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title: "MASTERRIND GmbH organisiert 908. Zuchtrinderauktion in Lingen"
sdDatePublished: "2026-05-12T17:15:00Z"
source: "https://masterrind.com/News_2026/05_2026/Zuchtrinderauktion%20in%20Lingen%20am%2019.05..pdf"
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  - name: "agriculture"
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  - name: "livestock farming"
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  - "Lingen"
  - "Meppen"
  - "Lower Saxony"
  - "Cloppenburg"
  - "Germany"
  - "Verden"
  - "Oldenburg"
  - "Rotenburg (Wümme)"
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MASTERRIND GmbH organisiert 908. Zuchtrinderauktion in Lingen

– 1 –
Zeiteinteilung
Emslandhallen Lingen
Lindenstraße 24a
49808 Lingen
Telefon Halle: 0591 9150140
Fax Halle: 0591 9150142
908. Zuchtrinderauktion in Lingen

Dienstag, 19. Mai 2026

6.00 bis 8.30 Uhr
Auftrieb

10.00 Uhr
Auktionsbeginn

– 2 –
Allgemeine Informationen

Auktionsleitung:

MASTERRIND GmbH

Telefon (04403) 9326-0
Feldlinie 2a, 26160 Bad Zwischenahn

Amtstierärztlicher Überwachungsdienst:

Veterinäramt Emsland

Telefon (05931) 44-0
49716 Meppen, Ordeniederung 1

Auktionator:

Michael Hellwinkel

Telefon (04231) 679-112

Informationen für die Auktionsbeschicker

1. Der Zeitplan – speziell für den Auftrieb – ist strikt einzuhalten.

2. Kein Tier in die Halle führen, das nicht den z. Zt. geltenden
Veterinärbestimmungen entspricht und vom Amtstierarzt und Auktionsarzt
untersucht wurde.

3. Alle Verkaufstiere müssen mit einem ordnungsgemäßen Halfter und zwei Stricken
ausgestattet sein.

4. Bullen müssen zur Verbandsanerkennung und zum Verkauf mit Halfter und Strick
im Nasenring vorgeführt werden.

5. Der Auktionsbeschicker haftet für die im Katalog gemachten Angaben. Eventuelle
Änderungen bzw. Ergänzungen sind umgehend zu melden.

6. Bekannte Mängel, wie z. B. Euterfehler, Melkbarkeit unter 1,8 kg /min., Blindheit,
ungleiche Viertelgemelksverteilung etc. auf dem dafür vorgesehenen Zettel
eintragen und unterschrieben abgeben.

7. Abgekalbte Rinder nach dem Verkauf ausmelken.

8. Abmeldungen von der Auktion bitte rechtzeitig, am Vortag bis 10.00 Uhr.

– 3 –
Nächste Auktionstermine:
Datum
Ort
Anmeldeschluss
Mi., 19.05.2026
Lingen
28.04.2026
Mi., 27.05.2026
Verden
06.05.2026
Mi., 10.06.2026
Cloppenburg
21.05.2026
Mi., 24.06.2026
Dalum
03.06.2026
Di., 30.06.2026
Verden
09.06.2026
Di., 28.07.2026
Dalum
07.07.2026
Mi., 05.08.2026
Cloppenburg
15.07.2026
Mi., 05.08.2026
Bremervörde
(Abendauktion)
15.07.2026
Mi., 19.08.2026
Verden
29.07.2026
Di., 25.08.2026
Dalum
04.08.2026
Mi., 16.09.2026
Verden
26.08.2026
Di., 22.09.2026
Cloppenburg
01.09.2026
Di., 29.09.2026
Dalum
08.09.2026
Di., 27.10.2026
Cloppenburg
06.10.2026
Mi., 28.10.2026
Verden
07.10.2026
Di., 10.11.2026
Dalum
20.10.2026
Di., 01.12.2026
Verden
11.11.2026
Mi., 02.12.2026
Cloppenburg
11.11.2026
Di., 15.12.2026
Dalum
24.11.2026
Mi., 06.01.2027
Verden
16.12.2026
Do., 07.01.2027
Cloppenburg
17.12.2026
Di., 19.01.2027
Dalum
22.12.2026

– 4 –
Notizen

– 5 –
Auszug aus den Auktionsbestimmungen der MASTERRIND GmbH
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ver-
kauf von Zucht- und Nutztieren hinaus.
2. Rechtsverhältnis
Mit der Abgabe eines Gebotes und der Anmeldung eines Tieres zum Verkauf werden diese Bestim-
mungen vom Käufer und Verkäufer anerkannt.
3. Ablauf der Auktionen
3.1. Über die Zulassung von Tieren zu Auktionen und Verkauf entscheidet abschließend die Aukti-
onsleitung bzw. Geschäftsleitung der MASTERRIND GmbH ggf. nach Beratung mit einem Tierarzt.
3.2. Die Reihenfolge des Verkaufes wird von der Auktionsleitung festgelegt. Die MASTERRIND
GmbH ist berechtigt, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer
Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. Die MASTERRIND
GmbH gibt evtl. festgestellte Mängel an den Tieren und Änderungen im Auktionskatalog vor dem
Ausbieten bekannt.
3.3. Der Kommittent darf weder selbst noch durch einen Beauftragten auf seine Tiere bieten oder
bieten lassen. Verkauft der Kommittent zur Auktion gemeldete Tiere ohne Genehmigung der MAS-
TERRIND GmbH, sind die lt. Gebührenordnung fälligen Käufer- und Verkäufergebühren vom Ver-
kaufspreis an die MASTERRIND GmbH abzuführen.
3.4. Vor dem Ausbieten der Tiere werden festgestellte Mängel, die nicht zum Ausschluss von der
Auktion geführt haben sowie Katalogänderungen bzw. Katalogergänzungen bekannt gegeben.
3.5. Abgekalbte Tiere sind vom Kommittenten sofort nach dem Verkauf auszumelken.
3.6. Die auf Zuchtviehauktionen zur Versteigerung zugelassenen Bullen haben eine Verbandsaner-
kennung und sind im Zuchtbuch eingetragen.
3.7. Zuchttiere werden einzeln ausgeboten. Das Mindestübergebot beträgt:

bis 500,00 Euro = 20,00 Euro, bis 1.000,00 Euro = 30,00 Euro,

über 1.000,00 Euro = 50,00 Euro.
3.8. Der Bieter, der das letzte gültige Gebot abgibt, erhält den Zuschlag, es sei denn, dass der
Mindestpreis nicht erreicht ist. Der Käufer hat dem Beauftragten der MASTERRIND GmbH sofort
nach dem Zuschlag den Kaufschein zu unterzeichnen und dabei Namen und zustellfähige Anschrift
anzugeben. Jeder Bieter ist an sein Gebot gebunden bis zum rechtsgültigen Zuschlag an den näch-
sten Bieter. Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlagspreises entstehen, die sofort geltend zu
machen sind, kann das Ausbieten wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung
von Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlages ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel be-
reits unterzeichnet ist, muss jedoch spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten Tieres
der Auktion erfolgen. Die Entscheidung über einen etwaigen Widerspruch wegen Zweifels an der
Gültigkeit des Zuschlagspreises trifft die Auktionsleitung oder deren Beauftragter.
3.9. Abnahmetermin ist der Veranstaltungstag, der Käufer ist zur Abnahme verpﬂ ichtet. Der Ab-
transport der gekauften Tiere hat unmittelbar nach Versteigerungsabschluss zu erfolgen. Bei spä-
terem Abtransport stehen die Tiere auf Kosten und Gefahr des Käufers in der Versteigerungshalle.
4. Kommissionsgebühr
Zuschlagspreis für
+ Kommissionsgebühr
+ Abtriebsgebühr
+ Lebensbeitrag
Bulle
5,50 %
6,-- €
10,-- €
Kuh
6 %
6,-- €
Rind
6 %
6,-- €
Jungrind
5 %
6,-- €
Kalb
5 %
6,-- €
für Bullen, die
im MASTERRIND -
Gebiet bleiben
zzgl. anteiliger
Risikopauschale
inkl. anteiliger
Risikopauschale
}

– 6 –
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von Rindvieh der MASTERRIND GmbH
Allgemeines
1. Die MASTERRIND GmbH (nachfolgend MASTERRIND oder Kommissionärin genannt),
Osterkrug 20, 27283 Verden, verkauft oder versteigert Schwarzbunte, Rotbunte und
Fleischrinder im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft im Sinne
der §§ 383 ff. HGB). Im Falle eines Kommissionsgeschäfts oder eines Vermittlungs-
geschäfts ist Verkäufer der Eigentümer des Tieres, für den MASTERRIND nur als
Beauftragter tätig ist. Die Verkäufe werden vorgenommen durch die Veranstaltung von
Auktionen sowie durch Verkäufe in Hallen, Sammelstellen oder auf dem Betrieb der
Kommittenten (Ab-Hof-Verkäufe).
1.1.
Für alle Viehverkaufsgeschäfte gelten ausschließlich diese Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen.
1.2.
Die zum Verkauf gestellten Tiere sind seit ihrer Geburt durch unterschiedliche
Stallbedingungen, Aufzuchtsbedingungen, Fütterung, tierärztliche Behandlungen
und Impfungen sowie sonstige Einﬂ üsse verändert und nicht mehr ursprünglich.
Sie sind daher rechtlich als gebrauchte Sachen zu behandeln.
1.3.
Jeder Käufer, Teilnehmer und Besucher von MASTERRIND-Veranstaltungen
haftet für Schäden, die er oder seine Gehilfen oder seine Tiere verursachen,
verschuldensunabhängig.
1.4.
Bei allen Veranstaltungen der MASTERRIND ist den Anordnungen der MAS-
TERRIND-Mitarbeiter Folge zu leisten.
1.5.
Die MASTERRIND ist berechtigt, den Ablauf von Verkaufsveranstaltungen abzu-
ändern.
1.6.
Jeder Verkäufer und jeder Käufer ist an sein Gebot gebunden. Ein Rücktritt vom
Gebot oder Vertrag ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
1.7.
Mit dem Kaufzuschlag (Annahme des Kaufangebotes) gehen Gefahr und Haf-
tung für die verkauften Tiere auf den Käufer über, es sei denn, es ist ausdrück-
lich eine anderweitige Vereinbarung getroffen (z. B. Exportgeschäfte, Verkäufe
mit Speditionsvereinbarung etc.). Der Eigentumsübergang ﬁ ndet gem. § 930
BGB erst nach vollständiger Zahlung statt. Veranlasst oder beauftragt der Käufer
die Vaccination des Viehes oder wird das Vieh auf Veranlassung des Käufers
in einen Kommissionsstall eingestallt, so ist ein Verbleiben im Herkunftsstall
ausgeschlossen und der Käufer übernimmt mit dieser Veränderung Gefahr und
Haftung für die Tiere.
1.8.
Abnahmetermin ist der Tag der Annahme des Kaufvertrages durch den Käufer.
1.9.
Zum Abtransport ist nur berechtigt, wer von der Kommissionärin ausdrücklich
dazu beauftragt wurde.

– 7 –
1.10.
Die Kommissionärin (MASTERRIND) erfüllt ihre Obliegenheiten in Bezug
auf die Be-stimmungen der Viehverkehrsverordnung (VVVO). Für Obliegen-
heiten vor- und nachgeordneter Bereiche ist sie nicht verantwortlich.
1.11.
Die MASTERRIND ist berechtigt, die Tiere selbst als Käufer zu überneh-
men. Sie ist hierbei an den vereinbarten Preis gebunden.
1.12.
Die MASTERRIND ist berechtigt, vom Kommittenten Vieh unter der auf-
schiebenden Bedingung zu kaufen, dass die Rinder die vom Käufer vorge-
gebenen Bedingungen erfüllen. In diesem Fall ist der Kommittent solange
an das Angebot gebunden, bis die MASTERRIND die Entscheidung mitteilt.
1.13.
Vereinbarte Liefertermine sind bindend, Teillieferungen sind zulässig.
1.14.
Entscheidungsbefugnis der MASTERRIND:

Kommittent und Käufer bevollmächtigen die MASTERRIND, alle Ansprüche
aus Kaufgeschäften gegenüber Käufer und Kommittent durchzusetzen.

Scheitert eine gütliche Streitschlichtung durch die MASTERRIND, so ist
diese berechtigt, aber nicht verpﬂ ichtet, selbst im Namen einer Partei vor
Gericht gegen die andere zu klagen, kann aber auch die Parteien auf den
Rechtsweg verweisen.
1.15.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus der mit uns bestehenden Ge-
schäftsverbindung herrührenden Ansprüche und Streitigkeiten ist Verden,
Deutschland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land unter Ausschluss des CISG und aller Normen/Abkommen des interna-
tionalen Privatrechts. MASTERRIND ist jedoch auch berechtigt, Klage am
allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorstehender Gerichts-
stand gilt auch für etwaige Wechsel- und Scheckprozesse sowie deliktische,
quasi deliktische und sonstige gesetzliche Ansprüche/Rechte.
2. Abrechnung, Bezahlung und Eigentumsvorbehalt
 2.1.
Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Kaufpreis nebst Kommissionsge-
bühren und Nebenkosten (Käuferendpreis) fällig.
 2.2.
Der Rechnungsbetrag ist an die MASTERRIND gemäß Rechnung zu zah-
len. Kosten und Zinsen, die durch Zahlungsort und Zahlungsweg entstehen,
trägt der Käufer. Schecks oder sonstige bargeldlose Zahlungsmittel gelten
erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig dem Konto der MASTERRIND
gutgeschrieben sind. Der Käufer verzichtet unwiderruﬂ ich auf Schecksper-
rung.
 2.3.
Der Kommittent bleibt Eigentümer an allen gelieferten Tieren (bei Schlacht-
tieren der durch Verarbeitung entstandenen Fleischwaren) bis zur vollständi-
gen Zahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit
dem Käufer.
 2.4.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse bis zu

– 8 –
deren vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbin-
dung mit Ware Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Kom-
mittent Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten
Waren.
 2.5.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs-
gemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten, solange er mit
seinen Zahlungen nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsüber-
eignungen sowie alle anderen, die Sicherheit des Verkäufers beeinträch-
tigenden Maßnahmen sind unzulässig. Die aus Verkauf und Verarbeitung
oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Kaufsache entstehenden
Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt insgesamt, bzw. in Höhe des Mitei-
gentumsanteils dem Verkäufer zur Sicherung an diesen ab.
 2.6.
Zur Abtretung von jeglichen Forderungen, die der Käufer aus noch nicht
bez