MASTERRIND GmbH organisiert 908. Zuchtrinderauktion in Lingen
– 1 – Zeiteinteilung Emslandhallen Lingen Lindenstraße 24a 49808 Lingen Telefon Halle: 0591 9150140 Fax Halle: 0591 9150142 908. Zuchtrinderauktion in Lingen
Dienstag, 19. Mai 2026
6.00 bis 8.30 Uhr Auftrieb
10.00 Uhr Auktionsbeginn
– 2 – Allgemeine Informationen
Auktionsleitung:
MASTERRIND GmbH
Telefon (04403) 9326-0 Feldlinie 2a, 26160 Bad Zwischenahn
Amtstierärztlicher Überwachungsdienst:
Veterinäramt Emsland
Telefon (05931) 44-0 49716 Meppen, Ordeniederung 1
Auktionator:
Michael Hellwinkel
Telefon (04231) 679-112
Informationen für die Auktionsbeschicker
Der Zeitplan – speziell für den Auftrieb – ist strikt einzuhalten.
Kein Tier in die Halle führen, das nicht den z. Zt. geltenden Veterinärbestimmungen entspricht und vom Amtstierarzt und Auktionsarzt untersucht wurde.
Alle Verkaufstiere müssen mit einem ordnungsgemäßen Halfter und zwei Stricken ausgestattet sein.
Bullen müssen zur Verbandsanerkennung und zum Verkauf mit Halfter und Strick im Nasenring vorgeführt werden.
Der Auktionsbeschicker haftet für die im Katalog gemachten Angaben. Eventuelle Änderungen bzw. Ergänzungen sind umgehend zu melden.
Bekannte Mängel, wie z. B. Euterfehler, Melkbarkeit unter 1,8 kg /min., Blindheit, ungleiche Viertelgemelksverteilung etc. auf dem dafür vorgesehenen Zettel eintragen und unterschrieben abgeben.
Abgekalbte Rinder nach dem Verkauf ausmelken.
Abmeldungen von der Auktion bitte rechtzeitig, am Vortag bis 10.00 Uhr.
– 3 – Nächste Auktionstermine: Datum Ort Anmeldeschluss Mi., 19.05.2026 Lingen 28.04.2026 Mi., 27.05.2026 Verden 06.05.2026 Mi., 10.06.2026 Cloppenburg 21.05.2026 Mi., 24.06.2026 Dalum 03.06.2026 Di., 30.06.2026 Verden 09.06.2026 Di., 28.07.2026 Dalum 07.07.2026 Mi., 05.08.2026 Cloppenburg 15.07.2026 Mi., 05.08.2026 Bremervörde (Abendauktion) 15.07.2026 Mi., 19.08.2026 Verden 29.07.2026 Di., 25.08.2026 Dalum 04.08.2026 Mi., 16.09.2026 Verden 26.08.2026 Di., 22.09.2026 Cloppenburg 01.09.2026 Di., 29.09.2026 Dalum 08.09.2026 Di., 27.10.2026 Cloppenburg 06.10.2026 Mi., 28.10.2026 Verden 07.10.2026 Di., 10.11.2026 Dalum 20.10.2026 Di., 01.12.2026 Verden 11.11.2026 Mi., 02.12.2026 Cloppenburg 11.11.2026 Di., 15.12.2026 Dalum 24.11.2026 Mi., 06.01.2027 Verden 16.12.2026 Do., 07.01.2027 Cloppenburg 17.12.2026 Di., 19.01.2027 Dalum 22.12.2026
– 4 – Notizen
– 5 – Auszug aus den Auktionsbestimmungen der MASTERRIND GmbH
- Allgemeines Die nachfolgenden Bestimmungen gelten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ver- kauf von Zucht- und Nutztieren hinaus.
- Rechtsverhältnis Mit der Abgabe eines Gebotes und der Anmeldung eines Tieres zum Verkauf werden diese Bestim- mungen vom Käufer und Verkäufer anerkannt.
- Ablauf der Auktionen 3.1. Über die Zulassung von Tieren zu Auktionen und Verkauf entscheidet abschließend die Aukti- onsleitung bzw. Geschäftsleitung der MASTERRIND GmbH ggf. nach Beratung mit einem Tierarzt. 3.2. Die Reihenfolge des Verkaufes wird von der Auktionsleitung festgelegt. Die MASTERRIND GmbH ist berechtigt, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. Die MASTERRIND GmbH gibt evtl. festgestellte Mängel an den Tieren und Änderungen im Auktionskatalog vor dem Ausbieten bekannt. 3.3. Der Kommittent darf weder selbst noch durch einen Beauftragten auf seine Tiere bieten oder bieten lassen. Verkauft der Kommittent zur Auktion gemeldete Tiere ohne Genehmigung der MAS- TERRIND GmbH, sind die lt. Gebührenordnung fälligen Käufer- und Verkäufergebühren vom Ver- kaufspreis an die MASTERRIND GmbH abzuführen. 3.4. Vor dem Ausbieten der Tiere werden festgestellte Mängel, die nicht zum Ausschluss von der Auktion geführt haben sowie Katalogänderungen bzw. Katalogergänzungen bekannt gegeben. 3.5. Abgekalbte Tiere sind vom Kommittenten sofort nach dem Verkauf auszumelken. 3.6. Die auf Zuchtviehauktionen zur Versteigerung zugelassenen Bullen haben eine Verbandsaner- kennung und sind im Zuchtbuch eingetragen. 3.7. Zuchttiere werden einzeln ausgeboten. Das Mindestübergebot beträgt:
bis 500,00 Euro = 20,00 Euro, bis 1.000,00 Euro = 30,00 Euro,
über 1.000,00 Euro = 50,00 Euro. 3.8. Der Bieter, der das letzte gültige Gebot abgibt, erhält den Zuschlag, es sei denn, dass der Mindestpreis nicht erreicht ist. Der Käufer hat dem Beauftragten der MASTERRIND GmbH sofort nach dem Zuschlag den Kaufschein zu unterzeichnen und dabei Namen und zustellfähige Anschrift anzugeben. Jeder Bieter ist an sein Gebot gebunden bis zum rechtsgültigen Zuschlag an den näch- sten Bieter. Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlagspreises entstehen, die sofort geltend zu machen sind, kann das Ausbieten wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlages ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel be- reits unterzeichnet ist, muss jedoch spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten Tieres der Auktion erfolgen. Die Entscheidung über einen etwaigen Widerspruch wegen Zweifels an der Gültigkeit des Zuschlagspreises trifft die Auktionsleitung oder deren Beauftragter. 3.9. Abnahmetermin ist der Veranstaltungstag, der Käufer ist zur Abnahme verpfl ichtet. Der Ab- transport der gekauften Tiere hat unmittelbar nach Versteigerungsabschluss zu erfolgen. Bei spä- terem Abtransport stehen die Tiere auf Kosten und Gefahr des Käufers in der Versteigerungshalle. 4. Kommissionsgebühr Zuschlagspreis für
- Kommissionsgebühr
- Abtriebsgebühr
- Lebensbeitrag Bulle 5,50 % 6,– € 10,– € Kuh 6 % 6,– € Rind 6 % 6,– € Jungrind 5 % 6,– € Kalb 5 % 6,– € für Bullen, die im MASTERRIND - Gebiet bleiben zzgl. anteiliger Risikopauschale inkl. anteiliger Risikopauschale }
– 6 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Rindvieh der MASTERRIND GmbH Allgemeines
- Die MASTERRIND GmbH (nachfolgend MASTERRIND oder Kommissionärin genannt), Osterkrug 20, 27283 Verden, verkauft oder versteigert Schwarzbunte, Rotbunte und Fleischrinder im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft im Sinne der §§ 383 ff. HGB). Im Falle eines Kommissionsgeschäfts oder eines Vermittlungs- geschäfts ist Verkäufer der Eigentümer des Tieres, für den MASTERRIND nur als Beauftragter tätig ist. Die Verkäufe werden vorgenommen durch die Veranstaltung von Auktionen sowie durch Verkäufe in Hallen, Sammelstellen oder auf dem Betrieb der Kommittenten (Ab-Hof-Verkäufe). 1.1. Für alle Viehverkaufsgeschäfte gelten ausschließlich diese Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. 1.2. Die zum Verkauf gestellten Tiere sind seit ihrer Geburt durch unterschiedliche Stallbedingungen, Aufzuchtsbedingungen, Fütterung, tierärztliche Behandlungen und Impfungen sowie sonstige Einfl üsse verändert und nicht mehr ursprünglich. Sie sind daher rechtlich als gebrauchte Sachen zu behandeln. 1.3. Jeder Käufer, Teilnehmer und Besucher von MASTERRIND-Veranstaltungen haftet für Schäden, die er oder seine Gehilfen oder seine Tiere verursachen, verschuldensunabhängig. 1.4. Bei allen Veranstaltungen der MASTERRIND ist den Anordnungen der MAS- TERRIND-Mitarbeiter Folge zu leisten. 1.5. Die MASTERRIND ist berechtigt, den Ablauf von Verkaufsveranstaltungen abzu- ändern. 1.6. Jeder Verkäufer und jeder Käufer ist an sein Gebot gebunden. Ein Rücktritt vom Gebot oder Vertrag ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. 1.7. Mit dem Kaufzuschlag (Annahme des Kaufangebotes) gehen Gefahr und Haf- tung für die verkauften Tiere auf den Käufer über, es sei denn, es ist ausdrück- lich eine anderweitige Vereinbarung getroffen (z. B. Exportgeschäfte, Verkäufe mit Speditionsvereinbarung etc.). Der Eigentumsübergang fi ndet gem. § 930 BGB erst nach vollständiger Zahlung statt. Veranlasst oder beauftragt der Käufer die Vaccination des Viehes oder wird das Vieh auf Veranlassung des Käufers in einen Kommissionsstall eingestallt, so ist ein Verbleiben im Herkunftsstall ausgeschlossen und der Käufer übernimmt mit dieser Veränderung Gefahr und Haftung für die Tiere. 1.8. Abnahmetermin ist der Tag der Annahme des Kaufvertrages durch den Käufer. 1.9. Zum Abtransport ist nur berechtigt, wer von der Kommissionärin ausdrücklich dazu beauftragt wurde.
– 7 – 1.10. Die Kommissionärin (MASTERRIND) erfüllt ihre Obliegenheiten in Bezug auf die Be-stimmungen der Viehverkehrsverordnung (VVVO). Für Obliegen- heiten vor- und nachgeordneter Bereiche ist sie nicht verantwortlich. 1.11. Die MASTERRIND ist berechtigt, die Tiere selbst als Käufer zu überneh- men. Sie ist hierbei an den vereinbarten Preis gebunden. 1.12. Die MASTERRIND ist berechtigt, vom Kommittenten Vieh unter der auf- schiebenden Bedingung zu kaufen, dass die Rinder die vom Käufer vorge- gebenen Bedingungen erfüllen. In diesem Fall ist der Kommittent solange an das Angebot gebunden, bis die MASTERRIND die Entscheidung mitteilt. 1.13. Vereinbarte Liefertermine sind bindend, Teillieferungen sind zulässig. 1.14. Entscheidungsbefugnis der MASTERRIND:
Kommittent und Käufer bevollmächtigen die MASTERRIND, alle Ansprüche aus Kaufgeschäften gegenüber Käufer und Kommittent durchzusetzen.
Scheitert eine gütliche Streitschlichtung durch die MASTERRIND, so ist diese berechtigt, aber nicht verpfl ichtet, selbst im Namen einer Partei vor Gericht gegen die andere zu klagen, kann aber auch die Parteien auf den Rechtsweg verweisen. 1.15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus der mit uns bestehenden Ge- schäftsverbindung herrührenden Ansprüche und Streitigkeiten ist Verden, Deutschland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des CISG und aller Normen/Abkommen des interna- tionalen Privatrechts. MASTERRIND ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorstehender Gerichts- stand gilt auch für etwaige Wechsel- und Scheckprozesse sowie deliktische, quasi deliktische und sonstige gesetzliche Ansprüche/Rechte. 2. Abrechnung, Bezahlung und Eigentumsvorbehalt 2.1. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Kaufpreis nebst Kommissionsge- bühren und Nebenkosten (Käuferendpreis) fällig. 2.2. Der Rechnungsbetrag ist an die MASTERRIND gemäß Rechnung zu zah- len. Kosten und Zinsen, die durch Zahlungsort und Zahlungsweg entstehen, trägt der Käufer. Schecks oder sonstige bargeldlose Zahlungsmittel gelten erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig dem Konto der MASTERRIND gutgeschrieben sind. Der Käufer verzichtet unwiderrufl ich auf Schecksper- rung. 2.3. Der Kommittent bleibt Eigentümer an allen gelieferten Tieren (bei Schlacht- tieren der durch Verarbeitung entstandenen Fleischwaren) bis zur vollständi- gen Zahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. 2.4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse bis zu
– 8 – deren vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbin- dung mit Ware Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Kom- mittent Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. 2.5. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs- gemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten, solange er mit seinen Zahlungen nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsüber- eignungen sowie alle anderen, die Sicherheit des Verkäufers beeinträch- tigenden Maßnahmen sind unzulässig. Die aus Verkauf und Verarbeitung oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Kaufsache entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt insgesamt, bzw. in Höhe des Mitei- gentumsanteils dem Verkäufer zur Sicherung an diesen ab. 2.6. Zur Abtretung von jeglichen Forderungen, die der Käufer aus noch nicht bez