BMF verlängert Nichtbeanstandungsregelung für Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland

BMF: Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland | Steuern | Haufe

Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland

Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert.

Hintergrund: Grundsätzlich keine Anwendung des § 25 UStG bei Drittlandsunternehmern

MitBMF-Schreiben v. 29.1.2021, III C 2 - S 7419

10002:004, hatten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass § 25 UStG (Margenbesteuerung, Leistungsort am Unternehmer­sitz, einheitliches Leistungsbündel) bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar ist.

Daher richtet sich in diesen Fällen richtet sich der Leistungsort nicht nach § 25 Abs. 1 i. V. m. § 3a Abs. 1 UStG, sondern nach den jeweils konkret ausgeführten Einzelleistungen. Je nach Leistungsart können damit unterschiedliche Steuerbarkeiten und Steuersätze im Inland entstehen oder auch Nichtsteuerbarkeit.

Die Finanzverwaltung hat hierzu jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung eingeführt und mehrfach verlängert. Nach dem neuen BMF-Schreiben kann die Sonderregelung des § 25 UStG auch auf Reiseleistungen von im Drittland ansässigen Unternehmern angewendet werden, die bis zum 31.12.2029 ausgeführt werden (bisher 31.12.2026).

BMF, Schreiben v. 28.4.2026, III C 2 - S 7419

Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software2.7995

0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte1.734

Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023959

Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer533

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG486

Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland06.05.2026

Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts05.05.2026

Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen04.05.2026

Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG04.05.2026

Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar30.04.2026

Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 202728.04.2026

Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)24.04.2026

Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland24.04.2026

Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation23.04.2026

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