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title: "Die Elektro Widmer AG plant Verlagerung des Standorts in Bütschwil-Ganterschwil, Parzelle 1818B, Lerchenfeld Ost; Rund 50 Mitarbeitende vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-05-07T06:06:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.259.487/publikation/"
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  - "Toggenburg"
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Die Elektro Widmer AG plant Verlagerung des Standorts in Bütschwil-Ganterschwil, Parzelle 1818B, Lerchenfeld Ost; Rund 50 Mitarbeitende vorgesehen

Teilzonenplan Lerchenfeld Ost; öffentliche Auflage

Teilzonenplan Lerchenfeld Ost; öffentliche Auflage Die Elektro Widmer AG benötigt für ihre Weiterentwicklung einen neuen Unternehmensstandort. Sie können die Parzelle Nr. 1818B in Bütschwil-Ganterschwil im Gebiet Lerchenfeld erwerben. Diese Parzelle liegt heute in der Grünzone Freihaltung GF und in der Wohn-Gewerbezone WG2. Die eingezonten Bestandesbauten können gemäss dem ebenfalls geltenden Überbauungsplan Lerchenfeld abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Die gemäss Überbauungsplan zulässigen, feingliedrigen Neubauten eignen sich nicht für die Bedürfnisse der Elektro Widmer AG. Des Weiteren kann auch die Erschliessungssituation verbessert werden. Am geplanten Standort werden rund 50 Mitarbeitende (davon 15 Lernende) tätig sein. Aus diesem Grund wurde die Idee entwickelt, diese Bauzone zu verlagern. Konkret müssten dafür die bestehenden Bauten auf der Parzelle Nr. 1818B abgebrochen und das Areal rekultiviert werden. Im Gegenzug würde die bestehende Gewerbe-

Industriezone Lerchenfeld um die identische Fläche erweitert werden, um dort den Neubau der Elektro Widmer AG zu ermöglichen. Zur Erschliessung der Fläche wird die bereits gebaute private Erschliessungsstrasse zwischen den Parzellen Nrn. 1860B und 1861B minimal verlängert und als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert. Dazu wurde ein Teilzonenplan und das zugrundeliegende Richtprojekt erarbeitet. Der Teilzonenplan Lerchenfeld Ost mit den dazugehörigen Unterlagen wurde der Bevölkerung vom 12. März 2026 bis 8. April 2026 zur Mitwirkung unterbreitet. Innerhalb der Mitwirkungsfrist ging keine Stellungnahme ein. Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) den Teilzonenplan Lerchenfeld Ost sowie die dazugehörigen Unterlagen genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Sämtliche Unterlagen liegen 30 Tage, d.h. ab Donnerstag, 7. Mai 2026, bis Mittwoch, 3. Juni 2026, im Gemeindehaus Bütschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind auf der Gemeindewebseite abrufbar. Einsprachen gegen den Teilzonenplan Lerchenfeld Ost sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.