Nicole T (42) verurteilt wegen versuchten Totschlags, Landgericht München I; 4 Jahre 10 Monate Freiheitsstrafe

Landgericht München I Strafverfahren gegen Nicole T (42 Jahre) wegen versuchten Totschlags

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Landgericht München I Strafverfahren gegen Nicole T (42 Jahre) wegen versuchten Totschlags

Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I (Schwurgericht) hat heute die Angeklagte wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 10 Monaten verurteilt.

Die Angeklagte arbeitete bis zum Tattag als Prostituierte in verschiedenen Städten in Europa und war zuletzt in München tätig. Im Mai 2025 entwendete ein Kunde Kokain aus ihrem Zimmer. Wenige Tage später klingelte derselbe Kunde wieder in dem Bordell und wollte wiederum etwas stehlen. Er verwickelte die Mitbewohnerin der Angeklagten in ein Gespräch, um sodann ein Tütchen mit einem Gramm Kokain zu entwenden. Daraufhin kam es zu einem Gerangel zwischen dem Kunden und der Mitbewohnerin der Angeklagten. Nachdem eine weitere Mitbewohnerin zur Hilfe eilte, trat auch die Angeklagte aus ihrem Zimmer heraus, erkannte den Angeklagten und ging – richtigerweise davon aus, dass dieser erneut etwas entwenden wollte. Hierüber war sie so erbost und hatte zugleich Angst um ihre Mitbewohnerinnen, so dass sie in die Küche ging, dort ein Messer mit einer Klingenlänge von 16 cm holte und dies dies auch für den vermeintlichen Kunden gut sichtbar hoch über den Kopf hielt. Währenddessen fand das Gerangel zunächst ein Ende. Als der Geschädigte das Appartement verlassen wollte und nach der Türklinke griff, stach die Angeklagte wuchtig mit dem Messer in Richtung des Oberkörpers des Mannes. Sie traf ihn am Rücken rechts und drang mindestens 5 cm tief ein. Der Stich durchdrang das Zwerchfell und führte zu einem Hämatothorax mit Spannungskomponente. Der Geschädigte befand sich aufgrund dessen in konkreter Lebensgefahr, konnte aber eine Flucht fortsetzen und das Bordell durch eine Seitentür verlassen. Vor der Tür ging er zu Boden und wurde dann von drei Zeugen am Straßenrand gesehen, die vorbildlich reagierten und ihm zur Hilfe eilten sowie den Rettungsdienst informiert haben. Der Geschädigte musste sofort operiert werden, erlitt aber keine bleibenden Schäden.

Die Angeklagte hatte den Tatvorwurf teilweise eingeräumt. Ihre Angaben wurden vom Geschädigten bestätigt. Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Markus Koppenleitner zog zudem Chatprotokolle heran, in denen sich die Angeklagte zur Tat geäußert hatte.

In rechtlicher Hinsicht würdigte die Kammer den Sachverhalt als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Bei ihrer Vorgehensweise habe die Angeklagte es jedenfalls für möglich gehalten, dass der Angeklagte an den Folgen des Stiches sterben könnte und habe einen tödlichen Ausgang jedenfalls billigend in Kauf genommen. Soweit der Verteidiger angegeben hatte, sie habe dem Geschädigten nur ein „Stichlein“ versetzen wollen, folgte dem das Schwurgericht angesichts der lebensgefährlichen Verletzungen nicht.

Bei der Strafzumessung stellte das Gericht vor allem ein, dass die Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist – weder in Deutschland noch in ihrer Heimat Brasilien. Auch das Teilgeständnis sei zugunsten der Angeklagten zu berücksichtigen. Wesentlich zu ihren Gunsten würdigte das Schwurgericht zudem, dass der Geschädigte mit dem dreisten Diebstahl die Ursache für die Tat gesetzt hatte. Zu ihren Lasten wurde die dramatische Verletzung gewertet, die zu einer konkreten Lebensgefahr geführt habe. Insgesamt liege noch ein minder schwerer Fall des versuchten Totschlags vor. Insgesamt sei eine Strafe von 4 Jahren 10 Monaten tat- und schuldangemessen.

Abschließend wies der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner die Angeklagte darauf hin, dass sie sich in einem Teufelskreis bewege, in dem sie Drogen nehme, um die Prostitution zu ertragen und als Prostituierte arbeite, um die Drogen zu finanzieren. Er hoffe, dass sie in der Haft einen Weg aus diesem Teufelskreis finde.

Dr. Laurent LafleurLeiter der Pressestelle für StrafsachenRichter am Oberlandesgericht