Protokoll der Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Balgach ist rechtskräftig; Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen.

Rechtskraft - Protokoll der Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Balgach vom 1. April 2026

Rechtskraft - Protokoll der Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Balgach vom 1. April 2026 Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) lag das Protokoll der Bürgerversammlung 2026 vom 1. April 2026 vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, d.h. vom 15. April 2026 bis 28. April 2026 bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf. Die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen.