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title: "Galvaniseure, Graveure und Metallbildner veröffentlichen Tarifdatenblatt in Sachsen-Anhalt; Mindestlohn gilt ab 01.04.2026."
sdDatePublished: "2026-05-06T13:16:00Z"
source: "https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/G_H_I/Galvaniseure__Graveur_und_Metallbildner/Datenblatt_Galvaniseure_Graveure_Metallbildner_260506_bf.pdf"
topics:
  - name: "labour relations"
    identifier: "medtop:20000524"
  - name: "employment legislation"
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    identifier: "medtop:20000518"
locations:
  - "Sachsen-Anhalt"
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Galvaniseure, Graveure und Metallbildner veröffentlichen Tarifdatenblatt in Sachsen-Anhalt; Mindestlohn gilt ab 01.04.2026.

Datenblatt Galvaniseure, Graveure und Metallbildner_260506

Tarifdatenblatt
im Kontext von § 11 TVergG LSA
für die Öffentliche Auftragsvergabe

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Tarifbereich/Branche:
Galvaniseure, Graveure und Metallbildner
Letzte Aktualisierung
Datenblatt:
06.05.2026
Vergabemindestlohn
gem. § 11 Abs. 3
TVergG LSA
 gültig ab 01.04.2026: https://evergabe.sachsen-
anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dok
umente_evergabe/Handlungsanleitungen/VergSpez_ML/Handlungsanlei
tung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf
Einschlägige
Tarifverträge, die gem.
§ 11 Abs. 1 TVergG
LSA für die Ausführung
der Leistung am Ort der
Ausführung gelten

 Entgelt-Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer der Handwerksbetriebe der
Galvaniseure, Graveure und Metallbildner – vom 20. November 2025,
gültig ab 01.02.2026, kündbar erstmalig zum 31.01.2028
 Im Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im
jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11
Abs. 3 TVergG ersetzt:

Vom 01.04.2026 bis 31.01.2027: Entgelte der Gruppen E 01, E
02, E 03

Vom 01.02. bis 31.12.2027: Entgelte der Gruppen E 01 und E 02

 Entgeltrahmentarifvertrag für alle Arbeitnehmer der Handwerksbetriebe
der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner – vom 22.03.2022,
erstmals kündbar zum 30.04.2027

 Manteltarifvertrag für alle Arbeitnehmer der Handwerksbetriebe der
Galvaniseure, Graveure und Metallbildner – vom 6.12.2023

Allgemeinverbindliche
Tarifverträge
siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-
verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)
Hinweis Günstigkeitsprinzip

Tarifdatenblatt
im Kontext von § 11 TVergG LSA
für die Öffentliche Auftragsvergabe

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Nach § 11 Abs. 1 TVergG LSA erhalten Auftragnehmer öffentliche Aufträge über Bau- und
Dienstleistungen nur, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, bei der Auftragsausführung
1. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages zu entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für
allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages zu entsprechen,
der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt, (Tariftreue)
2. ihren Arbeitnehmern je Arbeitsstunde mindestens ein Entgelt zu zahlen (Mindeststundenentgelt), das
a) dem jeweils geltenden Tarifvertrag nach Nummer 1 entspricht (Tariflohn) oder,
b) wenn dies für die Arbeitnehmer günstiger ist, dem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach
Absatz 3 entspricht (Vergabemindestlohn),
3. sicherzustellen, dass Leiharbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei
der Ausführung der Leistungen für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre Arbeitnehmer
(Entgeltgleichheit), und
4. tarifvertragliche Änderungen während der Ausführungslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen.
Zu beachten ist, dass bei bestehender tarifvertraglicher Bindung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 TVergG LSA der
Vergabemindestlohn nach Abs. 1 Nr. 2b dennoch als untere Lohngrenze maßgeblich ist. Das bedeutet:
Entsprechen die tariftreuepflichtigen Entgelte mindestens dem aktuellen Vergabemindestlohn, gelten diese
Tarifentgelte. Unterschreiten sie diesen, sind die betreffenden Entgeltgruppen durch den
Vergabemindestlohn zu ersetzen.

Dieses Tarifdatenblatt bildet die Anlage zu der den Vergabeunterlagen beizufügenden „Eigenerklärung zu
Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2
TTVer AVO – Ergänzende Vertragsbedingungen“.