Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter Haushaltssatzung 2026/2027; Jahresfehlbeträge 2026 -45.825 EUR, 2027 -33.890 EUR

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung 3 2. Bewirtschaftungsregeln 8 3. Vorbericht 9 4. Bilanz 34 5. Ergebnis- und Finanzhaushalt 37 6. Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten 49 7. Teilhaushalte 179 8. Investitionsübersicht 181 9. Stellenplan 183 10. Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 184 11. Schuldenübersicht 185 12. Tilgungsplan 188 13. Liquiditätsplanung 190 Seite 2

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom _ _ . _ _ . _ _ _ _

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am _ _ . _ _ . _ _ _ _ folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Im Ergebnishaushalt 2026

         2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf 519.065,00 EUR 531.015,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 564.890,00 EUR 564.905,00 EUR

Jahresfehlbetrag -45.825,00 EUR -33.890,00 EUR

Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -20.425,00 EUR -9.530,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 18.750,00 EUR 1.500,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 29.350,00 EUR 3.200,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.600,00 EUR -1.700,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 31.025,00 EUR 11.230,00 EUR

Seite 3

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 10.600,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 1.700,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 81.500,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 189.000,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 804.692,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 831.021,00 EUR

Seite 4

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

            2026
            2027

Grundsteuer A auf 413 v.H. 413 v.H. Grundsteuer B auf 615 v.H. 615 v.H. Gewerbesteuer 421 v.H. 421 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

             2026
           2027

für den ersten Hund 48,00 EUR 48,00 EUR für den zweiten Hund 72,00 EUR 72,00 EUR für jeden weiteren Hund 96,00 EUR 96,00 EUR für den ersten gefährlichen Hund 400,00 EUR 400,00 EUR für den zweiten gefährlichen Hund 825,00 EUR 825,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.400,00 EUR 1.400,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) 7.680,93 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) -43.834,07 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) -89.659,07 EUR

Seite 5

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Rutsweiler, den _ _ . _ _ . _ _ _ _


Landfried Ortsbürgermeister

Seite 6

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde

Die vorstehende Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO am _ _ . _ _ . _ _ _ _ vorgelegt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile

Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt ☐

Kusel, den _ _ . _ _ . _ _ _ _

Kreisverwaltung, im Auftrag _________________________________________


Bekanntmachungsvermerk

  1. Die Haushaltssatzung wurde am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch Veröffentlichung im

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein öffentlich bekanntgemacht.

  1. Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ bis _ _ . _ _ . _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Standort Lauterecken, Zimmer 109, hingewiesen

Lauterecken, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Verbandsgemeindeverwaltung

i.A._______________________ (Dienstsiegel) Seite 7

Muster 10 (zu § 4 Abs.8 GemHVO)

Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rutsweiler 2026/2027 A. § 15 - Zweckbindung

  1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO sind die Erträge aus Zuwendungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Aufwendungen beschränkt (Erträge Buchungsstelle 573100.414431 beschränkt Aufwendungen 573100.523820 B. § 16 - Deckungsfähigkeit
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2 GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  3. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig Deckungsfähig erklärt. C. § 17 - Übertragbarkeit
  4. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in voller Höhe übertragbar. Seite 8

Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter für die Jahre 2026 und 2027

Allgemeines

Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi- nanzplanung.

Gliederung des Vorberichtes

  1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft

1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse

1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

1.3 Entwicklung des Eigenkapitals

  1. Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen

2.2 Ergebnishaushalt

2.3 Finanzhaushalt

2.4 Teilhaushalte

2.5 Haushaltsausgleich

  1. Entwicklung der Investitionen

  2. Entwicklung der Kredite 4.1 Entwicklung der Investitionskredite

4.2 Entwicklung der Liquiditätskredite

  1. Statistische Daten

5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen

5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen

5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze

Seite 9

1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse

Muster 26 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Betrag in €² 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss 2021 -69.935,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2022 -63.089,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -18.506,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2024 -46.542,00 5

  1. Haushaltsvorjahr (Ansatz des Haushaltsjahres) 2025 -51.515,00 6 Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) 2026 -45.825,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -295.412,00 8
  2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -33.890,00 9
  3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 -24.025,00 10
  4. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 -5.885,00 11 Summe -359.212,00 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO) Seite 10

1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

Muster 27 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (§2 Abs.1 Satz 1 Posten F23 GemHVO) ./. planmäßige Tilgung (§2 Abs. 1 Satz 1 Posten F36 GemHVO)

Beträge 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein Abschluss 2021 -39.097,00 27.078,00 -66.175,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2022 -33.883,00 34.271,00 -68.154,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 10.181,00 39.077,00 -28.896,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2024 -17.873,00 43.900,00 -61.773,00 5

  1. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2025 -23.865,00 44.879,00 -68.744,00 6 Haushaltsjahr (Ansatz) 2026 -20.425,00 41.800,00 -62.225,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -355.967,00 8
  2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -9.530,00 38.550,00 -48.080,00 9
  3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 285,00 36.550,00 -36.265,00 10
  4. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 31.865,00 32.650,00 -785,00 11 Summe -441.097,00 Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt in €² Seite 11

1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

Jahr Jahres- ergebnis nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital*) 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2023 -18.506,00 54.222,93 2

  • Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2024 -46.542,00 7.680,93 3
  • Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres 2025 -51.515,00 -43.834,07 4
  • Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2026 -45.825,00 -89.659,07 5
  • geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres 2027 -33.890,00 -123.549,07 6
  • geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres 2028 -24.025,00 -147.574,07 7
  • geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres 2029 -5.885,00 -153.459,07 *Wertberichtigungen gegen das Eigenkapital innerhalb der Jahresabschlüsse berücksichtigt. Muster 28 (zu § 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals lfd. Nr. Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23) in €² Seite 12
  1. Haushaltswirtschaft

2.1 Rahmenbedingungen

Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026

Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro- dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen dabei ihre Prognose für das Jahr 2026 bei 1,3 %. Weiterhin gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden zwei Jahren wieder etwas an Dynamik gewinnen dürfte, allerdings wird diese Dynamik angesichts anhal- tender struktureller Schwäche nicht von Dauer sein. Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft und auch der deutschen Wirtschaft wird weiterhin maßgeblich von exogenen Einflüssen abhängen. So geht das Gutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 27. September 2025 davon aus, dass fünf zentrale Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Wachstumsstrategie relevant seien und zwar: Innovation und Strukturwandel müssten zugelassen werden; staatliche Investitionen seien strategischer auszurich