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title: "Ratsversammlung Quickborn beschließt Stellungnahme zum Regionalplan Planungsraum III in Schleswig-Holstein; drittes Beteiligungsverfahren erforderlich"
sdDatePublished: "2026-05-08T10:14:00Z"
source: "https://www.quickborn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=5007887\u0026refresh=false"
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  - "Quickborn"
  - "Schleswig-Holstein"
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Ratsversammlung Quickborn beschließt Stellungnahme zum Regionalplan Planungsraum III in Schleswig-Holstein; drittes Beteiligungsverfahren erforderlich

Beschlussvorlage - VO/2026/Q/20

Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein; 3. Entwurfhier: Stellungnahme der Verwaltung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt der Ratsversammlung, gemäßBzu beschließen.

Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Quickborn zum Regionalplan für den Planungsraum III, Entwurf 2025 gemäß Anlage 3 zur Vorlage VO

Mit Mail vom 15.04.2026 hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein die Ämter, amtsfreien Städte und Gemeinden, Kreise, kreisfreien Städte, kommunale Landesverbände über die öffentlichen Beteiligungsverfahren zu den 3. Entwürfen der Regionalplan-Neuaufstellung für die Planungsräume I, II und III informiert. Auch die Stadt Quickborn ist aufgefordert eine fristgerechte Stellungnahme im Zeitraum zwischen dem 29. April und 29. Juni 2026 in dieser Angelegenheit abzugeben.

Eine erste Beteiligungsrunde im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne wurde seitens der Landesplanung 2023 durchgeführt. Die Stellungnahme der Stadt Quickborn fokussierte sich in diesem Zusammenhang auf zwei Änderungen gegenüber dem Regionalplan von 1998. Eine Reduzierung des Siedlungsraumes und die Ausweitung eines Vorbehaltsgebietes für Natur und Landschaft. Die genauen Inhalte der Stellungnahme aus 2023 sowie die in Rede stehenden Ausweisungen des Regionalplanentwurfes können der Sitzungsvorlage VO

543 entnommen werden. Die Landesplanung hat die seitens der Stadt vorgebrachten Punkte mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Der Entwurf des Regionalplanes wurde in diesem Zuge nicht noch einmal geändert.

Die Stadtverwaltung nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis und trägt im Rahmen einer zweiten Stellungnahme zu den 2. Entwürfen der Regionalplan-Neuaufstellung ihre Belange erneut vor. Die Landesplanung hat die seitens der Stadt vorgebrachten Punkte mit dem in der Anlage 2 dargestellten Ergebnis geprüft.

Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen durch die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen wurde ein drittes Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Die Verwaltung hält weiterhin an ihren Positionen fest und bekräftigt diese in einer erneuten Stellungnahme (Anlage 3).

Die Unterlagen der Regionalplanentwürfen können unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Natur:

Ein Regionalplan steuert, wie Flächen für Siedlungen, Verkehr, Wirtschaft, Landwirtschaft oder Naturschutz genutzt werden. Durch gezielte Ausweisung von Flächen, die von Besiedelung freizuhalten sind (bspw. regionale Grünzüge) wird der Erhalt von Freiräumen, Wäldern und Mooren gefördert.

Inwiefern wurden Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt:

Kinder und Jugendliche werden durch die grobmaßstäblichen Regelungen der Regionalplanung nicht im besonderen Maße betroffen.

FD 1.4 Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung