---
title: "Wohnungsmakler haftet bei Verstoß gegen AGG in Deutschland; Vermieter-Haftung diskutiert"
sdDatePublished: "2026-05-06T04:09:00Z"
source: "https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/nav/news-abstracts/jaktuell-mk-2026-05-006-85.jsp"
topics:
  - name: "crime, law and justice"
    identifier: "medtop:02000000"
  - name: "society"
    identifier: "medtop:14000000"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "human rights"
    identifier: "medtop:20000592"
  - name: "discrimination"
    identifier: "medtop:20000775"
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
locations:
  - "Germany"
---


Wohnungsmakler haftet bei Verstoß gegen AGG in Deutschland; Vermieter-Haftung diskutiert

Maklerrecht: Haftung des Wohnungsmaklers bei Verstoß gegen das AGG-Benachteiligungsverbot

Maklerrecht: Haftung des Wohnungsmaklers bei Verstoß gegen d..

Maklerrecht: Haftung des Wohnungsmaklers bei Verstoß gegen das AGG-Benachteiligungsverbot

Das AGG ist (schon) seit August 2006 in Kraft. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen (§ 1 AGG). In der Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht spielt das AGG nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Der unter anderem für Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat nun einen Fall entschieden, in dem einem Immobilienmakler vorgeworfen wurde, eine Mietinteressentin bei der Wohnungssuche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert zu haben. Der Makler verteidigte sich maßgeblich mit dem Argument, er sei nicht Adressat der Regelungen und hafte als vom Vermieter eingeschaltete „Hilfsperson“ nicht selbst. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung, weil sie sich auch mit der potenziellen Haftung von Vermietern bzw. Hausverwaltungen befasst, zudem mit der Beweislastverteilung und in diesem Zusammenhang der Möglichkeit des Nachweises von Indizien im sogen. Testing-Verfahren.

Sie kennen juris noch nicht?

Erhalten Sie einen Einblick, wie juris das Rechts- und Praxiswissensmanagement der Zukunft gestaltet, welche Möglichkeiten Ihnen das juris Portal bietet und wie mit juris Ihre Arbeitsprozesse einfacher und effizienter werden.

0681 5866-4422Mo - Fr von 8 bis 18 Uhr

Wählen Sie bitte ein Produktsegment.

Schalten Sie mit unseren flexibel kombinierbaren Produkten Inhalte und Features im juris Portal frei.

Wir beraten Sie persönlich unter0681 5866-4466(Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-17 Uhr).Testen Sie auch gerne unseren Online-Produktberater für eine erste Produktempfehlung.

Erfahren Sie, welche Vorteile die Lösungen von juris für Ihre Branche bieten.

Fragen zum juris Portal oder zu unseren Produkten? Ihr direkter Draht zu unseren Experten.

Wir unterstützen Sie persönlich unter0681 5866-4422(Mo-Fr 8-18 Uhr).