Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg; öffentliche Planauflage Strassenprojekt Sanierung Letzibrücke; in Lütisburg Gemeindehaus Ratskanzlei Büro Nr. 1; Einsprache gegen Enteignung möglich
Öffentliche Planauflage (ausserhalb Bauzone, Schutzgebiet betroffen)
Öffentliche Planauflage (ausserhalb Bauzone, Schutzgebiet betroffen) In Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) haben die Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg das Strassenprojekt “Sanierung Letzibrücke” erlassen. Das Strassenprojekt liegt wie folgt öffentlich auf: - Strassenbauprojekt “Sanierung Letzibrücke” Das Strassenbauprojekt liegt während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 11. Mai 2026 bis Dienstag, 9. Juni 2026, im Gemeindehaus Lütisburg, Ratskanzlei, Büro Nr. 1, öffentlich auf. Rechtsmittel: Innerhalb der Auflagefrist (11.05.2026 bis 09.06.2026) kann gegen das Strassenbauprojekt sowie die Zulässigkeit der Enteignung beim Gemeinderat Lütisburg, Flawilerstrasse 17, 9604 Lütisburg, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten. Sie ist zu unterzeichnen.