-Kampfrichter werden von der DTL-Ge-
schäftsstelle vorgenommen.

2.13
Der Ausrichter akkreditiert die teilnehmenden Mannschaften. Die Anzahl der Akkreditierun-
gen richtet sich nach:
•
Turner (maximal Anzahl der gemeldeten Turner)
•
3 Trainer
•
1 Arzt
•
1 Physiotherapeut
•
1 Kampfrichter
Gleiches gilt für das DTL-Finale und das DTL-Aufstiegsfinale.

2.14
Den Mitgliedern des Präsidiums und der Abteilungsleitung Turnen Männer ist jederzeit der
kostenfreie Zugang und Aufenthalt an DTL-Veranstaltungen (Ligawettkämpfe, DTL-Finale
und DTL-Aufstiegsfinale) zu gewähren.

2.15
Allen neutralen Kampfrichtern, welche von der DTL einen für das Wettkampfjahr gültigen
Jahresausweis besitzen, ist der kostenfreie Zugang (ohne Sitzplatzanspruch) zu Ligawett-
kämpfen zu gewähren (ausgenommen DTL-Finale und DTL-Aufstiegsfinale).

3. Kampfgericht

3.1
Der OKR i