Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) will Bilateralen III durch Verfassungsbestimmung absichern in der Schweiz; Volksmehr und Ständemehr nötig.
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Staatspolitisch Kommission des Ständerats spricht sich für Ständemehr aus
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) will die Abkommen der Bilateralen III mit einer Verfassungsbestimmung absichern. Damit sollen rechtliche Unsicherheiten bei der Personenfreizügigkeit und der Umsetzung des EU-Pakets geklärt werden. Gleichzeitig würde das Paket damit dem obligatorischen Referendum unterstellt und bräuchte neben dem Volksmehr auch ein Ständemehr.
Das Volksmehr und das Ständemehr sind zentrale Elemente der direkten Demokratie in der Schweiz. Sie bilden zusammen das «doppelte Mehr», das für die Annahme von Verfassungsänderungen und wichtigen Staatsverträgen erforderlich ist. Das Volksmehr ist die Mehrheit der stimmenden Bevölkerung, das Ständemehr ist die Mehrheit der Kantone (mindestens 12 von 23 Standesstimmen). Beim Ständemehr zählen die sechs ehemaligen Halbkantone jeweils als eine halbe Standesstimme
Nach öffentlichen Anhörungen zur Referendumsfrage sowie Beratungen mit dem Bundesrat sieht die Kommission Klärungsbedarf bei der Verfassungsmässigkeit der Abkommen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit, der Unionsbürgerrichtlinie und Artikel 121a BV zur Steuerung der Zuwanderung seien offene Fragen deutlich geworden. Vor diesem Hintergrund beschloss die SPK-S mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Heidi Z’graggen die Einreichung einer Kommissionsinitiative.
Vorgesehen ist eine neue Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung, welche die Genehmigung der Abkommen regelt und gleichzeitig festhält, dass Artikel 121a BV auf die Stabilisierungsabkommen keine Anwendung findet. Zudem soll ausdrücklich verankert werden, dass die sogenannte Schubert-Praxis bei den neuen Abkommen Anwendung findet. Die Schubert-Praxis ist eine vom schweizerischen Bundesgericht 1973 eingeführte Ausnahme vom Vorrang des Völkerrechts vor Schweizer Bundesgesetzen. In seiner jüngeren Rechtsprechung erachtet das Bundesgericht die Schubert-Praxis als «weitgehend nicht mehr anwendbar».Mit der Verankerung auf Verfassungsstufe würde das EU-Paket nicht nur dem Volk, sondern auch den Kantonen zur Abstimmung unterbreitet. Für eine Annahme wäre somit neben dem Volksmehr auch ein Ständemehr erforderlich. Die Kommission betont gleichzeitig, dass die Arbeiten an der vorgeschlagenen Verfassungsgrundlage die Behandlung der Bilateralen III nicht verzögern sollen. Ziel ist es, die Vorlage bereits in der Herbstsession 2026 im Ständerat zu behandeln.
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