Tempo-30-Zone Ruetschberg Stellungnahmen zu den Einwendungen Pfäffikon; Gegen das Projekt sind Einwendungen eingegangen.
Tempo-30-Zone Ruetschberg, Stellungnahmen zu den Einwendungen gemäss § 13 StrG, Pfäffikon ⋆ Gemeinde Pfäffikon
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Tempo-30-Zone Ruetschberg, Stellungnahmen zu den Einwendungen gemäss § 13 StrG, Pfäffikon
Das Projekt «Tempo-30-Zone Ruetschberg» wurde der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Planauflage gemäss § 13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich zur Stellungnahme unterbreitet. Gegen das Projekt sind Einwendungen eingegangen.
Die Stellungnahmen zu den Einwendungen liegen gestützt auf § 13 Abs. 2 und 3 StrG während 60 Tagen, vom 8. Mai bis 7. Juli 2026, in der Gemeindeverwaltung Pfäffikon ZH, Abteilung Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Protokollauszug Gemeinderat vom 21. April 2026