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title: "Bundeskartellamt untersucht 50+1-Regel in Deutschland; Ausnahme unwahrscheinlich nach Wouters-Doktrin."
sdDatePublished: "2026-05-06T04:09:00Z"
source: "https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/nav/news-abstracts/jaktuell-wrp-2026-5-005-571.jsp"
topics:
  - name: "sport organisation"
    identifier: "medtop:20001125"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Germany"
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Bundeskartellamt untersucht 50+1-Regel in Deutschland; Ausnahme unwahrscheinlich nach Wouters-Doktrin.

50+1-Regel ohne Ausnahmen: Ein kartellrechtliches Eigentor (Teil 1)

50+1-Regel ohne Ausnahmen: Ein kartellrechtliches Eigentor (..

Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

50+1-Regel ohne Ausnahmen: Ein kartellrechtliches Eigentor (Teil 1)

Das Bundeskartellamt untersucht derzeit die Konformität der sog. 50+1-Regel mit dem Kartellverbot. Das Amt empfiehlt der Deutsche[n] Fußball Liga (DFL) die Ausnahmen zugunsten langjähriger Förderer ihres jeweiligen Fußballvereins abzuschaffen. Teil 1 des Beitrags führt in die kartellrechtliche Problematik der 50+1-Regel ein und grenzt die von der Wettbewerbsbeschränkung betroffenen Märkte ab. Teil 2 des Beitrags zeigt, dass eine 50+1-Regel ohne Ausnahmen als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung zu qualifizieren wäre. Damit würde eine Ausnahme vom Kartellverbot gemäß der Wouters-Doktrin von vornherein nicht in Betracht kommen.

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