Ortsgemeinde Buborn beschlossen Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026/2027 in Buborn; Jahresüberschuss 33.770 EUR 2027


Ortsgemeinde Buborn

Ortsgemeinde Buborn

Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Haushaltssatzung

und

Haushaltsplan

mit Anlagen

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 Seite 1

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung 3 2. Bewirtschaftungsregeln 8 3. Vorbericht 9 4. Bilanz 35 5. Ergebnis- und Finanzhaushalt 38 6. Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten und Konten 48 7. Teilhaushalte 148 8. Investitionsübersicht 150 9. Stellenplan 152 10. Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 155 11. Schuldenübersicht 156 12. Tilgungsplan 157 13. Liquiditätsplanung 159 Seite 2

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Buborn

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom _ _ . _ _ . _ _ _ _

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Buborn hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am _ _ . _ _ . _ _ _ _ folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Im Ergebnishaushalt 2026

         2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf 251.364,00 EUR 237.779,00 EUR Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 217.934,00 EUR 204.009,00 EUR Jahresüberschuss 33.430,00 EUR 33.770,00 EUR

Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 37.080,00 EUR 37.370,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 17.500,00 EUR 1.500,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 20.775,00 EUR 10.725,00 EUR Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -3.275,00 EUR -9.225,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -33.805,00 EUR -28.145,00 EUR

Seite 3

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 3.275,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 9.225,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 0,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 4.000,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 200.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 209.889,00 EUR

Seite 4

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

            2026
            2027

Grundsteuer A auf 345 v.H. 345 v.H. Grundsteuer B auf 600 v.H. 600 v.H. Gewerbesteuer 380 v.H. 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

             2026
           2027

für den ersten Hund 35,00 EUR 35,00 EUR für den zweiten Hund 55,00 EUR 55,00 EUR für jeden weiteren Hund 75,00 EUR 75,00 EUR für den ersten gefährlichen Hund 400,00 EUR 400,00 EUR für den zweiten gefährlichen Hund 800,00 EUR 800,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.500,00 EUR 1.500,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) 156.641,12 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) 119.452,12 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) 152.882,12 EUR

Seite 5

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Buborn, den _ _ . _ _ . _ _ _ _


Kreischer Ortsbürgermeister

Seite 6

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde

Die vorstehende Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Buborn ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ vorgelegt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile

Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt ☐

Kusel, den _ _ . _ _ . _ _ _ _

Kreisverwaltung, im Auftrag _________________________________________


Bekanntmachungsvermerk

  1. Die Haushaltssatzung wurde am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch Veröffentlichung im

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein öffentlich bekanntgemacht.

  1. Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ bis _ _ . _ _ . _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Standort Lauterecken, Zimmer 108, hingewiesen

Lauterecken, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Verbandsgemeindeverwaltung

i.A._______________________ (Dienstsiegel) Seite 7

Muster 10 (zu § 4 Abs.8 GemHVO)

Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Buborn 2026/2027 A. § 15 - Zweckbindung

  1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO sind die Erträge aus Zuwendungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Aufwendungen beschränkt (Erträge Buchungsstellen 555900.414431 und 573100.414431 beschränkt Aufwendungen Buchungsstellen 555900.523150 und 573100.414431).
  2. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Auszahlungen beschränkt (Einzahlungen Buchungsstellen 555900.231420.22.681420, 555900.231430.22.681430 und 555900.231480.22.681480 beschränkt Auszahlungen Buchungsstellen 555900.096930.22.785930). B. § 16 - Deckungsfähigkeit
  3. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2 GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig Deckungsfähig erklärt. C. § 17 - Übertragbarkeit
  5. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in voller Höhe übertragbar. Seite 8

Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Buborn für die Jahre 2026 und 2027

Allgemeines

Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi- nanzplanung.

Gliederung des Vorberichtes

  1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft

1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse

1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

1.3 Entwicklung des Eigenkapitals

  1. Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen

2.2 Ergebnishaushalt

2.3 Finanzhaushalt

2.4 Teilhaushalte

2.5 Haushaltsausgleich

  1. Entwicklung der Investitionen

  2. Entwicklung der Kredite 4.1 Entwicklung der Investitionskredite

4.2 Entwicklung der Liquiditätskredite

  1. Statistische Daten

5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen

5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen

5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze

Seite 9

1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse

Muster 26 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Betrag in €² 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss 2021 -11.829,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2022 -26.905,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -8.320,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2024 -9.130,00 5

  1. Haushaltsvorjahr (Ansatz des Haushaltsjahres) 2025 -37.189,00 6 Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) 2026 33.430,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -59.943,00 8
  2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 33.770,00 9
  3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 39.500,00 10
  4. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 48.730,00 11 Summe 62.057,00 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO) Seite 10

1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

Muster 27 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (§2 Abs.1 Satz 1 Posten F23 GemHVO) ./. planmäßige Tilgung (§2 Abs. 1 Satz 1 Posten F36 GemHVO)

Beträge 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein Abschluss 2021 -4.872,00 8.416,00 -13.288,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2022 -20.935,00 9.400,00 -30.335,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -2.390,00 8.850,00 -11.240,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2024 -1.530,00 11.452,00 -12.982,00 5

  1. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2025 -33.489,00 11.452,00 -44.941,00 6 Haushaltsjahr (Ansatz) 2026 37.080,00 8.402,00 28.678,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -84.108,00 8
  2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 37.370,00 6.887,00 30.483,00 9
  3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 43.100,00 6.401,00 36.699,00 10
  4. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 52.330,00 5.406,00 46.924,00 11 Summe 29.998,00 Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt in €² Seite 11

1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

Jahr Jahres- ergebnis nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital*) 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2023 -8.320,00 165.771,12 2

  • Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2024 -9.130,00 156.641,12 3
  • Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres 2025 -37.189,00 119.452,12 4
  • Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2026 33.430,00 152.882,12 5
  • geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres 2027 33.770,00 186.652,12 6
  • geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres 2028 39.500,00 226.152,12 7
  • geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres 2029 48.730,00 274.882,12 *Wertberichtigungen gegen das Eigenkapital innerhalb der Jahresabschlüsse berücksichtigt. Muster 28 (zu § 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals lfd. Nr. Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23) in €² Seite 12
  1. Haushaltswirtschaft

2.1 Rahmenbedingungen

Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026

Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro- dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen dabei ihre Prognose für das Jahr 2026 bei 1,3 %. Weiterhin gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon a