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title: "Landesregierung Baden-Württemberg Stellungnahme zu Beschlüssen des Oberrheinrates; erstes Bundesland mit EU-Großübung durchgeführt"
sdDatePublished: "2026-05-07T13:04:00Z"
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  - "Freiburg (im Breisgau)"
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Landesregierung Baden-Württemberg Stellungnahme zu Beschlüssen des Oberrheinrates; erstes Bundesland mit EU-Großübung durchgeführt

Drucksache 17 / 10351

Landtag von Baden-Württemberg
17. Wahlperiode
Drucksache 17 / 10351
0.0.2023
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Ausgegeben: 7.5.2026
Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 24. April 2026 zu den Beschlüssen
des Oberrheinrates vom 5. Dezember 2025 Stellung genommen.
Die Stellungnahme und die in Bezug genommenen Beschlüsse sind nachstehend
abgedruckt.
29.4.2026
Die Präsidentin des Landtags
Aras
Mitteilung
der Präsidentin des Landtags
Stellungnahme der Landesregierung
zu Beschlüssen des Oberrheinrates vom 5. Dezember 2025
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 17 / 10351
Stellungnahme der Landesregierung
1. Gemeinsam für einen sicheren und widerstandsfähigen
Oberrhein: Schutz kritischer Infrastruktur und Abwehr
hybrider Bedrohungen
Der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ist für die Landesregierung von
Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung. Auf Bundesebene wurde kürzlich
das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit wird erstmals ein bundesweit ein­
heitlicher Rechtsrahmen für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen
geschaffen und bestehende Regelungen (u. a. zur IT-Sicherheit) ergänzt.
Für die Funktionsfähigkeit ihrer Infrastruktur sind in erster Linie die Betreiber
verantwortlich. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um kritische Dienstleistungen
bei Störungen aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Gleichzeitig kommt es
entscheidend auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Betreibern und den zustän­
digen öffentlichen Stellen an, insbesondere um bei Ausfällen eine Notversorgung
der Bevölkerung sicherzustellen. Daher ist KRITIS eine gesamtstaatliche Auf­
gabe.
Die Landesregierung begrüßt, dass sich der Oberrheinrat mit KRITIS befasst und
in seiner Resolution die notwendige grenzüberschreitende Abstimmung zwischen
den Mitgliedsregionen betont. Denn Krisen und Katastrophen machen an der
Grenze nicht halt. Das Land ist daher eng in die einschlägigen Arbeitsgruppen
und Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingebunden. Baden-
Württemberg hat als erstes Bundesland überhaupt eine EU-Großübung durchge­
führt und konnte dabei einmal mehr gemeinsam mit seinen Partnern wertvolle
Erfahrungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der gegenseitigen
solidarischen Hilfe sammeln.
Darüber hinaus erkennt die Landesregierung die Bedeutung einer grenzüber­
schreitenden Zusammenarbeit zur Bewältigung hybrider Bedrohungen – ins­
besondere in den Bereichen Cyberangriffe, Desinformationskampagnen, Sabo­
tageakte sowie Drohnenüberflüge – ausdrücklich an. Baden-Württemberg legt
großen Wert auf internationale Kooperationen im Bereich der Cybersicherheit.
So beteiligt sich die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) an
der 8. Entretiens Franco-Allemands de Nancy-Konferenz, veranstaltet von der
Region Grand Est.
In sämtlichen Regionen sind mehrere staatliche Akteure mit unterschiedlichen
Zuständigkeiten an der Bewältigung dieser komplexen Herausforderungen be­
teiligt – in Baden-Württemberg insbesondere die Landespolizei, das Landesamt
für Verfassungsschutz, die CSBW und verschiedene Verwaltungseinheiten des
Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. Eine intensivere
Zusammenarbeit erfordert daher klar definierte und verbindliche Koordinierungs-
und Kommunikationsstrukturen. Ziel muss es sein, eine stringente Kommunika­
tion sicherzustellen, Zuständigkeitsüberschneidungen zu minimieren und Doppel­
strukturen zu vermeiden. Bestehende nationale Aufgaben sollten nicht parallel
repliziert, sondern sinnvoll ergänzt und integriert werden.
2. Gemeinsam für den Oberrhein: Fortführung der Schweizer
Unterstützung für Interreg sichern
Auf die Stellungnahme bezüglich Interreg Oberrhein vom 2. Oktober 2025 in
Reaktion auf die einschlägige ORR-Resolution vom 6. Juni 2025 wird verwie­
sen.

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Landtag von Baden-Württemberg
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3 . Elektromobilität am Oberrhein vorantreiben und vernetzen
Die Landesregierung begrüßt die Resolution des Oberrheinrats, sich für die Stär­
kung der Elektromobilität am Oberrhein einzusetzen. Die Antriebswende hin zu
E-Fahrzeugen leistet einen zentralen Beitrag zu einem klimaneutralen Verkehrs­
sektor.
In der Oberrheinregion werden die Herausforderungen bei der grenzüberschrei­
tenden Nutzung von Elektromobilität, die auch auf den nationalen Märkten be­
stehen, besonders sichtbar. Die Landesregierung setzt daher auf eine ambitio­
nierte nationale Umsetzung der europäischen AFIR-Verordnung, um Probleme
des grenzüberschreitenden Zugangs zur Ladeinfrastruktur zu lösen. Für einen be­
schleunigten Hochlauf der Elektromobilität muss der Ausbau der Ladeinfrastruk­
tur ambitionierter vorangebracht werden und sich an den gesetzlich vereinbarten
CO2-Reduktionszielen orientieren. Zudem unterstützte die Landesregierung in
den vergangenen Jahren im Interreg-Begleitausschuss die Förderung von Projek­
ten zur E-Mobilität.
Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag (2021) das Ziel von zwei Mil­
lionen privaten und öffentlichen Ladepunkten bis 2030 gesetzt. Damit soll er­
reicht werden, dass im Jahr 2030 jeder dritte Pkw klimaneutral unterwegs ist.
Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor hat das Ministerium für
Verkehr eine Roadmap Klima und Mobilität erarbeitet. Diese enthält auch Maß­
nahmen für die Elektromobilität, darunter den Ausbau der öffentlichen Pkw-La­
deinfrastruktur, gesetzliche Vorgaben für private Pkw-Ladeinfrastruktur sowie
die Privilegierung klimafreundlicher Fahrzeuge, etwa durch die Einrichtung von
emissionsfreien Stadtteilen. Zudem unterstützt die Landesagentur e-mobil BW die
Weiterentwicklung der Technologie und treibt die internationale Vernetzung im
Cluster Elektromobilität Süd-West voran.
4. Jugendbeteiligung in der grenzüberschreitenden Zusam­
menarbeit am Oberrhein stärken
Die Jugendbeteiligung bildet einen wertvollen Baustein der Demokratiebildung.
Junge Menschen erhalten so die Möglichkeit, ihre Interessen frühzeitig einzu­
bringen und demokratische Prozesse kennenzulernen sowie aktiv mitzugestalten.
Auf diese Weise können Selbstwirksamkeit und Verantwortungsgefühl vermittelt
werden. Dies trägt zu einer aktiven, engagierten Zivilgesellschaft und letztlich der
Zukunftsfähigkeit des Landes bei.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit
der AG Jugend der ORK zur Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung im Rah­
men des Projekts „Junger Rat am Oberrhein“. Die Landesregierung verfügt über
Erfahrung in der Umsetzung von Jugendbeteiligungsformaten und ist bei Bedarf
gerne bereit, die Jugendbeteiligung am Oberrhein zu unterstützen.

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Landtag von Baden-Württemberg
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PLENARVERSAMMLUNG VOM 5. DEZEMBER 2025
Gemeinsam für einen sicheren und widerstandsfähigen Oberrhein:
Schutz kritischer Infrastruktur und Abwehr hybrider Bedrohungen
Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 5. Dezember 2025 und auf Vorschlag des Vor-
stands,
1. betont vor dem Hintergrund der sich rapide verändernden Sicherheitslage in Europa die zuneh-
mende Bedeutung des Schutzes kritischer Infrastrukturen wie Energie- und Wasserversorgung,
Verkehrsinfrastruktur und digitale Netze für die Sicherheit und die Resilienz der Bevölkerung am
Oberrhein;

2. hebt hervor, dass grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit unabdingbar sind, um
konventionellen und hybriden Bedrohungen für die Region entgegenzuwirken;

3. verweist insbesondere auf seine Resolutionen „Grenzüberschreitende Vorbereitung des Ober-
rheins auf Krisensituation nachhaltig voranbringen“ vom 14. Juni 2024 und „Resilienz des Ober-
rheins gegenüber Cyberrisiken erhöhen“ vom 1. Dezember 2023;

4. erinnert in diesem Zusammenhang auch an seine Resolution „Sicherheit der Kernkraftwerke am
Oberrhein und Trinationale Zusammenarbeit im atomaren Katastrophenfall“ vom 30. November
2012, deren Aktualität zuletzt im Juni 2025 durch eine Studie des Trinationalen Atomschutzver-
bands (TRAS)1 unterstrichen wurde;

5. begrüßt die Pläne auf allen Ebenen zur Stärkung der Krisenvorsorge und Resilienz in Reaktion auf
die sich verschärfende sicherheitspolitische Lage in Europa;

6. fordert in diesem Zusammenhang, dass bei den Planungen die grenzüberschreitende Dimension
des Bevölkerungsschutzes im Krisen- und Konfliktfall gebührend berücksichtigt wird und die Hand-
lungsfähigkeit über Ländergrenzen hinweg sichergestellt ist;

7. sieht Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung grenzüberschreitend abge-
stimmter Krisen- und Aktionspläne für hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe, Desinformations-
kampagnen und Sabotageakte, Drohnenüberflüge, der Harmonisierung von Mindeststandards und
Sicherheitsprotokollen sowie der Förderung redundanter und robuster Strukturen in kritischen Inf-
rastrukturen;

8. hebt die besondere Bedeutung regelmäßiger grenzübergreifender Übungen unter Beteiligung von Be-
hörden, Rettungsdiensten, Betreibern kritischer Infrastrukturen und zivilgesellschaftlichen Akteuren
hervor, um die Wirksamkeit von Abläufen und Kommunikationsketten praktisch zu erproben;

9. bittet die in der Oberrheinkonferenz bzw. über die trinationale Regierungskommission verbunde-
nen zuständigen Innen- und Sicherheitsverwaltungen zu prüfen, die Durchführung solcher grenz-
überschreitenden Übungen zu intensivieren und diese auf weitere Bedrohungslagen wie Cyberan-
griffe oder kombinierte hybride Krisenlagen auszuweiten;

1 https://atomschutzverband.ch/gefaehrdung-sueddeutschland/studie/

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Landtag von Baden-Württemberg
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10. plädiert dafür, die gesellschaftliche Vorbereitung auf Krisensituationen über die Grenzen hinweg
zu denken und die Bevölkerung entsprechend zu sensibilisieren, etwas mittels gemeinsamer Infor-
mationskampagnen;

11. regt in Anlehnung an seine Resolutionen „Rechtliche Grundlagen für grenzüberschreitende Einsätze
der Rettungsdienste im Dreiländereck schaffen“ von 5. Dezember 2022 und „Chancen der rhein-
übergreifenden Zusammenarbeit der Rettungsdienste am Oberrhein stärker nutzen“ vom
14. Juni 2024 an, auf Ebene der Oberrheinkonferenz zu prüfen, ob die bestehenden bilateralen
Vereinbarungen im Bereich Katastrophenhilfe und der alltäglichen Hilfeleistung am Oberrhein
allen relevanten Bedrohungs- und Alltagsszenarien ausreichend gerecht werden.
Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:
•
in Frankreich:
o die Präfektur der Region Grand Est
o die Region Grand Est
o die Collectivité européenne d’Alsace
o das Ministerium für Europa und Äußeres
o das Ministère de la Transition numérique et des Télécommunications
•
in Deutschland:
o die Landesregierung Baden-Württemberg
o die Landesregierung Rheinland-Pfalz
o das Auswärtige Amt
o das Bundesministerium des Innern und für Heimat
•
in der Schweiz:
o die Nordwestschweizer Regierungskonferenz
o das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten
o das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
o das Bundesamt für Kommunikation
•
auf grenzüberschreitender Ebene:
o die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (zur Kenntnis)
o den Deutsch-Französischen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
(zur Kenntnis)
o die Oberrheinkonferenz (zur Kenntnis)

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PLENARVERSAMMLUNG VOM 5. DEZEMBER 2025
Gemeinsam für den Oberrhein: Fortführung der Schweizer
Unterstützung für Interreg sichern

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 5. Dezember 2025 und auf Vorschlag des Vor-
stands,

1. betont die essentielle Rolle der EU-Kohäsionspolitik für das Zusammenleben und das wirtschaftli-
che Wachstum in den Grenzreg