MS veröffentlicht Förderaufruf für Investitionen in Jugendarbeit-Infrastruktur Sachsen-Anhalt; Bewerbungen bis 30.06.2026

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur in Einrichtungen der Jugendarbeit aus Mitteln des Sondervermögen Infrastruktur des Bundes

Vorhaben für das Jahr 2026 Vorhaben für die Jahre 2027 ff. Verfahrensgrundsätze an MF geben m.d.B. um Freigabe Freigabe der Verfahrens- grundsätze durch MF Veröffentlichung eines Förderaufrufs nebst entsprechenden Unterlagen Interessenten beantragen für 2026 bis 30.06. eine positive Bewertung einer Projektskizze beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (öTröffJH) Nach positiver Bewertung beantragen die Interessenten bei der Bewilligungsbe- hörde (IB) mit der positiv bewerteten Pro- jektskizze eine Förderung. Die öTröffJH informieren MS die positive Bewertung IB prüft die eingegangenen Anträge und erstellt einen Bescheid Anmeldungen bis 1.10. jeden Jahres bei MS unter sonderinvestjugend@ms. sachsen-anhalt.de MS sendet Anmeldebogen an die öTröffJH ÖTröffJH beraten mit Jugendhilfeausschüsse über Förderwürdigkeit und Priorität ÖTröffJH senden Prioritätenliste an MS MS informiert die priorisierten Antragstellenden schriftlich, dass ein Antrag bei der IB gestellt werden kann.

Träger stellt Antrag bei der IB IB prüft die eingegangenen Anträge und erstellt einen Bescheid Verfahren für Vorhaben der Jugendbildungsstätten Anmeldungen mit Projekt- skizze bis 1.10.2026 bei MS unter sonderinvestjugend@ ms. sachsen-anhalt.de MS erstellt Legitimations- schreiben und sendet die Unterlagen an Träger und setzt IB in Kenntnis Träger stellt Antrag bei der IB IB prüft eingegangenen Antrag und erstellt einen Bescheid