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title: "Bezirksversammlung Harburg beschließt Einbindung von Betroffenen bei Parkplatzstandorten in Harburg; jährlicher Auslastungsbericht der umgewidmeten Parkplätze"
sdDatePublished: "2026-05-09T04:19:00Z"
source: "https://bv-hh.de/harburg/documents/stellungnahmen-zum-antrag-cdu-neu-betr-einbindung-von-betroffenen-zur-standortsuche-von-parkplaetzen-225597"
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  - "Hamburg"
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Bezirksversammlung Harburg beschließt Einbindung von Betroffenen bei Parkplatzstandorten in Harburg; jährlicher Auslastungsbericht der umgewidmeten Parkplätze

Stellungnahmen zum Antrag CDU (neu) betr. Einbindung von Betroffenen zur Standortsuche von Parkplätzen

Stellungnahmen zum Antrag CDU (neu) betr. Einbindung von Betroffenen zur Standortsuche von Parkplätzen

Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Harburg wird richtigerweise bei der Mobilitätswende berücksichtigt und das nicht schienengebundene Angebot auch erweitert. Insbesondere entstehen immer mehr Mobility-Hubs mit Stellplätzen für Stadträder, Carsharing und besonders gewidmete Parkplätzen für Elektrofahrzeuge. Häufig - wie zuletzt am Neugrabener Markt - werden die Interessen der Gewerbetreibenden nicht berücksichtigt und diese in die Planung auch nicht eingebunden. Das kann - wie am Hainholzweg

Strucksbarg - sogar dazu führen, dass Restaurants, Apotheke und andere Geschäfte Umsatzeinbußen beklagen.Der Erfolg dieser Maßnahmen ist nicht immer feststellbar und häufig gibt es im Umfeld auch alternative Parkflächen, deren Umwidmung für den Handel und die Gastronomie vor Ort weniger schädlich gewesen wäre, weil hier kein so hoher Parkdruck herrscht.

Die Bezirksversammlung beschließt:Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit den Fachbehörden auseinanderzusetzen, um folgende Punkte zu erreichen:

Zukünftig werden bei der Standortsuche und Umwidmung von Parkplätzen die ansässigen Gewerbetreibendenund die Anwohnerangehört und in die Entscheidung einbezogen.

Im jährlichen Rhythmus wird über die Auslastung umgewidmeter Parkplätze berichtet und ggf. über andere Standorte nachgedacht.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Grundsätzlich richtet sich der Beschluss an das Bezirksamt.

Bei der Flächenauswahl für StadtRAD-Stationen wird darauf geachtet, eine bestmögliche Verträglichkeit mit dem Umfeld zu erzielen. Für die Station am Neugrabener Markt war die gewählte Fläche die einzige, der von allen zuständigen Stellen zugestimmt wurde. Sie war im Vorfeld sorgfältig ausgewählt und mit anderen Flächen verglichen worden. Würde eine Ablehnung durch Gewerbetreibende oder Anwohner:innen erfolgen, kann dies dazu führen, dass StadtRAD-Stationen möglicherweise gar nicht realisiert werden können. Hinzu kommt, dass StadtRAD-Stationen in direkter Nähe zu Quellen und Zielen platziert werdensollten, um das Kundenpotenzial zu erreichen. StadtRAD-Nutzende sind auch Kundinnen und Kunden der Gewerbetreibenden.

Darüber hinaus wäre eine Einbeziehung von Gewerbetreibenden und Anwohner:innen in die Entscheidungsfindung für neue StadtRAD-Stationsflächen mit einem Aufwand verbunden, der aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht abgedeckt werden kann.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

nftig werden bei der Standortsuche und Umwidmung von Parkplä

rt und in die Entscheidung einbezogen.

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Antrag CDU betr. Einbindung von Betroffenen zur Standortsuche von Parkplätzen

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