Stadt Jerichow passt Finanzierungsvereinbarung für den Jugendclub Jerichow in Jerichow an; automatische Erhöhung der Kosten außer Kraft gesetzt
Anpassung der Finanzierungsvereinbarung (Anlage 4) zum Fördervertrag „Jugendclub Jerichow“ in Trägerschaft der Stadt Jerichow vom 12. Juni 2019
Die Finanzierungsvereinbarung wird für den Zeitraum der Haushaltskonsolidierung des Landkreises Jerichower Land wie folgt angepasst. Die Personalkostenpauschale beträgt ab 1. Januar 2027 24.446,23 Euro je VZÄ pro Jahr. Die Betriebskostenpauschale beträgt ab 1. Januar 2027 19,55 Euro je m² pro Jahr. Die automatische Erhöhung der Personal- und Betriebskostenpauschale nach Nr. 5.1 der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Jerichower Land wird außer Kraft gesetzt. Im Übrigen bleiben die Regelungen des Fördervertrags einschließlich seiner Anlagen unverändert bestehen.
Ort, Datum
Ort, Datum
rechtverbindliche Unterschrift und Stempel
rechtverbindliche Unterschrift und Stempel örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der Einrichtung