Bundesregierung ÖPNV-Regionalisierungsmittel 2019 in Deutschland; nahezu vollständig verwendet
Deutscher Bundestag - Bundeshilfen für ÖPNV 2019 fast vollständig abgeflossen
Bundeshilfen für ÖPNV 2019 fast vollständig abgeflossen
HAU) Im Jahr 2019 lagen die zugewiesenen Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, bei 8,65 Milliarden Euro. Das entspricht der in Paragraf 5 Absatz 6 Regionalisierungsmittelgesetz festgelegten Steigerung der Mittel um 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2018: 8,5 Milliarden Euro), heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2019“, der als Unterrichtung (21
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Tatsächlich ausgegeben worden seien von den Ländern im Jahr 2018 7,34 Milliarden Euro und im Jahr 2019 8,44 Milliarden Euro. „Die im Jahr 2019 vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel sind nahezu in voller Höhe verwendet worden. Die verbleibenden Mittel stehen den Ländern in den Folgejahren weiterhin zur Verfügung“, heißt es dazu in der Vorlage.
Im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist der Unterrichtung zufolge 2019 der Anteil der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an den gesamten verausgabten Mitteln, der bei 75,2 Prozent lag. 2018 waren es noch 77,7 Prozent. Leicht angestiegen seien die Infrastrukturinvestitionen im SPNV.
Auf Grundlage der Angaben der Länder in den Verwendungsnachweisen für das Jahr 2019 geht die Bundesregierung von einem „zweckentsprechenden Einsatz der Regionalisierungsmittel“ aus. „Die verausgabten Regionalisierungsmittel wurden insbesondere für den SPNV eingesetzt. Die geplante Verwendung der noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verausgabten Mittel wurde von den Ländern erläutert“, heißt es. Aus Sicht der Bundesregierung seien die Verwendungsnachweise der Länder für das Jahr 2019 insoweit „nicht zu beanstanden“.
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