Abwasserverband Obere Leiblach Haushaltsplan 2026; 1 Mio € Darlehen aufgenommen
Abwasserverband Obere Leiblach
Haushaltsplan 2026
Abwasserverband Obere Leiblach
Inhaltsverzeichnis
In dieser Heftung befinden sich:
▪ Vorbericht
▪ Haushaltssatzung
▪ Darstellung des Schuldenstandes
▪ Aufstellung über die Schulden
▪ Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden zum Jahresende
▪ Gesamteinleitungsmengen
▪ Stellenplan für Mitarbeiter
▪ Übersicht über die Rücklagen
▪ Gegenseitige Deckungsfähigkeit
▪ Haushaltsplan mit Einzelplänen und Anlagen mit eigenem Inhaltsverzeichnis
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Abwasserverband Obere Leiblach A 940/2026
Vorbericht zum Haushaltsplan für das Jahr 2026
I. Einleitung
Der Verwaltungshaushalt 2026 umfasst 1.694.600 €, der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 1.401.700 €. Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 3.096.300 €.
II. Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Im Verwaltungshaushaushalt stellen die Einnahmen aus den Abwassergebühren mit 1.430.000 € auf der HH-Stelle: 70000.11110 die größte Position dar. Für die Erstattung der Kosten der Straßenentwässerung sind 145.000 € als Einnahmen von den Verbandsgemeinden vorgesehen.
Für den produzierten Strom durch die Blockheizkraftwerke (BHKW) ist eine Gesamtvergütung in Höhe von 30.000 € eingeplant. Gleichzeitig sind Ausgaben für den selbstverbrauchten Strom in Höhe von 30.000 € unter der HH-Stelle: 70000.54420 vorgesehen. Die Einspeisevergütung für den nicht selbstverbrauchten Strom (=PV- Überschuss) aus der PV-Anlage wird im Ansatz mit 800 € veranschlagt.
Ausgaben
Der Ansatz für die Personalkosten beträgt im Haushalt insgesamt 688.800 € (Vorjahr: 691.300 €). Die Personalkosten sind in der Gruppierungsübersicht auf Seite 15 nachzulesen.
Insgesamt steigen die Sachkosten gegenüber dem Vorjahr um 20.500 € auf 850.000 €.
Für die Erstattung der Verwaltungskosten an den Markt Heimenkirch ist auf der Gruppierung .67210 ein Ausgabebetrag in Höhe von 220.000 € in die Planung eingestellt. Die Verwaltungstätigkeiten des Verbandes wird – sofern sie nicht in den Aufgabenbereich des eigenen Personals des Verbandes fallen – vom Personal des Marktes Heimenkirch erfüllt. Hierfür erhält der Markt vom Verband eine Vergütung der anteiligen Personalkosten nach der Aufschlüsselung der Arbeitsanteile aus dem Stellenplan des Marktes. Außerdem werden zu den anteiligen Personalkosten auch Arbeitsplatzkosten und Verwaltungsgemeinkosten (Sachkosten) pauschal für jeden Mitarbeiter berücksichtigt.
Für die kalkulatorischen Abschreibungen werden 62.100 € eingeplant. Einen Ansatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals ergibt sich aufgrund der zum 01.01.2025 aktualisierten Gebührenkalkulation weiterhin nicht. Grund hierfür ist die Berücksichtigung der Auflösungsbeträge aus Beiträgen und staatlichen Zuwendungen.
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Der geplante Überschuss des Verwaltungshaushaltes beträgt 81.700 €. Dieser wird dem Vermögenshaushalt zugeführt.
III. Vermögenshaushalt
Einnahmen
An Kanalanschlussherstellungsbeiträgen ist im Haushalt 2026 ein Betrag in Höhe von 80.000 € (HH-Stelle: 70000.35310) eingestellt.
An Herstellungskosten für Grundstücks- und Hausanschlüsse sind dieses Jahr 10.000 € festgesetzt.
Investitonskostenanteile für die anteilige Straßenentwässerung von der Gemeinde Opfenbach sind mit 230.000 € eingeplant (Seite 34).
Ausgaben
Im Haushaltsplan sind Mittel für möglichen Grunderwerb in Höhe von 50.000 € veranschlagt.
Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierung .93500) ist ein Ansatz in Höhe von 370.000 € u.a. für den Kauf einer neuen Kanalkamera und eines Ersatzfahrzeuges eingestellt.
Im Haushalt 2026 sind bei der Position Hochbau Kläranlage Mittel u.a. für die Erneuerung der Beleuchtung mit 25.000 € eingestellt (Seite 33).
Für Investitionen bei den betriebstechnischen Anlagen sind Mittel auf der Gruppierung .96310 in Höhe von 400.000 € veranschlagt. Die größten Maßnahmen sind in diesem Bereich die Investitionen in die Nachklärung mit 250.000 €.
Der Ansatz für die Erneuerung der Pumpstationen in Linggenreute, Ruhlands und Mothen beläuft sich auf 25.000 € (Seite 33).
Für die Verbandsgemeinde Heimenkirch sind für die Erschließung des Baugebietes „Erweiterung Herz-Jesu-Heim-Straße“ 220.000 € eingeplant.
Für die Verbandsgemeinde Opfenbach sind für Abrechnung des Regenwasserkanals in Göritz 270.000 € vorgesehen.
Für die Verbandsgemeinde Hergatz sind im Haushaltsjahr keine Maßnahmen vorgesehen.
Zum Ausgleich des Gesamthaushaltes ist neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt eine Darlehensaufnahme von 1.000.000 € auf der Seite 34 eingeplant. Der Stand der Soll- Rücklage beträgt zum 31.12.2025 voraussichtlich rund 1,02 Mio. Euro. Darin enthalten sind Kasseneinnahmereste (=Forderungen der Gemeinde z.B. aus Stundungen von Kanalherstellungsbeiträgen in der Landwirtschaft) in Höhe von ca. 19.000 € (Stand: 31.12.2025). Die voraussichtliche IST-Rücklage (=verfügbare Mittel) zum 31.12.2025 beträgt somit rund 1,0 Mio. Euro.
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IV. Schlussbemerkung
Im Verwaltungshaushalt wird ein Überschuss im Verwaltungshaushalt erreicht und eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 81.700 € ist eingeplant. Die Anforderungen an die Mindestzuführung (=ordenliche Tilgungsleistungen) werden im laufenden Haushaltsjahr sowie in den Folgejahren erreicht.
Der Verband ist seit 2016 schuldenfrei. Für die Finanzierung der Investitionen ist in 2026 eine Kreditaufnahme von 1.000.000 € eingeplant. Staatliche Förderungen für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen sind aktuell nicht mehr zu erwarten.
Heimenkirch, 02.12.2025 Christoph Schmieg Kämmerei
Abwasserverband Obere Leiblach Az. A 940/2026
Haushaltssatzung 2026
Heimenkirch, den
Markus Reichart Verbandsvorsitzender Aufgrund der Art. 41 und 42 KommZG i.V.m. Art. 63 Abs. 1 und 2 GO, erlässt der Abwasserverband Obere Leiblach folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsvolumen
Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 1.694.600 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 1.401.700 €
festgesetzt.
§ 2 Kreditaufnahme
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden mit 1.000.000 € veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 240.000 € festgesetzt (Art. 73 Abs 1 und 2 GO).
§ 5 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Anlage: Muster zu § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik Übersicht über die im Finanzplanungszeitraum gültigen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren und deren Inanspruchnahmen - in 1.000 Euro - HHJ 2023 HHJ 2024 HHJ 2025 HHJ 2027 HHJ 2028 HHJ 2029 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 HHJ 2023 500 0 0 0 500 0 0 HHJ 2024 1.000 0 0 1.000 0 0 0 HHJ 2025 1.000 0 1.000 0 0 0 1.000 HHJ 2026 1.000 1.000 5) HHJ 2027 0 0 5) HHJ 2028 0 0 5) HHJ 2029 0 0 5) Summen: 3.500 0 0 0 2.500 1.000 0 0 0 1.000 Nachrichtlich: Übersicht über die aus Vorjahren übertragenen Haushaltsreste für Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten - in 1.000 Euro - Nr. Unterabschnitt Untergruppe Übertrag aus Vorjahren auf das aktuelle Haushaltsjahr7) 0 0 0 0 0 Erläuterungen: 3.500 Folgejahre endgültig verfallend nach Ablauf der Gültigkeits- dauer6) tatsächliche Inanspruchnahme2) Kredit- ermächtigung insgesamt4) geplante Inanspruch- nahme geplante Inanspruchnahme Abwasserverband Obere Leiblach / Haushaltsjahr 2026 6) = Delta aus Sp. 1 und den Summen aus Sp. 2 bis 4, 7 und 8 bis 10 7) Die Summe der Überträge aus Vorjahren darf grundsätzlich nicht höher als die noch nicht in Anspruch genommenen, gültigen Kreditermächtigungen aus Vorjahren (vgl. Summe aus Sp. 5) sein.
- Festsetzung gemäß jeweiliger Haushaltssatzung bzw. geplante satzungsmäßige Festsetzungen gemäß mittelfristiger Finanzplanung
- tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditermächtigung mit Abschluss eine Kreditvertrages; in welchem Umfang die Kreditermächtigung durch den Abschluss des Kreditvertrages in Anspruch genommen wird, bestimmt sich nach der Höhe des Geldbetrags, den der Kreditgeber nach dem abgeschlossenen Kreditvertrag verpflichtet ist, dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen (Valuta)
- = Delta aus Sp. 1 und den Summen der Sp. 2 bis 4
- = Summe aus Kreditermächtigung gemäß Haushaltssatzung für das aktuelle Haushaltsjahr (vgl. Sp. 1) und noch nicht in Anspruch genommenen, gültigen Kreditermächtigungen aus Vorjahren (vgl. Summe aus Sp. 5)
- Die hier eingetragenen Werte müssen mit der Kreditermächtigung gemäß Haushaltssatzung für das aktuelle Haushaltsjahr bzw. den geplanten Festsetzungen gemäß mittelfristiger Finanzplanung (vgl. Sp. 1) übereinstimmen. Summe: Kredit- ermächtigung lt. HH-Satzung1) Vorjahre nicht in Anspruch genommene, gültige Krediter- mächtigungen aus Vorjahren3) aktuelles HHJ
€ 200.000,00 € 400.000,00 € 600.000,00 € 800.000,00 € 1.000.000,00 € 1.200.000,00 € 1.400.000,00 € 1.600.000,00 € 2020 2021 2022 2023 2024 vorauss.2025
€
€
€
€
€
€ 1.539.870 1.503.296 1.591.369 1.536.539 1.247.576 1.000.000 Entwicklung Schulden / Rücklagen 2020 - 2025 Schulden Rücklagen
Darl. Nr. Darlehen bei Nr. bei Bank abgeschl. am urspr. Summe Restkapital Zinsen p.a. Tilgung Zinsen in Euro Tilgung in Euro Abgang / Aufnahme Restkapital 01.01.2025 31.12.2025 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Abwasserverband Obere Leiblach Lindauer Straße 2 88178 Heimenkirch 0,00 € 0,00 € 0,00 € Aufstellung über die Schulden (Stand: 31.12.2025) 0,00 €
Abwasserverband Obere Leiblach Lindauer Straße 2 88178 Heimenkirch Art Stand zu Beginn des Vorjahres 01.01.2025 Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2026 Voraussichtlicher Zugang Voraussichtlicher Abgang Voraussichtlicher Stand nach Ablauf des Haushaltsjahres 31.12.2026
- Schulden aus Krediten von/vom 1.1 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 1.2 Land 1.3 Gemeinden und Gemeindevervänden 1.4 Zweckverbänden u. dgl. 1.5 sonstigen öffentlichen Bereich 1.6 Kreditmarkt (Bereiche 5 bis 8, siehe Nr. 1.1 AllgZV -Komm GrPl)
€
€
1.000.000 €
10.000 €
990.000 €
Summe 1 davon entfallen auf Maßnahmen, die überwiegend aus Entgelten Dritter finanziert werden (Anlage 4 zu §5 KommHV - AllgZVKommGrPl-Nr. 3.3) 2. Innere Darlehen aus Sonderrücklagen 3. Äußere Kassenkredite
Zahlungen im Vorjahr voraussichtliche Zahlungen im HHJahr 4. Belastungen aus Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden zum 31.12.2026 nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 KommHV
447.314 461.766 472.963 475.714 467.503 480.311 491.255 492.609 486.614 502.372 511.958 400.000 420.000 440.000 460.000 480.000 500.000 520.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamteinleitungsmengen 2014 - 2024 Kubikmeter
Abwasserverband Obere Leiblach Az. A 030.0/av/ derz. Stelle Bewertung Eingruppierung Bemerkungen 1 2 3 4 6 Techn. Verwaltung 12 TV-V 12 -Leitung- Käranlage 9 TV-V 9 71,79 % Arbeitszeit (28 Std. wchtl.) Abwassermeister Käranlage 8 TV-V 8 -Klärfacharbeiter- Käranlage 8 TV-V 8 87,18 % Arbeitszeit (34 Std. wchtl.) -Elektromeister- Kläranlage 6 TV-V 6 -Klärfacharbeiter- Kläranlage 6 TV-V 6 -Klärfacharbeiter- Kläranlage 6 TV-V 6 -Klärfacharbeiter- Kläranlage 5 TV-V 5 Austritt 31.01.2026 -Kläranlagenhelfer- Kläranlage 6 TV-V 6 41,02 % Arbeitszeit (16 Std. wchtl.) -Kläranlag