Bundesregierung führt keine fortlaufende Einstufung oder Liste nicht-tarifärer Handelshemmnisse in Deutschland, EU, USA oder China; EU-Kommission erfasst Handelshemmnisse in der Access-to-market-Datenbank
Deutscher Bundestag - Keine Listen zu nicht-tarifären Handelshemmnissen
Keine Listen zu nicht-tarifären Handelshemmnissen
NKI) Die Bundesregierung führt keine fortlaufende Einstufung oder Liste von nichttarifären Handelshemmnissen in Deutschland, der Europäischen Union (EU), den USA oder China. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21
5685(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21
5033(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Die Europäische Kommission erfasse Handelshemmnisse in der „Acces-to-market“-Datenbank, zu der sowohl Unternehmen als auch EU-Mitgliedstaaten beitragen. Die Bundesregierung unterstütze die Europäische Kommission darin, sich gegen Handelsbeschränkungen und wettbewerbsverzerrende Praktiken von Drittstaaten entschieden einzusetzen.
Unter nicht-tarifären Handelshemmnissen werden Nicht-Zollmaßnahmen verstanden, die sich negativ auf den internationalen Handel auswirken. Dazu können zum Beispiel technische Handelshemmnisse (TBT) oder gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) gehören.
Mit Blick auf nicht-tarifäre Handelshemmnisse im internationalen Handel unterstütze die Bundesregierung „eine aktive, pragmatische und regelgebundene EU-Handelspolitik“, heißt es in der Antwort. Dazu zählten die Stärkung und Reform des regelgebundenen multilateralen Handelssystems mit der Welthandelsorganisation (WTO) im Zentrum ebenso wie der Abschluss neuer Freihandelsabkommen. Beides trage auch zur Reduzierung nicht-tarifärer Handelshemmnisse im internationalen Handel bei. Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung die Kohärenz von deutscher und europäischer Gesetzgebung mit handelspolitischen Zielen.
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