AfD-Abgeordnete Sänze/Eisenhut stellen Kleine Anfrage Baden-Württemberg

Drucksache 17 / 10360

Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10360 15.4.2026 1 Eingegangen: 15.4.2026 / Ausgegeben: 7.5.2026 Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:

  1. In welchem finanziellen Umfang haben (oder haben nicht) seit dem 1. Januar 2015 bis heute in jeweils welcher Form (mit der Bitte um eine mit ihren Ant­ worten auf Kleine Anfrage Drucksache 17/5005, 17/8453 respektive 17/10320 kompatible tabellarische Aufstellung nach: empfangende Einrichtung; erhalte­ nen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung/Förderung; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; ge­ gebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung ein­ schließlich spezifisch auf die „biologische/ökologische Landwirtschaft“ zuge­ schnittener Förderung, „Klimaschutz/Umweltschutz“-Anliegen, „Biodiversität und Artenschutz“, „Tierwohl“-Anliegen, „Vermarktung/Regionalität“, „Tou­ rismus-Förderung“, sogenannter „Demokratieförderung/Vielfaltsgesellschaft/ gesellschaftliches Engagement“ sowie „Integration/Flüchtlingshilfe“) folgende Einrichtungen respektive ihre in Baden-Württemberg tätigen Untergliederun­ gen (Landesverband Baden-Württemberg, regionale Gliederungen, Jugend­ gruppen und ähnliches) Mittel aus dem Staatshaushaltsplan des Landes Baden- Württemberg (STHP) erhalten: a) Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart sowie dessen (laut LBV-Homepage) „Tochterunterneh­ men“, nämlich b) ADIA-Zert Gesellschaft für Audit- und Zertifizierungsdienstleistungen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart; c) AgriConcept Beratungsgesellschaft mbH, Wollgrasweg 31, 7599 Stuttgart; d) Bauernschule Bad Waldsee e. V., Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Wald­ see; e) Baden-Württembergisches landwirtschaftliches Wochenblatt (BWW) re­ spektive („langjähriger Partner des LBV“) der Verlag Eugen Ulmer KG, Wollgrasweg 41, 70599 Stuttgart; Kleine Anfrage der Abg. Emil Sänze und Bernhard Eisenhut AfD und Antwort des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mögliche organisatorische und finanzielle Beziehungen des Landesbauernverbandes (LBV e. V.) zu Landesstellen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10360 2 f) CERTplus GmbH, Merzhauserstr. 111, 79110 Freiburg; g) LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Holzstraße 17, 88339 Bad Waldsee/Gärtnerstraße 5, 74189 Weinsberg; h) LGG Steuerberatung GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart – HRB-Nr. 504), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart; i) ObjektplanAgrar GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 766065), Am Richtbach 1, 74547 Untermünkheim; j) PRO-CM Computer Management und Service GmbH, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart; k) QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Baden-Württemberg GmbH (QSBW), Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart; l) Service und Marketing Gesellschaft Landesbauernverband Baden-Württem­ berg mbH (SMG), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart; m) Landjugend Württemberg-Baden, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart (die Mitglied im „Landesnetzwerk für Menschenrechte und Demokratieentwick­ lung – Gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit“ ist und deren Geschäftsführerin Frau S. S. über eine LBV-Email-Adresse verfügt)? 2. Analog zu Frage 1 sowie bezugnehmend auf den LBV e. V. sowie dessen (in Frage 1 genannte) Tochtergesellschaften – werden/wurden (oder werden nicht) seit dem 1. Januar 2015 bis heute der LBV oder dessen Tochtergesellschaf­ ten von im Staatshaushaltsplan aufgeführten Stellen mit der Erbringung von Beratungsleistungen oder anderen Dienstleistungen für Landesstellen oder im Auftrag von Landesstellen für Dritte beauftragt oder übernehmen (oder über­ nehmen nicht) der LBV e. V. und/oder dessen Tochtergesellschaften „im Rah­ men der Landwirtschaftspolitik im Interesse von im STHP aufgeführten Stellen Beratungsdienste/andere Dienstleistungen“, insbesondere für das Berufsfeld Land- und Forstwirtschaft/Ernährungswirtschaft/Lohnunternehmen oder Land­ technik/Erzeugung Erneuerbarer Energie, in folgenden Themenfeldern: a) Steuerberatung; b) Juristische Beratung; c) Sozialversicherungsrecht; d) Arbeitsrecht; e) „Gemeinsamer Antrag/Gemeinsame Agrarpolitik der EU“; f) Düngebedarfsermittlung; g) Agrardiesel (Rückvergütung, Beantragung); h) Hofübergabe (Beratung, möglicherweise „Bewerbervermittlung“); i) Mediation; j) berufsbezogene Bildung (Land- und Forstwirtschaft, „ländliches Berufs­ feld“); k) Weiterbildung/Zertifizierung („Bio-Anforderungen“, „Qualitätszeichen“, Betriebsführung, Nachhaltigkeit und dergleichen)? 3. Bezugnehmend auf Frage 2: Welche der unter Frage 2 erfragten Beratungs- oder anderen Dienstleistungen, die der LBV e. V. oder seine Tochterunter­ nehmen „im ländlichen Berufsfeld“ ausführen, sind für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft (oder möglicherweise „angeschlossenen Berufen“ in Ackerbau, Tieraufzucht, Ernährungswirtschaft/Verarbeitung, Lohnunterneh­ men, Erzeugung Erneuerbarer Energien oder Landtechnik, sowie Familienan­ gehörige) tätig sind, a) durch Rechtsvorschriften verbindlich in Anspruch zu nehmen oder/und b) besteht eine de facto Monopolstellung des LBV e. V. oder seiner Tochter­ unternehmen hinsichtlich der Erbringung solcher Leistungen?

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10360 3 4. Bezugnehmend auf Frage 2 und Frage 3: Welche der vom LBV e. V. angebote­ nen respektive erbrachten Dienstleistungen werden/wurden seit dem 1. Januar 2015 bis heute von im STHP aufgeführten Einrichtungen respektive wurden aus Mitteln des STHP „im Einzelfall“ oder als „pauschale Leistung“ in welcher Höhe vergütet (mit der Bitte um eine mit ihren Antworten auf Kleine An­ frage Drucksache 17/5005, 17/8453 respektive 17/10320 kompatible tabella­ rische Aufstellung nach: empfangende Einrichtung; erhaltenen Geldbeträgen/ geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung; re­ levante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des För­ derprogramms oder institutioneller Förderung)? 5. Welche amtlich anerkannten respektive den Angeboten des LBV e. V. und sei­ ner Tochterunternehmen aus behördlicher Sicht gleichwertig gestellten Bera­ tungs- und Dienstleistungs-Angebote welcher Dienstleister gibt es in den unter Frage 2 erfragten Themenfeldern neben den Angeboten des LBV e. V. (mit der Bitte um Angabe, soweit sie Kenntnis hat, welche von diesen kostenpflichtig angeboten werden)? 13.4.2026 Sänze, Eisenhut AfD Begründung Laut LBV-Pressemitteilung vom 24. Januar 2024 trat der LBV e. V. auf Ein­ ladung des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Stoch MdL, dem „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ bei, in dessen Gemeinsamer Er­ klärung es heißt (Zitat): „Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plä­ nen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutsch­ land zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den ge­ sellschaftlichen Zusammenhalt sind. (…) Wir zeigen Haltung im Alltag (…) wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokra­ tie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinan­ dersetzung. (…).“ Mitglieder des „Bündnisses“ sind der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT), Bund der Deutschen Katholischen Jugend (…) Baden- Württemberg, Evangelische Landeskirche in Baden, Evangelische Landeskirche in Württemberg, CDU-Landesverband Baden-Württemberg, FDP-Landesverband Baden-Württemberg, Bündnis 90/Die GRÜNEN Landesverband Baden-Württem­ berg, Die Linke Landesverband Baden-Württemberg, Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e. V., Südwestmetall, Sozialverband VdK (…), Europa- Union Baden Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Handelsverband Baden-Württemberg und (Zitat LBV) „viele weitere“. Am 17. März 2026 meldete NIUS.de (Zitat:) „Niederlage für Correctiv: Gericht kassiert in Grundsatzurteil Schlüsselaussagen der Geheimplan-Recherche. (…) Das Landgericht Berlin hat der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy in zentralen Punkten recht gege­ ben und dem Rechercheportal Correctiv drei Kernbehauptungen aus seiner Be­ richterstattung über das sogenannte Potsdam-Treffen untersagt. (…) Das Gericht verbot Correctiv unter anderem die Formulierung, vom Treffen im November 2023 im Landhaus Adlon bei Potsdam bleibe „ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ zurück. Ebenso untersagt ist nun die Behauptung, Martin Sellner habe in seinem Vortrag eine „Ausbürgerungsidee“ für deutsche Staatsbürger geäußert. (…).“ Es interessiert der Status Quo – ob der LBV e. V. oder seine Tochtergesellschaften vergütete Dienstleistungen für Landesstellen er­ bringen, respektive ob sie Landesförderung erhalten.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10360 4 Antwort Mit Schreiben vom 30. April 2026 Nr. 21-0141.5 17/10360 beantwortet das Mi­ nisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einver­ nehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium des Inneren, für Digitalisie­ rung und Kommunen, dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kul­ tus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, dem Ministerium der Justiz und für Migration, dem Ministerium für Verkehr und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. In welchem finanziellen Umfang haben (oder haben nicht) seit dem 1. Januar 2015 bis heute in jeweils welcher Form (mit der Bitte um eine mit ihren Ant­ worten auf Kleine Anfrage Drucksache 17/5005, 17/8453 respektive 17/10320 kompatible tabellarische Aufstellung nach: empfangende Einrichtung; erhal­ tenen Geldbeträgen/geldwerten Vorteilen; Kalenderjahr; Grund sowie Anlass der Finanzierung/Förderung; relevante Ausgabentitel des Staatshaushaltsplans; gegebenenfalls Name des Förderprogramms oder institutioneller Förderung ein­ schließlich spezifisch auf die „biologische/ökologische Landwirtschaft“ zuge­ schnittener Förderung, „Klimaschutz/Umweltschutz“-Anliegen, „Biodiversität und Artenschutz“, „Tierwohl“-Anliegen, „Vermarktung/Regionalität“, „Tou­ rismus-Förderung“, sogenannter „Demokratieförderung/Vielfaltsgesellschaft/ gesellschaftliches Engagement“ sowie „Integration/Flüchtlingshilfe“) folgende Einrichtungen respektive ihre in Baden-Württemberg tätigen Untergliederungen (Landesverband Baden-Württemberg, regionale Gliederungen, Jugendgruppen und ähnliches) Mittel aus dem Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württem­ berg (STHP) erhalten: a) Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart sowie dessen (laut LBV-Homepage) „Tochterunternehmen“, nämlich b) ADIA-Zert Gesellschaft für Audit- und Zertifizierungsdienstleistungen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart; c) AgriConcept Beratungsgesellschaft mbH, Wollgrasweg 31, 7599 Stuttgart; d) Bauernschule Bad Waldsee e. V., Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Waldsee; e) Baden-Württembergisches landwirtschaftliches Wochenblatt (BWW) res­ pektive („langjähriger Partner des LBV“) der Verlag Eugen Ulmer KG, Wollgrasweg 41, 70599 Stuttgart; f) CERTplus GmbH, Merzhauserstr. 111, 79110 Freiburg; g) LBV-Unternehm