Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung beabsichtigt schulstrukturelle Maßnahme durch Rechtsverordnung in Bergedorf zum Schuljahresbeginn 2026; Bezirksversammlung Bergedorf erhält Gelegenheit zur Stellungnahme
22-0818 - Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulor… - Bergedorf
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2026
- hier: Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung beabsichtigt, im Rahmen der jährlich wieder-kehrenden Schulorganisation im Bezirk Bergedorf eine schulstrukturelle Maßnahme durch Rechtsverordnung zum Schuljahresbeginn 2026
Die Bezirksversammlung erhält nach §28Nr.11BezVG Gelegenheit zur Stellungnahme.
In der Anlage werdendas Schreiben der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildungsowie dieVerordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation beigefügt.
Schreiben der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation
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Anhörung BV Bergedorf_VO 2026_27 schulstrukturelle Maßnahmen
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