Rolf Freuler und Tamara Freuler Baugesuch Ringstrasse 51, 7324 Vilters; Auflagefrist 12. bis 26. Mai 2026, Einsprache möglich

Bekanntmachung Baugesuch Freuler Rolf und Tamara

Bekanntmachung Baugesuch Freuler Rolf und Tamara Bauherrschaft Rolf Freuler, Ringstrasse 51, 7324 Vilters Tamara Freuler, Ringstrasse 51, 7324 Vilters Grundeigentümer Rolf Freuler, Ringstrasse 51, 7324 Vilters Tamara Freuler, Ringstrasse 51, 7324 Vilters Baugesuch Nr. 2026

34 Bauvorhaben Einbau Schlepplukarne in best. Wohnhaus Vers.-Nr. 1985 Lage Parzelle-Nr. 4424, Ringstrasse 51, 7324 Vilters Auflagefrist 12. Mai 2026 bis 26. Mai 2026 Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist beim Bauamt, 2. Stock, Büro 25, Dorfstrasse 34, 7323 Wangs eingesehen werden. Öffentlich- und

oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 ff. PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Baukommission Vilters-Wangs einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privat-rechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.