---
title: "Die Grünen Sachsen fordern kohärenten Rechtsrahmen gegen digitale Gewalt in Sachsen; neue Straftatbestände gegen manipulativ erzeugte Inhalte"
sdDatePublished: "2026-05-11T07:06:00Z"
source: "https://gruene-sachsen.de/2026/05/schutz-vor-digitaler-und-geschlechtsspezifischer-gewalt/"
topics:
  - name: "crime, law and justice"
    identifier: "medtop:02000000"
  - name: "politics and government"
    identifier: "medtop:11000000"
  - name: "society"
    identifier: "medtop:14000000"
  - name: "science and technology"
    identifier: "medtop:13000000"
locations:
  - "Germany"
  - "Sachsen"
---


Die Grünen Sachsen fordern kohärenten Rechtsrahmen gegen digitale Gewalt in Sachsen; neue Straftatbestände gegen manipulativ erzeugte Inhalte

Effektiver Schutz vor digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt! Resolution von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

Effektiver Schutz vor digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt! Resolution von BÜNDNIS 90

Geschlechtsspezifische digitale Gewalt bedroht und belastet Menschen, insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen. Sexualisierte Deepfakes, die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Inhalte (NCII), Cyberstalking, koordinierte digitale Hetze und andere Formen digitaler Angriffe und weitere Formen digitaler Angriffe zielen darauf ab, Menschen zu entwürdigen und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Sie verletzen Persönlichkeitsrechte, bedrohen demokratische Teilhabe und sind Ausdruck geschlechtsspezifischer Gewalt im digitalen Raum.

DIE GRÜNEN Sachsen stellen klar: Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein. Die bestehenden gesetzlichen und praktischen Schutzmechanismen reichen bislang nicht aus, um Betroffene wirksam zu schützen, Täter*innen konsequent zu verfolgen und Plattformen ausreichend in die Verantwortung zu nehmen. Die bereits dokumentierten Defizite erfordern entschlossenes politisches Handeln.

DIE GRÜNEN Sachsen sprechen sich deshalb für einen kohärenten, betroffenenzentrierten Rechtsrahmen aus, der Strafverfolgung, Prävention und Plattformverantwortung systematisch miteinander verbindet. Ziel muss ein wirksames Rechts- und Handlungspaket sein, das digitale Gewaltformen konsequent bekämpft und als integralen Bestandteil geschlechtsspezifischer Gewalt anerkennt.

Folgende Maßnahmen fordern wir ein:

Strafrechtliche Lücken schließen– neue Straftatbestände für Herstellung, Verbreitung und Nutzung nicht einvernehmlicher, manipulativ erzeugter Bild‑ und Videoinhalte einführen; § 184k StGB (gemäß dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 24.3.2026) präzisieren, sowie die Anpassung bestehender Straftatbestände (insbesondere Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) an die Dynamiken koordinierter digitaler Angriffe, um massenhafte und orchestrierte Hetzkampagnen wirksam verfolgen zu können.

Konsensprinzip auch im digitalen Raum verankern– klare Rechtsgrundlage, dass jede Erstellung, Bearbeitung und Verbreitung intimer Inhalte ohne wirksame Einwilligung unzulässig sind. Fortführung des „Nur Ja heißt Ja“- Prinzip auch im digitalen Raum. Dieses Konsensprinzip ist als grundlegendes Leitprinzip zu sehen, für die Regulierung und Schutz vor digitaler und geschlechterspezifischer Gewalt.

EU‑ und internationale Verpflichtungen umsetzen– vollständige Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und konsequente Anwendung der Istanbul‑Konvention, inkl. digitaler Gewalt, sowie die zügige und vollständige Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie in nationales Recht.

Digital Services Act (DSA) wirksam durchsetzen– behördliche Leitlinien entwickeln, die geschlechtsspezifische Gewalt als systemisches Risiko definieren; Aufsicht durch den Digital Services Coordinator stärken, sowie eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Aufsichtsbehörden, um eine wirksame Durchsetzung der DSA-Vorgaben sicherzustellen.

Melde‑ und Beschwerdesysteme verbessern– verbindliche Mindeststandards für benutzerfreundliche, transparente und nicht‑diskriminierende Meldeverfahren nach Art. 16 DSA etablieren; menschliche Prüfung bei komplexen Fällen sicherstellen.

Strafverfolgung spezialisieren– spezialisierte Einheiten bei Polizei und Staatsanwaltschaften einrichten; Fortbildungsprogramme und geschlechtersensible Ausbildung in Justiz und Rechtspflege verankern.

Betroffenenrechte stärken– niedrigschwellige, kostenfreie Rechtsberatung ausbauen; zivilrechtliche Schutzinstrumente (z. B. einstweiliger Rechtsschutz) ausweiten, sowie der Ausbau niedrigschwelliger, barrierefreier und auch psychologischer Unterstützungsangebote. Hierfür sind dauerhafte und verlässliche Finanzierungsstrukturen sicherzustellen.

Recht auf Vergessenwerden wirksam durchsetzen– Rechtswidrige Inhalte müssen vollständig und dauerhaft gelöscht werden. Dies umfasst auch die Entfernung aus Sicherungskopien, Archiven und algorithmischen Empfehlungssystemen sowie Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Verbreitung. Die Verantwortung hierfür darf nicht bei den Betroffenen liegen, sondern muss bei Plattformen und Diensteanbietern verankert werden.

Zugänge zur Rechtsdurchsetzung verbessern– Es sind zentrale, niedrigschwellige und digitale Anlaufstellen für Betroffene zu schaffen, die Anzeige, Beratung und Unterstützung bündeln. Verfahren müssen transparent, nachvollziehbar und barrierearm ausgestaltet werden.

Plattformverantwortung erhöhen– geschlechtsspezifische Gewalt in Risikoanalysen von Plattformen verpflichtend aufnehmen; rechtswidrige und risikofördernde Inhalte konsequent entfernen und Moderationsentscheidungen transparent machen, sowie die Verpflichtung von Plattformen, rechtswidrige Inhalte proaktiv zu identifizieren, schneller zu entfernen und deren erneute Verbreitung technisch zu verhindern.

Europäische Koordination fördern– zentrale Meldestellen für bildbasierte digitale Gewalt etablieren und grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung intensivieren.

Nationale Gesamtstrategie entwickeln– ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt inklusive digitaler Formen erarbeiten; Fachstellen, Zivilgesellschaft und Betroffene systematisch einbinden.

Prävention und Bildung ausbauen– Landesweite Aufklärungskampagnen, die Verankerung von Medienkompetenz und Prävention gegen digitale Gewalt in Bildungseinrichtungen sowie verpflichtende Schulungen für Polizei, Justiz und Verwaltung sind systematisch auszubauen.

Die bereits dokumentierten Defizite erfordern keine weiteren Studien, sondern entschlossenes politisches Handeln. Die Umsetzung der genannten Maßnahmen sichert Grundrechte, Gleichberechtigung und demokratische Teilhabe und setzt ein klares Zeichen für den Schutz von Frauen und allen von digitaler Gewalt Betroffenen.BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN Sachsen solidarisieren sich mit allen Betroffenen digitaler Gewalt. Jede Person hat das Recht auf Sicherheit, Selbstbestimmung und Schutz der eigenen Würde – online wie offline.

Effektiver Schutz vor digitaler und geschlechtsspezifischer Gewalt! Resolution von BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN Sachsen9. Mai 2026

Rechtsextremismus wuchert – und die Bundesregierung streicht die Gegenmittel7. Mai 2026

Die Würde des Menschen niemals vom Preis abhängig machen7. Mai 2026

Geschlechtsspezifische digitale Gewalt bedroht und belastet Menschen, insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen. Sexualisierte Deepfakes, die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Inhalte (NCII), Cyberstalking, koordinierte digitale Hetze und andere Formen digitaler Angriffe und weitere Formen digitaler Angriffe zielen darauf ab, Menschen zu entwürdigen und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Sie verletzen Persönlichkeitsrechte, bedrohen demokratische Teilhabe und sind Ausdruck geschlechtsspezifischer Gewalt im digitalen Raum.BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN Sachsen stellen klar: Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein. Die bestehenden gesetzlichen und praktischen Schutzmechanismen reichen bislang nicht aus, um Betroffene wirksam zu schützen, Täter*innen konsequent zu verfolgen und Plattformen ausreichend in die Verantwortung zu nehmen. Die bereits dokumentierten Defizite erfordern entschlossenes politisches Handeln.BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN Sachsen sprechen sich deshalb für einen kohärenten, betroffenenzentrierten Rechtsrahmen aus, der Strafverfolgung, Prävention und Plattformverantwortung systematisch miteinander verbindet. Ziel muss ein wirksames Rechts- und Handlungspaket sein, das digitale Gewaltformen konsequent bekämpft und als integralen Bestandteil geschlechtsspezifischer Gewalt anerkennt.Folgende Maßnahmen fordern wir ein:Strafrechtliche Lücken schließen– neue Straftatbestände für Herstellung, Verbreitung und Nutzung nicht einvernehmlicher, manipulativ erzeugter Bild‑ und Videoinhalte einführen; § 184k StGB (gemäß dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 24.3.2026) präzisieren, sowie die Anpassung bestehender Straftatbestände (insbesondere Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) an die Dynamiken koordinierter digitaler Angriffe, um massenhafte und orchestrierte Hetzkampagnen wirksam verfolgen zu können.Konsensprinzip auch im digitalen Raum verankern– klare Rechtsgrundlage, dass jede Erstellung, Bearbeitung und Verbreitung intimer Inhalte ohne wirksame Einwilligung unzulässig sind. Fortführung des „Nur Ja heißt Ja“- Prinzip auch im digitalen Raum. Dieses Konsensprinzip ist als grundlegendes Leitprinzip zu sehen, für die Regulierung und Schutz vor digitaler und geschlechterspezifischer Gewalt.EU‑ und internationale Verpflichtungen umsetzen– vollständige Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und konsequente Anwendung der Istanbul‑Konvention, inkl. digitaler Gewalt, sowie die zügige und vollständige Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie in nationales Recht.Digital Services Act (DSA) wirksam durchsetzen– behördliche Leitlinien entwickeln, die geschlechtsspezifische Gewalt als systemisches Risiko definieren; Aufsicht durch den Digital Services Coordinator stärken, sowie eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Aufsichtsbehörden, um eine wirksame Durchsetzung der DSA-Vorgaben sicherzustellen.Melde‑ und Beschwerdesysteme verbessern– verbindliche Mindeststandards für benutzerfreundliche, transparente und nicht‑diskriminierende Meldeverfahren nach Art. 16 DSA etablieren; menschliche Prüfung bei komplexen Fällen sicherstellen.Strafverfolgung spezialisieren– spezialisierte Einheiten bei Polizei und Staatsanwaltschaften einrichten; Fortbildungsprogramme und geschlechtersensible Ausbildung in Justiz und Rechtspflege verankern.Betroffenenrechte stärken– niedrigschwellige, kostenfreie Rechtsberatung ausbauen; zivilrechtliche Schutzinstrumente (z. B. einstweiliger Rechtsschutz) ausweiten, sowie der Ausbau niedrigschwelliger, barrierefreier und auch psychologischer Unterstützungsangebote. Hierfür sind dauerhafte und verlässliche Finanzierungsstrukturen sicherzustellen.Recht auf Vergessenwerden wirksam durchsetzen– Rechtswidrige Inhalte müssen vollständig und dauerhaft gelöscht werden. Dies umfasst auch die Entfernung aus Sicherungskopien, Archiven und algorithmischen Empfehlungssystemen sowie Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Verbreitung. Die Verantwortung hierfür darf nicht bei den Betroffenen liegen, sondern muss bei Plattformen und Diensteanbietern verankert werden.Zugänge zur Rechtsdurchsetzung verbessern– Es sind zentrale, niedrigschwellige und digitale Anlaufstellen für Betroffene zu schaffen, die Anzeige, Beratung und Unterstützung bündeln. Verfahren müssen transparent, nachvollziehbar und barrierearm ausgestaltet werden.Plattformverantwortung erhöhen– geschlechtsspezifische Gewalt in Risikoanalysen von Plattformen verpflichtend aufnehmen; rechtswidrige und risikofördernde Inhalte konsequent entfernen und Moderationsentscheidungen transparent machen, sowie die Verpflichtung von Plattformen, rechtswidrige Inhalte proaktiv zu identifizieren, schneller zu entfernen und deren erneute Verbreitung technisch zu verhindern.Europäische Koordination fördern– zentrale Meldestellen für bildbasierte digitale Gewalt etablieren und grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung intensivieren.Nationale Gesamtstrategie entwickeln– ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt inklusive digitaler Formen erarbeiten; Fachstellen, Zivilgesellschaft und Betroffene systematisch einbinden.Prävention und Bildung ausbauen– Landesweite Aufklärungskampagnen, die Verankerung von Medienkompetenz und Prävention gegen digitale Gewalt in Bildungse