Jugendfeuerwehr sammelt Alteisensammlung in Schliengen-Mauchen; Bei illegaler Entsorgung wird Anzeige erstattet.

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JAHRGANG 54 | NR. 20 | DONNERSTAG, 14. MAI 2026 Information Alteisensammlung in Schliengen-Mauchen Am 16.05.2026 findet die nächste Alteisensammlung statt. Diese wird wieder als Bringsammlung durchgeführt. Das Alteisen kann ab 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr zum Container beim Sportplatz gebracht werden. Schwere Gegenstände z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine usw. können mit vorheriger Anmeldung abgeholt werden. E-Mail an: alteisensammlung@t-online.de Die Anmeldung muss bis spätestens Donnerstag, den 14.05.26 per Mail eingegangen sein. Folgende Gegenstände können nicht angenommen werden: Feuerlöscher, Gasflaschen, Öltank, Reifen (Autoreifen, Fahrradreifen usw.) und Kühlschränke. Sollte illegal Müll oder eines der oben genannten Gegenstände im Container entsorgt werden, wird dies zur Anzeige gebracht. Eure Jugendfeuerwehr

Seite 2 Donnerstag, 14. Mai 2026 Schliengen Seite 2 Donnerstag, 14. Mai 2026 Schliengen IMPRESSUM: Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Schliengen erscheint wöchentlich donnerstags und kann für 23,30 € Bezugspreis pro Jahr im Verlag abonniert werden. HERAUSGEBER: Bürgermeisteramt Schliengen VERANTWORTLICH FÜR DEN REDAKTIONELLEN TEIL: Bürgermeister Dr. Christian Renkert oder die/der von ihm Beauftragte VERANTWORTLICH FÜR DIE FRAKTIONSMITTEILUNGEN: Die jeweilige Fraktion bzw. der/ die Vorsitzende der jeweiligen Fraktion. VERANTWORTLICH FÜR DIE KIRCHEN & VEREINSMITTEILUNGEN: Die jeweilige Kirche bzw. der/ die Vorsitzende des jeweiligen Vereins. FÜR DEN ANZEIGENTEIL: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de Bezugspreis: 25, 90 Euro Was? Wann? Wo? VERANSTALTUNGEN, TERMINE, TIPPS, INFOS SCHLOSS BÜRGELN Öff nungszeiten auf Schloss Bürgeln 1.März bis 15. November Montag geschlossen Mittwoch 11.00 und 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag um 11.00, 12.00, 14.00, 15.00 und 16.00 Uhr Gruppen gerne nach Vereinbarung Geänderte Führungszeiten bei Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.schlossbuergeln.de

Die Schlossverwaltung erreichen Sie am Dienstag bis Freitag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 07626 - 237 oder per E-Mail: direktion@schlossbuergeln.de Infos zu Konzerten, Sonderführungen etc. fi nden Sie unter: www.schlossbuergeln.de. SCHLOSS-RESTAURANT Schloss-Restaurant „Schloss Stübli“ Telefonnummer 07626 – 567 53 50 E-Mail: schloss@stuebli-buergeln.de AUSSTELLUNGEN Ausstellung „Natur und Form“ von Jutta Schneider, Paolo Pinna und Kerstin Albiez im Rathaus Schliengen, Wasserschloss Enten- stein - zu den üblichen Öff nungszeiten des Rathauses oder nach Vereinbarung (Frau Steffi Böttcher, Tel. 07635/ 3109-21). Ausstellungsdauer: 1. März bis 20. Juni 2026 TERMINE Freitag, 15. Mai 2026 Um 17:00 Uhr Taufseminar in der Prälat-Hebel-Kirche, Bellinger Straße 20, Schliengen Anmeldungen im Pfarramt unter auggen@kbz.ekiba.de oder telefonisch unter 07631 / 2589 Samstag, 16. Mai 2026 + Sonntag, 17. Mai 2026 Von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr Markgräfl er Weinpromenade; den Weingütern ins Glas geschaut Im Weingut Büchin Schliengen sowie im Weingut Sommerhalter Mauchen Samstag, 16. Mai 2026 Von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr Alteisensammlung in Schliengen-Mauchen durch die Jugendfeuerwehr Von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr Hoff est mit Livemusik von „Valentines“ im Weingut Sommerhalter Dienstag, 19. Mai 2026 Um 19:00 Uhr Ortschaftsratssitzung in der Ortsverwaltung Obereggenen, Rathausplatz Mittwoch, 20. Mai 2026 Ab 20:00 Uhr Ortschaftsratssitzung in Niedereggenen, im „Weihergärtle“; Schulstraße 9 Donnerstag, 21. Mai 2026 Um 19:15 Uhr Bauausschußsitzung auf Schloss Bürgeln, Schloß Bürgeln 1 Um 19:20 Uhr Gemeinderatssitzung auf Schloss Bürgeln, Schloß Bürgeln 1 TERMINE ZUM VORMERKEN Freitag, 29. Mai 2026 Ab 19:00 Uhr Blues Train – Blues, Bluesrock, Rock ‘n Roll meets Gutedel, Char- donnay, the Pinot-Family & the rest oft he gang! im Weingut Büchin Schliengender Weinzeit der Markgäfl er Winzer eG Am 10.06. / 24.06. / 08.07. / 22.07.2026 Immer von 18:00 – 21:30 Uhr Jeden Mittwoch 15:30 Uhr Bewegungstreff im Freien, im Schlosspark in Schliengen Von der Couch hoch und mitgemacht, denn Du bist deine eigene Grenze – überwinde sie! Der Bewegungstreff im Freien sucht dich! Du bist mit Motivation und Freude dabei alltagstaugliche Übungen für eine halbe Stunde zu gestalten? Dann melde dich bei Elke und Martina unter Tel.: 07635/8262977

Seite 3 Donnerstag, 14. Mai 2026 Schliengen Bekanntmachung zur öff entlichen Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, 21. Mai 2026, 19:15 Uhr in Schloss Bürgeln, Schloß Bürgeln 1 Tagesordnung (öff entlich):

  1. Genehmigung der letzten öff entlichen Niederschrift
  2. Kurzinformationen und Anfragen aus dem Bauausschuss
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag zum Anbau an ein be- stehendes Wohngebäude zur Wohn- raumerweiterung, Flst. Nr. 10 + 14, Hohlebachstraße 51, 79418 Schlien- gen-Niedereggenen. Die Bevölkerung ist zu der Sitzung freund- lich eingeladen. Dr. Christian Renkert Bürgermeister

Bekanntmachung zur öff entlichen Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 21. Mai 2026, 19:20 Uhr in Schloss Bürgeln, Schloß Bürgeln 1 Tagesordnung (öff entlich):

  1. Anfragen der Bürgerinnen und Bürger
  2. Genehmigung der letzten öff entlichen Niederschrift
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Bevollmächtigung der Verwaltung zur Vergabe des Gewerks Gerüstbau für den Neubau der Grundschule Mauchen
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag zur Errichtung eines Schopf- es zur Lagerung von Heu- und Stroh- rundballen, Flst. Nr. 86 und 87, Bürgler Straße im Außenbereich, 79418 Schlien- gen-Obereggenen.
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Einwerbung, Annahme und Vermitt- lung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
  6. Kurzinformationen und Anfragen aus dem Gemeinderat und den Ortschafts- räten Die Bevölkerung ist zu der Sitzung freund- lich eingeladen. Dr. Christian Renkert Bürgermeister Öff entliche Ortschaftsratssit- zung in Niedereggenen Am Mittwoch, 20. Mai 2026, 20.00 Uhr, fi ndet im „Weihergärtle“, Schulstr.9, eine öf- fentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt. Tagesordnung:
  7. Fragen und Anregungen der Bürgerin- nen und Bürger
  8. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag zum Anbau an ein beste- hendes Wohngebäude zur Wohn- raumerweiterung, Flst. Nr. 10+14 Hohlenbachstraße 79418 Schlien- gen-Niedereggenen
  9. Informationen und Anregungen aus dem Ortschaftsrat Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Timo Hemmer Ortsvorsteher Öff entliche Ortschaftsrats Sitzung in Obereggenen Am Dienstag, 19. Mai 2026, 19:00 Uhr, fi ndet in der Ortsverwaltung Obereggenen, Rathausplatz, eine öff entliche Ortschafts- rats Sitzung statt. Tagesordnung:
  10. Genehmigung des letzten Protokolls
  11. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag zur Errichtung eines Schopf- es zur Lagerung von Heu- und Stroh- rundballen, Flst. Nr. 86 und 87, Bürgler Straße im Außenbereich, 79418 Schlien- gen-Obereggenen. 3 Anfragen Bürgerinnen und Bürger
  12. Kurzinformationen und Anfragen aus dem Ortschaftsrat Mit freundlichen Grüßen Ralf Gabelmann Ortsvorsteher AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die neue Beschilderung im Wohngebiet Wasengärtle in Schliengen wurde am 07.05.2026 umgesetzt. Wir bitten um Beachtung. Ordnungsamt Schliengen FÄLLIGKEIT STEUERN UND GEBÜHREN Die Steuern und Gebühren werden am 15.05.2026 fällig. Wir erinnern hiermit an die Fälligkeit der Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der Wasser-/Abwassergebühren zum 15.05.2026. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Bezahlung der Steuern/Ge- bühren um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Überweisungen bitte unbedingt das Buchungszeichen angeben. Konten der Gemeinde Schliengen: Sparkasse Markgräfl erland, IBAN: DE63 6835 1865 0008 0285 24 Volksbank Dreiländereck, IBAN: DE56 6839 0000 0003 5000 04 Sollten Sie dem SEPA-Lastschriftverfahren angeschlossen sein, werden wir den Betrag fristgerecht abbuchen. In diesem Zu- sammenhang verweisen wir auf die Vorteile des Abbuchungs- verfahrens. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hier- bei gar nicht erst an. Bürgermeisteramt Gemeindekasse HREN er Steuern/Ge- zuve

Seite 4 Donnerstag, 14. Mai 2026 Schliengen Öff entliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neumattäcker“ Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen hat am 23.04.2026 in öff entlicher Sitzung den Bebauungsplan „Neumattäcker“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bau- vorschriften nach § 10 (1) BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Karten- ausschnitt (ohne Maßstab genordet): Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvor- schriften „Neumattäcker“ treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können ein- schließlich ihrer Begründung (mit Umweltbericht) sowie der Zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB beim Bauamt (Zimmer 4) im Rathaus der Gemeinde in Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, die ört- lichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie aller Fachgutachten einsehen und Auskunft über ihren Inhalt ver- langen. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fäl- ligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schrift- lich beim Entschädigungspfl ichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprü- chen wird hingewiesen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä- gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie- sen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verlet- zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- plans und des Flächennutzungsplans, und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
  4. die Vorschriften über die Öff entlichkeit der Sitzung, die Genehmi- gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  5. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfah- rens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Be- zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht wor- den, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen. Gemeinde Schliengen, den 13.05.2026 Der Bürgermeister Dr. Christia