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title: "Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg genehmigen Sanierung der Letzibrücke zwischen Ganterschwil und Lütisburg; 30 Tage öffentliche Auflage"
sdDatePublished: "2026-05-07T06:06:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.259.545/publikation/"
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  - name: "construction and property"
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locations:
  - "Toggenburg"
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Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg genehmigen Sanierung der Letzibrücke zwischen Ganterschwil und Lütisburg; 30 Tage öffentliche Auflage

Sanierung Letzibrücke, Ganterschwil; öffentliche Auflage (ausserhalb Bauzone, Schutzgebiet betroffen)

Sanierung Letzibrücke, Ganterschwil; öffentliche Auflage (ausserhalb Bauzone, Schutzgebiet betroffen) Die Letzibrücke zwischen den Dörfern Ganterschwil und Lütisburg soll saniert werden. Das Bauprojekt lag vom 29. Januar 2026 bis 27. Februar 2026 zur Mitwirkung auf. Innert der Mitwirkungsfrist gingen drei Stellungnahmen ein. Der entsprechende Mitwirkungsbericht wurde bereits durch beide Gemeinderäte verabschiedet und veröffentlicht. Die beiden Bürgerschaften haben zudem den Baukredit an der jeweiligen Bürgerversammlung genehmigt. Das Strassenbauprojekt wurde inzwischen finalisiert und liegt vor. Die Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg haben gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) das Strassenbauprojekt «Sanierung Letzibrücke» mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Das Strassenbauprojekt liegt koordiniert mit der Gemeinde Lütisburg während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 11. Mai 2026, bis Dienstag, 9. Juni 2026, im Gemeindehaus Bütschwil, Innerfeld, 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Strassenbauprojekt sowie die Zulässigkeit der Enteignung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten. Sie ist zu unterzeichnen.