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title: "Landtag von Baden-Württemberg – Umsetzungsstand des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg; Sicherstellungsauftrag ab 2027"
sdDatePublished: "2026-05-06T10:05:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/628770/f05c6028892528de66395d4011472123/17_10354_D.pdf"
topics:
  - name: "regional authority"
    identifier: "medtop:20000618"
locations:
  - "Bavaria"
  - "Baden-Württemberg"
  - "Ulm"
  - "Stuttgart"
  - "Munich"
  - "Germany"
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Landtag von Baden-Württemberg – Umsetzungsstand des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg; Sicherstellungsauftrag ab 2027

Drucksache 17 / 10354

Landtag von Baden-Württemberg
17. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Kleine Anfrage
der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
und
Antwort
des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration
Aktueller Umsetzungsstand des Gewalthilfegesetzes in
Baden-Württemberg
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1.	Wie ist der aktuelle Stand bei der Ausgangsanalyse, der Entwicklungsplanung
sowie beim Finanzierungskonzept zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in
Baden-Württemberg, welche bis Ende 2026 durchgeführt werden müssen (§ 8
GewHG)?
2.	Wie ist der weitere Zeitplan bis Ende 2026 bei der Ausgangsanalyse, der Ent­
wicklungsplanung sowie beim Finanzierungskonzept zur Umsetzung des Ge­
walthilfegesetzes in Baden-Württemberg unter besonderer Darstellung, wann
Ergebnisse vorliegen und wie damit der Sicherstellungsauftrag von Schutz- und
Beratungsangeboten durch die Länder ab 1. Januar 2027 gewährleistet wird?
3.	Wie arbeitet sie mit den Kommunen zusammen bzw. plant eine Zusammenarbeit
zum Erhalt der jeweiligen kommunalen Förderungen und Vermeidung von Kür­
zungen?
4.	Inwieweit lassen sich aus den bisherigen Analysen bereits regionale Bedarfe
erkennen, um entsprechende Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf­
zusetzen (vgl. Antwort auf Frage 8, Drucksache 17/8578) unter besonderer Dar­
stellung, wie eine rechtzeitige Umsetzung von Maßnahmen zur Gewinnung von
benötigten Fachkräften sichergestellt wird?
5.	Wie setzt sich die Finanzierung der Fachberatungsstellen in Baden-Württem­
berg jeweils zusammen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Fachberatungsstelle
[häusliche Gewalt, Interventionsstellen, sexualisierte Gewalt, Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Gewalt im Namen der Ehre], Stadt- oder Landkreis, Finan­
zierungsquelle [Land, Leistungsansprüche, Kommunen, Eigenmittel, Selbstzah­
lungen, Spenden usw.] sowie Höhe der Mittel)?
6.	Wie setzt sich die Finanzierung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg je­
weils zusammen (bitte aufgeschlüsselt nach Frauenhaus, Stadt- oder Landkreis,
Finanzierungsquelle [Land, Leistungsansprüche, Kommunen, Eigenmittel,
Selbstzahlungen, Spenden usw.] sowie Höhe der Mittel)?
Eingegangen: 9.4.2026 / Ausgegeben: 6.5.2026
Drucksache 17 / 10354
9.4.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 17 / 10354
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7. Inwieweit wurden bzw. werden Vereinbarungen zwischen den Ländern getroffen
bzw. Hilfsangebote frühzeitig grenzüberschreitend geplant, um eine länderüber­
greifende Aufnahme in Schutzeinrichtungen gem. § 5 Absatz 2 Satz 2 GewHG
sicherzustellen?
8. Wann ist die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der Novellierung der Ver­
waltungsvorschrift zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der
Verwaltungsvorschrift Fachberatungsstellen geplant, an der das Sozialministeri­
um aktuell arbeitet?
9.	Wann plant sie den Entwurf für ein entsprechendes Landesausführungsgesetz
für Baden-Württemberg vorzulegen unter besonderer Darstellung, wie ab dann
die bestehenden strukturellen Lücken im Beratungs- und Schutzsystem bis zum
Beginn des Sicherstellungsauftrags ab Januar 2027 geschlossen werden?
9.4.2026
Dr. Kliche-Behnke SPD
Begründung
Das Gewalthilfegesetz (GewHG) garantiert ab 2032 bundesweit verbindlich und
kostenfrei den Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und
häuslicher Gewalt. Länder und Kommunen müssen dabei einen bedarfsgerechten
Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen sicherstellen. Dem Land kommt
mit dem Sicherstellungsauftrag von Schutz- und Beratungsangeboten ab 1. Januar
2027 eine zentrale Verantwortung zu (§ 5 GewHG). Bis Ende 2026 müssen dafür
eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung sowie ein Finanzierungskonzept
(§ 8 GewHG) und ein entsprechendes Landesausführungsgesetz vorliegen.
Aufgrund der lokalen Verankerung der Beratungs- und Hilfsangebote sowie der
sehr unterschiedlichen kommunalen Umsetzung und Förderung in Baden-Würt­
temberg spielen auch die Kommunen eine wichtige und unverzichtbare Rolle bei
der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg. Durch die ange­
spannte Haushaltslage in den Kommunen finden jedoch bereits erste Kürzungen
der Förderungen im Gewalthilfesystem statt. Die Reduzierung finanzieller Mittel
in diesem Bereich würde den Ausbau bzw. die Bereitstellung von Schutz- und Be­
ratungseinrichtungen – und damit schlussendlich die Sicherheit von Frauen und
Mädchen im Land – gefährden.
Es ist daher wichtig, dass zeitnah die Ergebnisse der Ausgangsanalyse und Ent­
wicklungsplanung sowie des Finanzierungskonzepts vorliegen, um rechtzeitig
entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung des Sicherstellungsauftrags ab Ja­
nuar 2027 ergreifen zu können. In Bayern wurde beispielsweise am 26. März 2026
im Sozialausschuss des Landtags ein Antrag beschlossen, mit dem die Bayerische
Staatsregierung verpflichtet wird, spätestens bis zum 16. Juli 2026 einen Entwurf
für das notwendige Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des Gewalthilfege­
setzes vorzulegen.
Mit dieser Kleinen Anfrage soll der aktuelle Umsetzungsstand des Gewalthilfege­
setzes in Baden-Württemberg erfragt werden sowie die aktuelle Zusammensetzung
der Finanzierung bei den Fachberatungsstellen und Frauenhäusern – insbesondere
vor dem Hintergrund (möglicher) kommunaler Kürzungen in diesem Bereich.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 17 / 10354
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Antwort
Mit Schreiben vom 30. April 2026 Nr. SMSGH-0141.5-017/10354 beantwortet das
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt:
1.	Wie ist der aktuelle Stand bei der Ausgangsanalyse, der Entwicklungsplanung
sowie beim Finanzierungskonzept zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in
Baden-Württemberg, welche bis Ende 2026 durchgeführt werden müssen (§ 8
GewHG)?
Zu 1.:
Die Ausgangsanalyse gem. § 8 GewHG wird derzeit von dem beauftragten Dienst­
leister Kienbaum Consultants International GmbH finalisiert. Im Rahmen der Aus­
gangsanalyse hat der beauftragte Dienstleister verschiedene Daten erhoben. Die
Erhebung umfasste eine Abfrage im Hilfesystem, eine Abfrage auf kommunaler
Ebene sowie eine ressortübergreifende Abfrage. Eine Veröffentlichung der Analyse
ist im Frühsommer 2026 geplant.
Daran anknüpfend kann die Entwicklungsplanung und das dazugehörige Finanzie­
rungskonzept, woran derzeit bereits gearbeitet wird, finalisiert werden.
2.	Wie ist der weitere Zeitplan bis Ende 2026 bei der Ausgangsanalyse, der Ent­
wicklungsplanung sowie beim Finanzierungskonzept zur Umsetzung des Ge­
walthilfegesetzes in Baden-Württemberg unter besonderer Darstellung, wann
Ergebnisse vorliegen und wie damit der Sicherstellungsauftrag von Schutz- und
Beratungsangeboten durch die Länder ab 1. Januar 2027 gewährleistet wird?
Zu 2.:
Die Ausgangsanalyse, die Entwicklungsplanung und das Finanzierungskonzept
müssen bis zum 31. Dezember 2026 dem Bundesministerium für Bildung, Fami­
lie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gemäß § 8 Absatz 3 GewHG vor­
liegen. Zum 1. Januar 2027 tritt der Sicherstellungsauftrag des Landes in Kraft.
Daher sollen zu diesem Zeitpunkt das Landesausführungsgesetz und Regelungen
zur Konkretisierung des Anspruchs auf angemessene öffentliche Finanzierung der
Träger in Kraft treten, damit Schutz- und Beratungsangebote gewährleistet werden
können. Eine Darstellung der ab 1. Januar 2027 zu schaffenden Strukturen für das
Gewalthilfesystem soll im Rahmen der Aufstellung des Landeshaushalts 2027 ab­
gebildet werden.
3.	Wie arbeitet sie mit den Kommunen zusammen bzw. plant eine Zusammenarbeit
zum Erhalt der jeweiligen kommunalen Förderungen und Vermeidung von Kür­
zungen?
Zu 3.:
Die Landesregierung steht im ständigen Austausch mit den kommunalen Landes­
verbänden. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch über aktuelle Ver­
änderungen im Hilfesystem mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im
Rahmen der Sitzungen auf Landkreis- oder Städtetagsebene statt.
Bei der Erhebung der Daten für die Ausgangsanalyse nach § 8 GewHG haben die
Kommunen im Rahmen der Kommunalbefragung mitgewirkt. Diese Befragung
zielte darauf ab, die von den Gebietskörperschaften verausgabten Mittel für Ein­
richtungen zu erfassen, die Schutz- und Beratungsangebote für von häuslicher und
sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder bereitstellen.
Die Ergebnisse der Kommunalbefragung, die in die Ausgangsanalyse einfließen,
dienen als wichtige Grundlage für die weitere Erstellung der Entwicklungsplanung
sowie des dazugehörigen Finanzierungskonzeptes für das Hilfesystem in Baden-
Württemberg.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 17 / 10354
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4.	Inwieweit lassen sich aus den bisherigen Analysen bereits regionale Bedarfe
erkennen, um entsprechende Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf­
zusetzen (vgl. Antwort auf Frage 8, Drucksache 17/8578) unter besonderer Dar­
stellung, wie eine rechtzeitige Umsetzung von Maßnahmen zur Gewinnung von
benötigten Fachkräften sichergestellt wird?
Zu 4.:
Da die Feststellung der regionalen Bedarfe fester Bestandteil der Entwicklungspla­
nung sein wird, können derzeit noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.
Im Sinne der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und des Sicherstellungsauftrags
zum 1. Januar 2027 ist darauf hinzuweisen, dass in der Entwicklungsplanung die
Gewinnung von benötigter Fachexpertise berücksichtigt wird. Daher ist die Aus­
weitung von Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften Teil der Entwicklungs­
planung.
Die Landesregierung betont den engen Austausch mit der Fachpraxis im Rahmen
der aktuellen Bearbeitungen. Dadurch wird insbesondere regelmäßig der Blick auf
die praktische Umsetzung, wie die notwendige Gewinnung neuer Fachkräfte, ge­
währleistet.
Außerdem verweist die Landesregierung auf das umfangreiche E-Learning-Tool
„Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“ des Universitätsklinikums Ulm. Der
Kurs wurde unter Förderung des BMBFSFJ entwickelt und wird seit Juli 2022
mit Mitteln der Länder finanziert. Er steht allen Interessierten und insbesondere
Fachkräften kostenfrei zur Verfügung.
5.	Wie setzt sich die Finanzierung der Fachberatungsstellen in Baden-Württem­
berg jeweils zusammen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Fachberatungsstelle
[häusliche Gewalt, Interventionsstellen, sexualisierte Gewalt, Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Gewalt im Namen der Ehre], Stadt- oder Landkreis, Finan­
zierungsquelle [Land, Leistungsansprüche, Kommunen, Eigenmittel, Selbstzah­
lungen, Spenden usw.] sowie Höhe der Mittel)?
6.	Wie setzt sich die Finanzierung der Frauenhäuser in Baden-Württemberg je­
weils zusammen (bitte aufgeschlüsselt nach Frauenhaus, Stadt- oder Landkreis,
Finanzierungsquelle [Land, Leistungsansprüche, Kommunen, Eigenmittel,
Selbstzahlungen, Spenden usw.] sowie Höhe der Mittel)?
Zu 5. und 6.:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­
wortet.
Die Finanzierung der Fachberatungsstellen und der Frauen- und Kinderschutzhäu­
ser pro Einrichtung ist unterschiedlich. Diese Daten liegen der Landesregierung
mit dem Abschluss der Ausgangsanalyse vor. Unabhängig davon wäre eine Veröf­
fentlichung dieser Daten, detailliert aufgeteilt nach der obigen Anfrage, aus daten­
schutzrechtlicher Sicht kritisch zu bewerten.
Grundsätzlich setzt sich die Finanzierung der Einrichtungen des Hilfesystems aus
unterschiedlichen Einnahmequellen zusammen. Bei den Fachberatungsstellen sind
die kommunalen Mittel als der größte Finanzierungsanteil anzusehen. Bei den
Frauen- und Kinderschutzhäusern wird der größte Teil der Einnahmen über die so­
genannten Tagessätze (Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch) finanziert.
7. Inwieweit wurden bzw. werden Vereinbarungen zwischen den Ländern getroffen
bzw. Hilfsangebote fr