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title: "Abwasserverband Obere Leiblach Haushaltsplan 2026; 1 Mio € Darlehen aufgenommen"
sdDatePublished: "2026-05-07T23:35:00Z"
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  - "Heimenkirch"
  - "Hergatz"
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Abwasserverband Obere Leiblach Haushaltsplan 2026; 1 Mio € Darlehen aufgenommen

Abwasserverband
Obere Leiblach

Haushaltsplan 2026

Abwasserverband
Obere Leiblach

Inhaltsverzeichnis

In dieser Heftung befinden sich:

▪ Vorbericht

▪ Haushaltssatzung

▪ Darstellung des Schuldenstandes

▪ Aufstellung über die Schulden

▪ Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden zum
Jahresende

▪ Gesamteinleitungsmengen

▪ Stellenplan für Mitarbeiter

▪ Übersicht über die Rücklagen

▪ Gegenseitige Deckungsfähigkeit

▪ Haushaltsplan mit Einzelplänen und Anlagen mit
eigenem Inhaltsverzeichnis

1

Abwasserverband Obere Leiblach
A 940/2026

Vorbericht zum Haushaltsplan
für das Jahr 2026

I. Einleitung

Der Verwaltungshaushalt 2026 umfasst 1.694.600 €, der Vermögenshaushalt hat ein
Volumen von 1.401.700 €. Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf Einnahmen und
Ausgaben i.H.v. 3.096.300 €.

II. Verwaltungshaushalt

Einnahmen

Im Verwaltungshaushaushalt stellen die Einnahmen aus den Abwassergebühren mit
1.430.000 € auf der HH-Stelle: 70000.11110 die größte Position dar. Für die Erstattung
der Kosten der Straßenentwässerung sind 145.000 € als Einnahmen von den
Verbandsgemeinden vorgesehen.

Für den produzierten Strom durch die Blockheizkraftwerke (BHKW) ist eine
Gesamtvergütung in Höhe von 30.000 € eingeplant. Gleichzeitig sind Ausgaben für den
selbstverbrauchten Strom in Höhe von 30.000 € unter der HH-Stelle: 70000.54420
vorgesehen. Die Einspeisevergütung für den nicht selbstverbrauchten Strom (=PV-
Überschuss) aus der PV-Anlage wird im Ansatz mit 800 € veranschlagt.

Ausgaben

Der Ansatz für die Personalkosten beträgt im Haushalt insgesamt 688.800 € (Vorjahr:
691.300 €). Die Personalkosten sind in der Gruppierungsübersicht auf Seite 15
nachzulesen.

Insgesamt steigen die Sachkosten gegenüber dem Vorjahr um 20.500 € auf 850.000 €.

Für die Erstattung der Verwaltungskosten an den Markt Heimenkirch ist auf der
Gruppierung .67210 ein Ausgabebetrag in Höhe von 220.000 € in die Planung eingestellt.
Die Verwaltungstätigkeiten des Verbandes wird – sofern sie nicht in den Aufgabenbereich
des eigenen Personals des Verbandes fallen – vom Personal des Marktes Heimenkirch
erfüllt. Hierfür erhält der Markt vom Verband eine Vergütung der anteiligen
Personalkosten nach der Aufschlüsselung der Arbeitsanteile aus dem Stellenplan des
Marktes. Außerdem werden zu den anteiligen Personalkosten auch Arbeitsplatzkosten
und
Verwaltungsgemeinkosten
(Sachkosten)
pauschal
für
jeden
Mitarbeiter
berücksichtigt.

Für die kalkulatorischen Abschreibungen werden 62.100 € eingeplant. Einen Ansatz für
die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals ergibt sich aufgrund der zum
01.01.2025 aktualisierten Gebührenkalkulation weiterhin nicht. Grund hierfür ist die
Berücksichtigung der Auflösungsbeträge aus Beiträgen und staatlichen Zuwendungen.

2

Der geplante Überschuss des Verwaltungshaushaltes beträgt 81.700 €. Dieser wird dem
Vermögenshaushalt zugeführt.

III. Vermögenshaushalt

Einnahmen

An Kanalanschlussherstellungsbeiträgen ist im Haushalt 2026 ein Betrag in Höhe von
80.000 € (HH-Stelle: 70000.35310) eingestellt.

An Herstellungskosten für Grundstücks- und Hausanschlüsse sind dieses Jahr 10.000 €
festgesetzt.

Investitonskostenanteile für die anteilige Straßenentwässerung von der Gemeinde
Opfenbach sind mit 230.000 € eingeplant (Seite 34).

Ausgaben

Im Haushaltsplan sind Mittel für möglichen Grunderwerb in Höhe von 50.000 €
veranschlagt.

Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierung .93500) ist
ein Ansatz in Höhe von 370.000 € u.a. für den Kauf einer neuen Kanalkamera und eines
Ersatzfahrzeuges eingestellt.

Im Haushalt 2026 sind bei der Position Hochbau Kläranlage Mittel u.a. für die Erneuerung
der Beleuchtung mit 25.000 € eingestellt (Seite 33).

Für
Investitionen
bei
den
betriebstechnischen
Anlagen
sind
Mittel
auf
der
Gruppierung .96310 in Höhe von 400.000 € veranschlagt. Die größten Maßnahmen sind
in diesem Bereich die Investitionen in die Nachklärung mit 250.000 €.

Der Ansatz für die Erneuerung der Pumpstationen in Linggenreute, Ruhlands und Mothen
beläuft sich auf 25.000 € (Seite 33).

Für die Verbandsgemeinde Heimenkirch sind für die Erschließung des Baugebietes
„Erweiterung Herz-Jesu-Heim-Straße“ 220.000 € eingeplant.

Für die Verbandsgemeinde Opfenbach sind für Abrechnung des Regenwasserkanals in
Göritz 270.000 € vorgesehen.

Für die Verbandsgemeinde Hergatz sind im Haushaltsjahr keine Maßnahmen vorgesehen.

Zum Ausgleich des Gesamthaushaltes ist neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt
eine Darlehensaufnahme von 1.000.000 € auf der Seite 34 eingeplant. Der Stand der Soll-
Rücklage beträgt zum 31.12.2025 voraussichtlich rund 1,02 Mio. Euro. Darin enthalten
sind Kasseneinnahmereste (=Forderungen der Gemeinde z.B. aus Stundungen von
Kanalherstellungsbeiträgen in der Landwirtschaft) in Höhe von ca. 19.000 € (Stand:
31.12.2025). Die voraussichtliche IST-Rücklage (=verfügbare Mittel) zum 31.12.2025
beträgt somit rund 1,0 Mio. Euro.

3

IV. Schlussbemerkung

Im Verwaltungshaushalt wird ein Überschuss im Verwaltungshaushalt erreicht und eine
Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 81.700 € ist eingeplant. Die
Anforderungen an die Mindestzuführung (=ordenliche Tilgungsleistungen) werden im
laufenden Haushaltsjahr sowie in den Folgejahren erreicht.

Der Verband ist seit 2016 schuldenfrei. Für die Finanzierung der Investitionen ist in 2026
eine Kreditaufnahme von 1.000.000 € eingeplant. Staatliche Förderungen für Neubauten
und Sanierungsmaßnahmen sind aktuell nicht mehr zu erwarten.

Heimenkirch, 02.12.2025
Christoph Schmieg
Kämmerei

Abwasserverband Obere Leiblach
Az. A 940/2026

Haushaltssatzung 2026

Heimenkirch, den

Markus Reichart
Verbandsvorsitzender
Aufgrund der Art. 41 und 42 KommZG i.V.m. Art. 63 Abs. 1 und 2 GO, erlässt der Abwasserverband
Obere Leiblach folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Haushaltsvolumen

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird

- im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je
1.694.600 €

- im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je
1.401.700 €

festgesetzt.

§ 2
Kreditaufnahme

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden mit 1.000.000 €
veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 240.000 € festgesetzt (Art. 73 Abs 1 und 2 GO).

§ 5
Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Anlage:
Muster zu § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik
Übersicht über die im Finanzplanungszeitraum gültigen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren und deren Inanspruchnahmen - in 1.000 Euro -
HHJ 2023
HHJ 2024
HHJ 2025
HHJ 2027
HHJ 2028
HHJ 2029
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
HHJ 2023
500
0
0
0
500
0
0
HHJ 2024
1.000
0
0
1.000
0
0
0
HHJ 2025
1.000
0
1.000
0
0
0
1.000
HHJ 2026
1.000
1.000 5)
HHJ 2027
0
0 5)
HHJ 2028
0
0 5)
HHJ 2029
0
0 5)
Summen:
3.500
0
0
0
2.500
1.000
0
0
0
1.000
Nachrichtlich:
Übersicht über die aus Vorjahren übertragenen Haushaltsreste für Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten - in 1.000 Euro -
Nr.
Unterabschnitt
Untergruppe
Übertrag aus
Vorjahren auf das
aktuelle
Haushaltsjahr7)
0
0
0
0
0
Erläuterungen:
3.500
Folgejahre
endgültig
verfallend nach
Ablauf der
Gültigkeits-
dauer6)
tatsächliche Inanspruchnahme2)
Kredit-
ermächtigung
insgesamt4)
geplante
Inanspruch-
nahme
geplante Inanspruchnahme
Abwasserverband Obere Leiblach / Haushaltsjahr 2026
6) = Delta aus Sp. 1 und den Summen aus Sp. 2 bis 4, 7 und 8 bis 10
7) Die Summe der Überträge aus Vorjahren darf grundsätzlich nicht höher als die noch nicht in Anspruch genommenen, gültigen Kreditermächtigungen aus Vorjahren (vgl. Summe aus Sp. 5) sein.
1) Festsetzung gemäß jeweiliger Haushaltssatzung bzw. geplante satzungsmäßige Festsetzungen gemäß mittelfristiger Finanzplanung
2) tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditermächtigung mit Abschluss eine Kreditvertrages; in welchem Umfang die Kreditermächtigung durch den Abschluss des Kreditvertrages in Anspruch genommen
wird, bestimmt sich nach der Höhe des Geldbetrags, den der Kreditgeber nach dem abgeschlossenen Kreditvertrag verpflichtet ist, dem Kreditnehmer zur Verfügung zu stellen (Valuta)
3) = Delta aus Sp. 1 und den Summen der Sp. 2 bis 4
4) = Summe aus Kreditermächtigung gemäß Haushaltssatzung für das aktuelle Haushaltsjahr (vgl. Sp. 1) und noch nicht in Anspruch genommenen, gültigen Kreditermächtigungen aus
Vorjahren (vgl. Summe aus Sp. 5)
5) Die hier eingetragenen Werte müssen mit der Kreditermächtigung gemäß Haushaltssatzung für das aktuelle Haushaltsjahr bzw. den geplanten Festsetzungen gemäß mittelfristiger
Finanzplanung (vgl. Sp. 1) übereinstimmen.
Summe:
Kredit-
ermächtigung
lt. HH-Satzung1)
Vorjahre
nicht in
Anspruch
genommene,
gültige
Krediter-
mächtigungen
aus Vorjahren3)
aktuelles HHJ

-
€
200.000,00 €
400.000,00 €
600.000,00 €
800.000,00 €
1.000.000,00 €
1.200.000,00 €
1.400.000,00 €
1.600.000,00 €
2020
2021
2022
2023
2024
vorauss.2025
-
€
-
€
-
€
-
€
-
€
-
€
1.539.870
1.503.296
1.591.369
1.536.539
1.247.576
1.000.000
Entwicklung Schulden / Rücklagen 2020 - 2025
Schulden
Rücklagen

Darl.
Nr.
Darlehen bei
Nr. bei
Bank
abgeschl. am
urspr. Summe
Restkapital
Zinsen p.a.
Tilgung
Zinsen in Euro
Tilgung in Euro
Abgang / Aufnahme
Restkapital
01.01.2025
31.12.2025
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Abwasserverband Obere Leiblach
Lindauer Straße 2
88178 Heimenkirch
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Aufstellung über die Schulden
(Stand: 31.12.2025)
0,00 €

Abwasserverband Obere Leiblach
Lindauer Straße 2
88178 Heimenkirch
Art
Stand zu Beginn
des Vorjahres
01.01.2025
Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
01.01.2026
Voraussichtlicher
Zugang
Voraussichtlicher
Abgang
Voraussichtlicher Stand
nach Ablauf des
Haushaltsjahres
31.12.2026
1. Schulden aus Krediten von/vom
1.1 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
1.2 Land
1.3 Gemeinden und Gemeindevervänden
1.4 Zweckverbänden u. dgl.
1.5 sonstigen öffentlichen Bereich
1.6 Kreditmarkt (Bereiche 5 bis 8, siehe Nr. 1.1 AllgZV -Komm
GrPl)
-
 €

-
 €

1.000.000 €

                10.000 €
990.000 €

Summe 1
davon entfallen auf Maßnahmen, die überwiegend aus Entgelten
Dritter finanziert werden (Anlage 4 zu §5 KommHV -
AllgZVKommGrPl-Nr. 3.3)
2. Innere Darlehen aus Sonderrücklagen
3. Äußere Kassenkredite
-
-
-
Zahlungen im
Vorjahr
voraussichtliche
Zahlungen im HHJahr
4. Belastungen aus Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden zum 31.12.2026
nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 KommHV

447.314
461.766
472.963
475.714
467.503
480.311
491.255
492.609
486.614
502.372
511.958
400.000
420.000
440.000
460.000
480.000
500.000
520.000
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Gesamteinleitungsmengen 2014 - 2024
Kubikmeter

Abwasserverband Obere Leiblach
Az. A 030.0/av/
derz.
Stelle
Bewertung
Eingruppierung
Bemerkungen
1
2
3
4
6
Techn. Verwaltung
12 TV-V
12
 -Leitung-
Käranlage
9 TV-V
9
71,79 % Arbeitszeit (28 Std. wchtl.)
Abwassermeister
Käranlage
8 TV-V
8
 -Klärfacharbeiter-
Käranlage
8 TV-V
8
87,18 % Arbeitszeit (34 Std. wchtl.)
 -Elektromeister-
Kläranlage
6 TV-V
6
 -Klärfacharbeiter-
Kläranlage
6 TV-V
6
 -Klärfacharbeiter-
Kläranlage
6 TV-V
6
 -Klärfacharbeiter-
Kläranlage
5 TV-V
5
Austritt 31.01.2026
 -Kläranlagenhelfer-
Kläranlage
6 TV-V
6
41,02 % Arbeitszeit (16 Std. wchtl.)
-Kläranlag