Paritätischer Gesamtverband Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans in Deutschland; EU-Anforderungen nicht erfüllt; Fristen verfehlt.
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Nationalen Gebäuderenovierungsplans - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Nationalen Gebäuderenovierungsplans
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Entwurf für einen Nationalen Gebäuderenovierungsplan (kurz: NBRP – National Building Renovation Plan) vorgelegt. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2024
1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäudeeffizienzrichtlinie – EPBD) aufgefordert, einen solchen Plan zu erstellen und ihn bis zum 31.12.2026 bei der EU-Kommission einzureichen. Der Paritätische ist der Einladung gefolgt, eine Stellungnahme abzugeben.
Der Entwurf bleibt hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Aus der Sicht des Paritätischen ist besonders eklatant, dass 1. soziale Einrichtungen nicht als eigene Kategorie genannt werden und 2., dass die Probleme einkommensarmer Menschen, die zumeist in sog.worst performing buildingsleben, nicht angemessen abgebildet werden.
Fehlende Verbindlichkeit und ausgebremste Transformation
Der Begriff „Just Transition“ bleibt eine Leerformel, da ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Maßnahmen, Reduktionspfad und Projektionen fehlt. Ebenso wird die angekündigte „soziale Ausgewogenheit“ nicht operationalisiert: Kein Instrument wird an konkreten sozialen Wirkungszielen ausgerichtet oder überprüfbar gemacht. Problematisch ist zudem die Bezugnahme auf einen Klima-Sozialplan als Voraussetzung für zentrale Maßnahmen, ohne diesen zu konkretisieren.
Dabei bietet die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie die Chance, die energetische Modernisierung des Gebäudebestands entscheidend voranzubringen. Dies ist klimapolitisch dringend notwendig, da der Gebäudesektor erheblich zu den Emissionsüberschreitungen beiträgt und Deutschland seine nationalen und internationalen Klimaverpflichtungen verfehlt.
Gleichzeitig senken energetische Sanierungen Energie- und Wohnkosten, reduzieren gesundheitliche Risiken und stärken durch zusätzliche Investitionen die lokale Wertschöpfung sowie Beschäftigung.
Umso enttäuschender ist der Entwurf, da er nicht einmal die Mindestanforderungen der EU-Gebäuderichtlinie erfüllt. Er fügt sich damit in eine Energiepolitik ein, die bislang keine ausreichenden Antworten auf die aktuellen Krisen liefert. Hinzu kommt, dass der Entwurf bereits bis zum 31.12.2025 hätte vorliegen müssen, während die vollständige Umsetzung der Richtlinie bis Ende Mai 2026 ansteht. Die Bundesregierung bleibt damit hinter ihren gesetzlichen Verpflichtungen zurück und verzögert die dringend notwendige Transformation des Gebäudebestands.
Einrichtungen wie Kitas, Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erscheinen in der Datenstruktur lediglich am Rande unter dem Sammelbegriff „sozial genutzte Gebäude“, ohne weitere Differenzierung. Eine gezielte Betrachtung dieser Gebäudetypen fehlt damit. Unklar bleibt, wie für diesen Bereich spezifische Sanierungsbedarfe erfasst und adressiert werden sollen.
Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen, etwa in der Pflege oder in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, erscheinen im Entwurf nicht als eigene Zielgruppe. Sie sind in der Regel keine klassischen Mieterinnen und Mieter und haben keinen direkten Einfluss auf Investitionsentscheidungen, tragen jedoch die Folgen energetischer Defizite unmittelbar über Wohnqualität und Kosten. Für diese Konstellation fehlt bislang ein geeigneter Ansatz.
Der Paritätische bewertet den Entwurf des NBRP insgesamt als schwach. Es bleibt außerdem abzuwarten, wie der Renovierungsplan im Zusammenspiel mit dem kommenden Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt wird.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans (National Building Renovation Plan - NBRP)
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