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title: "Behörde für Kultur und Medien Hamburg fördert konzernunabhängige Kulturverlage; Zweijahresförderung ab 2026."
sdDatePublished: "2026-05-06T04:08:00Z"
source: "https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/verlagsfoerderung-1159374"
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Behörde für Kultur und Medien Hamburg fördert konzernunabhängige Kulturverlage; Zweijahresförderung ab 2026.

Förderrichtlinie zum Hamburger Verlagspakt - hamburg.de

Entsprechend den Grundsätzen der Hamburgischen Verfassung sind Vielfalt und Weltoffenheit identitätsstiftend für die Hamburger Stadtgesellschaft. Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg sieht sich diesem Ziel verpflichtet und spricht sich gegen Diskriminierung jeder Art aus. Sie unterstützt die von ihr geförderten Institutionen und Projekte dabei, eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen in Hamburg an der Kulturlandschaft der Stadt zu ermöglichen. Dabei geht es sowohl um die Entstehung von Kunst und Kultur als auch um ihre Rezeption. Handlungsleitend für die Behörde sind insbesondere das Grundgesetz und die Hamburgische Verfassung, für die von ihr geförderten Institutionen und Projekte zudem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Die literarische Vielfalt in Hamburg mit seiner lebendigen literarischen Szene, einer Vielzahl an Festivals, Lesebühnen, attraktiven und gut besuchten literarischen Orten sowie zahlreichen höchst produktiven, zum Teil mehrfach ausgezeichneten Autorinnen und Autoren und der über die Stadtgrenzen hinaus reichende gute Ruf als Literaturstadt sind maßgeblich von der engagierten Arbeit zumeist kleinerer, konzernunabhängiger Buchverlage, der sogenannten Independent Verlage, geprägt. Diese Verlage produzieren in der Regel zwei Mal im Jahr ein anspruchsvolles Programm mit kulturell hochwertiger Literatur, leisten dadurch eine wesentliche Aufbauarbeit für Autorinnen und Autoren und stärken den hiesigen Literaturbetrieb.

In der einzigartigen deutschen Kulturlandschaft haben die Buchverlage eine besondere Funktion, da sich in ihnen Kreativität und wirtschaftliche Kompetenz verknüpfen. Konzernunabhängige Verlage, die mit Neugier und Engagement Autorinnen und Autoren entdecken und veröffentlichen und auch abseits des Mainstreams gesellschaftlich relevante Themen aufgreifen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt der deutschen Literaturlandschaft und zur Leseförderung. Viele Kunst- und Literaturschaffende verdanken den Beginn ihrer Sichtbarkeit der Veröffentlichung ihrer Arbeit in einem dieser Verlage. Die unabhängigen Buchverlage sind der Garant einer Bibliodiversität, die in Deutschland einzigartig ist. In keinem anderen Land wird eine solche Vielfalt hochwertiger Bücher unterschiedlicher Genres veröffentlicht, darunter Prosa, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Theatertexte, Kunstbücher, Comics sowie Sach- und Fachliteratur. Diese Veröffentlichungen regen Diskurse in Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft an und gestalten die Pluralität und Diversität in unserer Demokratie entscheidend mit.

Die Zielsetzung des Hamburger Verlagspakts ist es, durch einen substanziellen Beitrag den kulturellen Anspruch der Verlagsprogramme zu stützen, dadurch zudem bestehende Arbeitsplätze zu erhalten sowie die Attraktivität des Verlagsstandorts Hamburg zu verbessern sowie die Lebendigkeit und Vielfalt des literarischen Lebens in Hamburg zu erhalten. Außerdem können durch die Erhaltung der Veröffentlichungsmöglichkeiten Autorinnen und Autoren kontinuierlich gefördert bzw. der Nachwuchs aufgebaut werden. Darüber hinaus wird das Ökosystem der Hamburger Literaturlandschaft (Übersetzung, Gestaltung, Lektorat, Korrektorat, Herstellung etc.) und die darin involvierten, zumeist freiberuflich tätigen, Berufsgruppen gefördert.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) fördert unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ausgewählte Programme konzernunabhängiger Kulturverlage. Gefördert werden spezifische Programme bzw. Programmsegmente der antragsberechtigten Verlage, keine Einzeltitel. Dazu gehören Programme der Belletristik, Essayistik, Theatertexte, Hörbücher, Comics, Sachbücher, Kinder- und Jugendliteratur, Bild- und Kunstbücher, sofern sie die engagierte inhaltlich-programmatische Arbeit der Verlage sowie der besonderen Bemühungen um Buchgestaltung, Übersetzungen und Erschließung neuer digitaler Möglichkeiten widerspiegeln.

Um die Förderung an den Rhythmus des Doppelhaushalts anzugleichen, wird die erste Förderrunde (Förderbeginn Anfang 2026) für ein Jahr gewährt, danach wird die Förderung parallel zum Doppelhaushalt für zwei Jahre gewährt. Die Förderung wird für zwei Jahre gewährt, um den Verlagen Planungssicherheit zu geben. Die Zahlungen sind an den Nachweis einer regelmäßigen Produktion und die Erfüllung der unter 4. aufgeführten Kriterien geknüpft.

Nicht gefördert werden publizistische Vorhaben, die gewaltverherrlichende bzw. -verharmlosende, volksverhetzende, pornografische oder rassistische bzw. antisemitische Inhalte bzw. Begriffe zum Gegenstand haben.

Zuwendungsempfänger*innen können deutsche Unternehmen sein, die ihren Hauptsitz und Steuerpflicht in Hamburg seit mindestens drei Jahren nachweisen können und deren Verlagstätigkeit mindestens 75 Prozent ihres Gesamtumsatzes ausmacht. Es muss sich um Kleinstunternehmen im Sinne der Regelungen der EU (unter 2.000.000 Euro Jahresumsatz, weniger als zehn Beschäftigte mit weniger als zehn Vollzeitäquivalenten) handeln. Verbundene Unternehmen sind als ein Unternehmen zu behandeln. Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahlen, der Umsätze und Bilanzsumme sind die Daten des zu fördernden Unternehmens und seiner Partner- und verbundenen Unternehmen nach Maßgabe der Regelungen der EU zu berücksichtigen (Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABI. der EU L 124

36 vom 20. Mai 2003).

über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und in der Lage sein, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen.

branchenübliche vertragliche Normen im Verkehr mit Autor*innen, Übersetzer*innen, Illustrator*innen einhalten. Dazu gehören insbesondere eine angemessene Vergütung und die Pflicht, die Titel auf Kosten des Verlags zu produzieren und zu verbreiten.

eine plausible Verlagsstrategie (Programmplanung, Werbe- und Vertriebsplanung) vorweisen können.

eigenständiges Programm mit mindestens drei selbstständigen Publikationen pro Jahr nachweisen können.

die angeführten Kriterien während der letzten drei Jahre erfüllt haben.

Die Zuwendungsempfänger*innen dürfen sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden.

Gefördert werden können Kulturverlage aus den Bereichen Literatur, Sachbuch, Kinder- und Jugendbuch, Comic. Ebenfalls gefördert werden können Verlage mit den folgenden Schwerpunkten, sofern sie nach den oben genannten Kriterien wirtschaften: Wissenschaft, Fachbuch, Bildbände, Kunst, Reise, Architektur.

Kriterien für die Zuwendung sind:

Qualität, Struktur und Schlüssigkeit des Programms

Qualität des Lektorats, des Korrektorats und der Herstellung

Qualität und Effektivität der Vertriebsmaßnahmen und der Medienarbeit

Teilnahme an den Usancen der Verlags- und Buchbranche (Verlagsvorschau, Messen, Veranstaltungen, Lesungen, Buchpräsentationen etc.)

erzielte Resonanz (Rezensionen, Auszeichnungen, Preise, Verbreitung der Bücher im In- und Ausland, Übersetzungen, Lizenzen etc.)

Kriterien der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Verlage, die Museen, Universitäten oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen angeschlossen und von diesen wirtschaftlich abhängig sind

Verlage, die mit religiösen, politischen oder ideologischen Organisationen verbunden und von diesen wirtschaftlich abhängig sind

Verlage von Berufsorganisationen oder Verbänden, die hauptsächlich für ihre Mitglieder publizieren

Verlage, deren Katalog zu mehr als 25 Prozent aus Auftragspublikationen besteht

Verlage, deren Katalog zu mehr als 25 Prozent aus Publikationen im Eigenverlag besteht

Verlage, deren Verlagsprogramm ausschließlich jeweils folgendes umfasst:Periodika wie Zeitungen oder Zeitschriften und

oder Lexika,Registerproduktionen (z.B. Adressbücher, Formularbücher),Notenbücher,Ratgeber,Erotik,Esoterik,Landkarten oder sonstiges kartographisches Material,Post- und andere Karten,Kalender jeden FormatsKataloge ohne umfassende eigenständige Texte wie Werbekataloge, Auflistungskataloge für SammlerSchulbücher, Lern- und Lehrmedien

Periodika wie Zeitungen oder Zeitschriften und

Landkarten oder sonstiges kartographisches Material,

Kataloge ohne umfassende eigenständige Texte wie Werbekataloge, Auflistungskataloge für Sammler

Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung Dabei werden Verlagsprogramme gefördert, keine Einzeltitel.

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung (Ziffer 1.5.1, ANBest-P). durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Erstellungs- und Veröffentlichungsprozess stehenden Ausgaben (z.B. Honorare für Autor*innen und Übersetzer*innen, Kosten für Umschlaggestaltung und Satz sowie ggf. Illustrationen und Fotos, Druck- und Herstellungskosten) und alternativ die Ausgaben für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (Standgebühren auf Buchmessen sowie Reisekosten, Kataloge und andere Werbemittel, Kosten für Pressearbeit und Social Media). Nicht zuwendungsfähig sind laufende Kosten, z.B. für Mieten. Personalkosten können angesetzt werden, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Veröffentlichungsprojekt stehen und in Höhe und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtaufwand des Vorhabens stehen. Sie sind detailliert auszuweisen.

Der Hamburger Verlagspakt enthält eine Gesamtfördersumme von 700.000 Euro. Es können 40 Verlage mit abgestuften Fördersummen pro Jahr gefördert werden:

10 Verlagsprogramme (Jahresumsatz 500.000 bis 2.000.000 Euro) mit 25.000 Euro

10 Verlagsprogramme (Jahresumsatz bis 500.000 Euro) mit 20.000 Euro

10 Verlagsprogramme (Jahresumsatz bis 100.000 Euro) mit 15.000 Euro

10 Verlagsprogramme (Jahresumsatz bis 50.000 Euro) mit 10.000 Euro

Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, grundsätzlich maximal 25.000 Euro pro Jahr. Der Mindestzuschussbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro. Bleibt der errechnete Zuschussbetrag unter dieser Mindestgrenze, wird grundsätzlich keine Förderung bewilligt.

Die Zuwendungsempfänger*innen sind verpflichtet, bei der Vermarktung der geförderten Publikationen mit folgendem Text auf die Förderung hinzuweisen: „Gefördert durch den Hamburger Verlagspakt der Behörde für Kultur und Medien“. Die Verwendung des Logos der BKM ist erwünscht, aber keine Voraussetzung für die Förderung.

Die Zuwendungsempfänger*innen berichten der BKM nach Abschluss des Vorhabens über die Umsetzung des Projekts und über die wirtschaftliche Entwicklung. Dazu gehören dem Verwendungsnachweis mit Schlussabrechnung auch Ausführungen darüber, inwieweit die Förderung

geholfen hat, die verlegerische Tätigkeit fortzuführen und auszubauen

der Unterstützung bzw. dem Aufbau von Autorinnen und Autoren dienlich war.

EU-rechtlich handelt es sich hierbei um eine Förderung nach der De-minimis-Regelung gem. der Verordnung (EU) 2023

2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023

2831 vom 15.12.2023) bzw. in der jeweils gültigen Fassung. Hiernach kann ein Unternehmen aktuell innerhalb von drei Steuerjahren De-minimis-Beihilfen bis zu einem Gesamtbetrag von 300.000 Euro erhalten.

Für die Antragstellung sind entsprechende Formblätter und die Eingabemasken des Online-Antragsverfahrens zu verwenden, die im Internet unterwww.hamburg.de

verlagspakt[wird noch aktualisiert]zugänglich sind. Dort wird auch das Verfahren näher beschrieben.

Neben dem vollständig ausgefüllten Online-Antrag sind folgende Angaben bzw. Unterlagen für die Bewerbung erforderlich:

Selbstdarstellung des Verlags und der geplanten Titel im Zuwendungszeitraum (bzw. der Hinweis, dass in den vergangenen Jahren welche bestimmte Anzahl an Titeln verlegt wur