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title: "Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jerichower Land Aussetzen der Personal- und Betriebskostenpauschale Nr. 5.1 Burg, Kreisverwaltung Raum 304; Keine Mittel für Sport, Spiel und Geselligkeit."
sdDatePublished: "2026-05-08T13:57:00Z"
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  - "Burg"
  - "Möser"
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Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jerichower Land Aussetzen der Personal- und Betriebskostenpauschale Nr. 5.1 Burg, Kreisverwaltung Raum 304; Keine Mittel für Sport, Spiel und Geselligkeit.

Beschlussauszug

Landkreis Jerichower Land

Burg, 4. Mai 2026
Jugendamt

511001/24-29

Auszug aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfepla-
nung am Donnerstag, den 23. April 2026, ab 9.00 Uhr in der Kreisverwaltung in Burg,
In der Alten Kaserne 4, Raum 304

Öffentlicher Teil
TOP 3
Aussetzen der automatischen Erhöhung der Personal- und Betriebskostenpauschale der Nr.
5.1 der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Jerichower Land
Herr Böhme ruft den TOP 3 auf.

Frau Militz kommt um 09:23 Uhr zur Sitzung und wird von Frau Kempf informiert, dass ge-
rade der TOP 3 behandelt wird.

Herr Böhme bittet Herrn Weiser um Ausführungen.

Herr Weiser erläutert, dass der Kreistag im März das Haushaltskonsolidierungskonzept be-
schlossen hat. Das Jugendamt ist von mehreren Punkten des Konsolidierungskonzeptes be-
troffen. Der hier relevante Punkt ist die Maßnahme zum Einfrieren der über den Eigenanteil
hinausgehenden Mittel der Jugendpauschale auf dem Stand 2026.

Er erläutert die Systematik der Jugendpauschale, die sich aus Landesmitteln und Eigenmit-
teln nach § 31 KJHG LSA zusammensetzt und dass der Landkreis seit Jahren über den
pflichtigen Eigenanteil hinausgehende Aufwendungen vornimmt. Um das Förderniveau der
vergangenen Jahre auch im Jahr 2026 gleich zu halten, bringt der Landkreis neben dem ge-
setzlich vorgeschriebenen Pflichteigenanteil zusätzlich 30.363,03 € auf.

Um die vom Kreistag beschlossene Konsolidierungsmaßnahme und damit einhergehende
Begrenzung der Haushaltsansätze für die Jugendarbeit auf die des Jahres 2026 umzuset-
zen, ist es zunächst erforderlich, die Erhöhung der Personal- und Betriebskostenpauschale
der Nr. 5.1 der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Jerichower Land
auszusetzen.

Herr Böhme hinterfragt, welche Beträge hier anfallen. Frau Kempf erläutert, die Entwick-
lung der Förderpauschalen seit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit
bis 2027 und beziffert den Anstieg der Personalkostenpauschale von 2026 mit 24.446,23 € je
VZÄ pro Jahr auf 25.130,72 € im Jahr 2027. Die Betriebskostenpauschale beträgt im Jahr
2026 19,55 € je anerkanntem m² pro Jahr und steigt durch die Erhöhungssystematik im Jahr
2027 auf 19,98 €.

Frau Kempf erläutert, dass bereits ohne Aussetzung der Erhöhung der Personal- und Be-
triebskostenpauschale im Haushaltsjahr 2027 voraussichtlich eine Überschreitung der durch
die Konsolidierung einzufrierenden Haushaltsansätze der Jugendarbeit von ca. 3.800 € vor-
liegt. Zusätzlich würde die Erhöhungssystematik über alle Maßnahmen hinweg für das Jahr
2027 voraussichtlich eine Kostensteigerung von ca. 7.000 € verursachen. Insgesamt liegt da-
her der rechnerische Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2027 bei ca. 10.800 €.

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Herr Weiser ergänzt, dass bei der Aussetzung der Erhöhungssystematik für 2027 keine Mit-
tel mehr für Maßnahmen in Sport, Spiel und Geselligkeit mehr zur Verfügung stehen, da
diese durch die Einrichtungen und Fachkräfte bereits vollumfänglich aufgezehrt werden.

Herr Ostheeren teilt mit, dass bei den Jugendclubs des DRK von 2023 zu 2025 ein steigen-
des Defizit zu verzeichnen ist, welches mit dem Wegfall der pauschalen Erhöhung noch wei-
ter und schneller steigen wird.

Herr Böhme stellt fest, dass die Erhöhungssystematik also mit den Kosten mitwächst.
Frau Militz und Herr Ostheeren konstatieren, dass die Träger sich damit befassen müssen,
ob sie die weiter steigenden Defizite weiterfinanzieren möchten, wenn die automatische Er-
höhung der Personal- und Betriebskostenpauschale der Nr. 5.1 der Richtlinie ausgesetzt
wird oder ob dies zu Schließungen von Jugendeinrichtungen und zum Wegfall von Fachkraft-
stellen führen wird.

Herr Weiser führt ergänzend aus, dass die Einrichtungen neben der Förderung durch den
Landkreis regelmäßig auch die Kommune in der sich der Jugendclub befindet, Fördermittel
gewähren. Herr Ostheeren bestätigt dies für die Gemeinde Möser.

Herr Böhme gibt an, dass es das erste Mal ist, dass er miterlebt, dass der Kreistag an die-
ser Stelle Einsparungen vornimmt.

Herr Ostheeren hinterfragt, ob mit einem Anstieg der Landesmittel zu rechnen ist. Herr Wei-
ser führt aus, dass die Landesmittel von den Kinderzahlen abhängig sind. Eine höhere Lan-
deszuweisung zieht einen höheren Pflichtanteil des Landkreises nach sich. Durch den Kon-
solidierungsbeschluss wären dennoch die Haushaltsansätze einzuhalten. Es ist davon aus-
zugehen, dass die Landeszuweisung noch nicht im nächsten Jahr, aber perspektivisch sin-
ken wird.

Herr Böhme, Frau Militz und Herr Ostheeren konstatieren negative Folgen für die Jugend-
arbeit im Landkreis und die Gesellschaft durch die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses im
Bereich der Förderung der Jugendarbeit und werden dem Jugendhilfeausschuss daher keine
Empfehlung geben, die Beschlussvorlage zu beschließen.

Frau Militz bittet darum, einen Auszug der Niederschrift des Unterausschusses Jugendhilfe-
planung zur Thematik der Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss beizufügen. Herr
Böhme und Herr Ostheeren unterstützen diese Bitte.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
Mitwirkungsverbote: 0

Öffentlicher Teil
TOP 4

Anpassung der Nr. 3 der Finanzierungsvereinbarung zu den Förderverträgen der Träger Ju-
gendwerk Rolandmühle gGmbH, Katholische Pfarrei St. Marien, Stadt Jerichow und Ge-
meinde Elbe-Parey
Herr Böhme ruft den TOP 4 auf und bittet Herrn Weiser um Ausführungen.

Herr Weiser erläutert, dass es sich hier um die gleichen Ursachen, wie beim TOP 3 handelt.
Weil Änderungen der Finanzierungsvereinbarungen zu den Förderverträgen vom Kreisaus-
schuss beschlossen werden müssen, ist hierzu eine separate Beschlussvorlage erforderlich.
Die sich daraus ergebende Konsequenz ist analog zu jenen des TOP 3.

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Herr Böhme, Frau Militz und Herr Ostheeren stellen fest, dass folglich die gleichen
Gründe, wie beim TOP 3 vorliegen aus denen keine Empfehlung gegeben werden, die Be-
schlussvorlage im Jugendhilfeausschuss beschließen zu lassen. Auch hier soll der Auszug
der Niederschrift des Unterausschusses Jugendhilfeplanung der Beschlussvorlage für den
Jugendhilfeausschuss beigefügt werden.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
Mitwirkungsverbote: 0

Kempf

(Dieser Auszug wurde aus der im Jugendamt im Original vorliegenden Niederschrift elektronisch er-
stellt.)