Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich und Kantonspolizei Zürich verhaften fünf Geschäftsführer eines internationalen Finanzdienstleisters in der Schweiz; Mehr als 100 Kräfte im Einsatz

Aktion gegen internationales Geldwäscherei-Netzwerk | Kanton Zürich

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich und die Kantonspolizei Zürich haben Ende April 2026 nach intensiven Ermittlungen eine Aktion gegen die Geschäftsführer eines international tätigen Finanzdienstleisters durchgeführt. Fünf Personen wurden verhaftet.

Gemeinsame Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit mehreren Jahren systematisch Gelder verbrecherischer Herkunft in Millionenhöhe ins Ausland transferiert zu haben. Die Gelder stammten vor allem aus Betrugsdelikten und dem Drogenhandel und wurden bei den Transfers über ein ausgeklügeltes System mit Kryptowährungen und fiktiven Unterlagen verschleiert. Dadurch soll sich die Täterschaft unter anderem der banden- und gewerbsmässigen Geldwäscherei schuldig gemacht haben.

An sieben Hausdurchsuchungen in der Schweiz und einer weiteren in Deutschland konnten am 28. April 2026 wertvolle Beweismittel sowie hohe Vermögenswerte beschlagnahmt werden. Es waren insgesamt über 100 Polizeikräfte im Einsatz. Zurzeit befinden sich drei Beschuldigte in Untersuchungs- und einer in Auslieferungshaft. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Aktion fand in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften sowie den Polizeikorps der Kantone Waadt, St. Gallen, Basel und Genf sowie den Deutschen Strafverfolgungsbehörden und der US-amerikanischen Drug Enforcement Administration (DEA) statt. Sie wurde ausserdem über Europol mit zusammenhängenden und gleichzeitig stattfindenden Aktionen in Frankreich, Griechenland und Nigeria koordiniert und erfolgte in Abstimmung mit der gleichentags durch die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich geführten Aktion gegen eine kriminelle Gruppierung aus Nigeria.

Über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus werden die Zürcher Strafverfolgungsbehörden wegen des laufenden Verfahrens keine weiteren Informationen bekanntgeben und auch keine Interviews geben.

Medienmitteilung zur Aktion gegen eine kriminelle Gruppierung aus Nigeria vom 28. April 2026

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