BID kritisiert BMWE Konsultationsfrist zum Gebäudemodernisierungsgesetz Deutschland; Forderung: zwei Wochen statt vier Tage

BFW Newsroom - Gebäudemodernisierungsgesetz: Immobilienwirtschaft kritisiert zu kurze Konsultationsfrist

Gebäudemodernisierungsgesetz: Immobilienwirtschaft kritisiert zu kurze Konsultationsfrist

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kritisiert, dass seitens des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) bisher keine Verlängerung der Konsultationsfrist zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes gewährt wurde. Die BID hatte zuvor das BMWE um Fristverlängerung gebeten. Trotz der hohen Komplexität des Gesetzesvorhabens bleibt zur Stellungnahme lediglich eine Frist von vier Werktagen.„Angesichts der Vielzahl technischer Detailregelungen, der umfangreichen Verweise auf DIN-Normen sowie der erheblichen Auswirkungen auf die Praxis ist eine angemessene Befassung in diesem Zeitrahmen faktisch nicht möglich“, erklärt BID-Vorsitzende Iris Schöberl. Eine Frist von zwei Wochen wäre aus Sicht der Immobilienwirtschaft sachgerecht. Dies war auf Leitungsebene des Ministeriums zuvor auch in Aussicht gestellt worden. Der Normenkontrollrat hatte 2023 sogar eine Frist von vier Wochen gefordert.Die Entscheidung des Ministeriums, die gesetzte Frist nicht bis zum 20. Mai 2026 zu verlängern, erschwert eine qualifizierte Beteiligung der Verbände erheblich und wird der Bedeutung des Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht gerecht: „Eine sorgfältige Gesetzgebung braucht die Einbindung der betroffenen Branchen – dafür sind realistische und verlässliche Beteiligungsfristen unerlässlich“, so Schöberl weiter.Die in der BID zusammengeschlossenen Verbände BFW, GdW, IVD, VDIV, vdp und ZIA sind seit Jahren verlässliche Partner des Ministeriums bei der fachlichen Begleitung gesetzgeberischer Vorhaben. In enger Abstimmung mit ihren Mitgliedsunternehmen erarbeiten sie regelmäßig fundierte und praxisnahe Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen.

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