---
title: "Stadt Jerichow passt Finanzierungsvereinbarung für den Jugendclub Jerichow in Jerichow an; automatische Erhöhung der Kosten außer Kraft gesetzt"
sdDatePublished: "2026-05-08T13:57:00Z"
source: "https://buergerinfo.lkjl.de/getfile.php?id=46879\u0026type=do"
topics:
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
locations:
  - "Jerichow"
---


Stadt Jerichow passt Finanzierungsvereinbarung für den Jugendclub Jerichow in Jerichow an; automatische Erhöhung der Kosten außer Kraft gesetzt

Anpassung der Finanzierungsvereinbarung (Anlage 4) zum Fördervertrag
„Jugendclub Jerichow“ in Trägerschaft der Stadt Jerichow vom 12. Juni 2019

Die Finanzierungsvereinbarung wird für den Zeitraum der Haushaltskonsolidierung des
Landkreises Jerichower Land wie folgt angepasst.
Die Personalkostenpauschale beträgt ab 1. Januar 2027 24.446,23 Euro je VZÄ pro Jahr.
Die Betriebskostenpauschale beträgt ab 1. Januar 2027 19,55 Euro je m² pro Jahr.
Die automatische Erhöhung der Personal- und Betriebskostenpauschale nach Nr. 5.1 der
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Jerichower Land wird außer Kraft
gesetzt.
Im Übrigen bleiben die Regelungen des Fördervertrags einschließlich seiner Anlagen
unverändert bestehen.

Ort, Datum

Ort, Datum

rechtverbindliche Unterschrift und Stempel

rechtverbindliche Unterschrift und Stempel
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Träger der Einrichtung