SMWA startet Förderaufruf JTF – Zukunftsfähige Energieversorgung in Sachsen; 115 Mio Euro Gesamtbudget

Sachsen forciert die Wärmewende: Neuer Förderaufruf zur Dekarbonisierung der Fernwärme gestartet - Europa fördert Sachsen

Sachsen forciert die Wärmewende: Neuer Förderaufruf zur Dekarbonisierung der Fernwärme gestartet

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) unterstützt aktiv den Strukturwandel in den sächsischen Revieren. Mit dem neuen Förderaufruf »JTF – Zukunftsfähige Energieversorgung« werden Vorhaben zur Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung gezielt gefördert, um die Transformation von fossilen Energieträgern wie Braunkohle und Erdgas hin zu einem effizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem zu beschleunigen.

Fokus auf innovative Technologien und integrierte Systeme

Das Förderprogramm ist in zwei zentrale Bereiche unterteilt. Teil A umfasst Investitionen in die Errichtung erneuerbarer Wärmeerzeugungstechnologien, wie etwa Großwärmepumpen, solarthermische Großanlagen oder Biomasse-Heizwerke einschließlich der zugehörigen Wärmespeicher. Ergänzend dazu werden nach Teil B Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – beispielsweise durch Photovoltaik oder Windkraft – unterstützt, sofern dieser Strom direkt für den Betrieb der nach Teil A geförderten Wärmeerzeuger genutzt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Förderung nach Teil B nur in Kombination mit Teil A möglich ist und die förderfähigen Ausgaben für Teil B auf maximal 50 Prozent des Gesamtvorhabens begrenzt sind.

Zielgruppen und Antragsverfahren im Überblick

Die Förderung richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren, darunter Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Genossenschaften und Vereine. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder der kreisfreien Stadt Leipzig. Um eine signifikante Wirkung zu erzielen, müssen die Gesamtkosten der Vorhaben mindestens eine Million Euro betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass das Vorhaben eine nachweisbare Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Substitution fossiler Energieträger oder durch Effizienzsteigerungen ermöglicht. Der Fördersatz beträgt unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Grenzen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal werden 15 Millionen Euro Zuschuss gewährt.

Interessierte können ihre Anträge elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Modul 5 der Förderrichtlinie Energie und Klima

2023 - sab.sachsen.de – einreichen. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen endet am 4. November 2026.

Für die Förderung nach dem Modul »JTF-Zukunftsfähige Energieversorgung« der Förderrichtlinie Energie und Klima

2023 stehen insgesamt 115 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Im Rahmen der vergangenen acht Aufrufe dieser Förderrichtlinie wurden Maßnahmen in Höhe von mehr als 75 Millionen Euro beantragt.

Kontakt, Beratung und weitere Informationen

Ansprechpartner: Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)Tel.: 0351 4910-4910E-Mail:energie@sab.sachsen.deWebseite:https: