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title: "Jugendfeuerwehr sammelt Alteisensammlung in Schliengen-Mauchen; Bei illegaler Entsorgung wird Anzeige erstattet."
sdDatePublished: "2026-05-12T14:34:00Z"
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  - name: "waste management"
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  - "Schliengen"
  - "Lörrach (Landkreis)"
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  - "Auggen"
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Jugendfeuerwehr sammelt Alteisensammlung in Schliengen-Mauchen; Bei illegaler Entsorgung wird Anzeige erstattet.

Schliengen_56.jdf

 JAHRGANG 54 | NR. 20 | DONNERSTAG, 14. MAI 2026
Information
Alteisensammlung in Schliengen-Mauchen
Am 16.05.2026 findet die nächste Alteisensammlung statt. Diese wird wieder
als Bringsammlung durchgeführt. Das Alteisen kann ab 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr
zum Container beim Sportplatz gebracht werden.
Schwere Gegenstände z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine usw.
können mit vorheriger Anmeldung abgeholt werden.
E-Mail an: alteisensammlung@t-online.de
Die Anmeldung muss bis spätestens Donnerstag, den 14.05.26 per Mail
eingegangen sein.
Folgende Gegenstände können nicht angenommen werden:
Feuerlöscher, Gasflaschen, Öltank, Reifen (Autoreifen,
Fahrradreifen usw.) und Kühlschränke.
Sollte illegal Müll oder eines der oben genannten Gegenstände im Container
entsorgt werden, wird dies zur Anzeige gebracht.
Eure Jugendfeuerwehr

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Donnerstag, 14. Mai 2026
Schliengen
Seite 2
Donnerstag, 14. Mai 2026
Schliengen
IMPRESSUM:
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Schliengen erscheint wöchentlich donnerstags und kann für 23,30 € Bezugspreis pro Jahr im Verlag abonniert werden.
HERAUSGEBER: Bürgermeisteramt Schliengen
VERANTWORTLICH FÜR DEN REDAKTIONELLEN TEIL:
Bürgermeister Dr. Christian Renkert oder die/der von ihm Beauftragte
VERANTWORTLICH FÜR DIE FRAKTIONSMITTEILUNGEN:
Die jeweilige Fraktion bzw. der/ die Vorsitzende der jeweiligen Fraktion.
VERANTWORTLICH FÜR DIE KIRCHEN & VEREINSMITTEILUNGEN:
Die jeweilige Kirche bzw. der/ die Vorsitzende des jeweiligen Vereins.
FÜR DEN ANZEIGENTEIL: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG,
Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40,
anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de
Bezugspreis: 25, 90 Euro
Was? Wann? Wo?
VERANSTALTUNGEN, TERMINE, TIPPS, INFOS
SCHLOSS BÜRGELN
Öﬀ nungszeiten auf Schloss Bürgeln
1.März bis 15. November
Montag geschlossen
Mittwoch 11.00 und 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag um 11.00, 12.00,
14.00, 15.00 und 16.00 Uhr
Gruppen gerne nach Vereinbarung
Geänderte Führungszeiten bei Veranstaltungen entnehmen Sie
bitte unserer Homepage www.schlossbuergeln.de

Die Schlossverwaltung erreichen Sie am Dienstag bis Freitag von 15:00
Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 07626 - 237 oder per E-Mail:
direktion@schlossbuergeln.de
Infos zu Konzerten, Sonderführungen etc. ﬁ nden Sie unter:
www.schlossbuergeln.de.
SCHLOSS-RESTAURANT
Schloss-Restaurant „Schloss Stübli“
Telefonnummer 07626 – 567 53 50
E-Mail: schloss@stuebli-buergeln.de
AUSSTELLUNGEN
Ausstellung „Natur und Form“ von Jutta Schneider, Paolo Pinna
und Kerstin Albiez im Rathaus Schliengen, Wasserschloss Enten-
stein - zu den üblichen Öﬀ nungszeiten des Rathauses oder nach
Vereinbarung (Frau Steﬃ Böttcher, Tel. 07635/ 3109-21).
Ausstellungsdauer: 1. März bis 20. Juni 2026
TERMINE
Freitag, 15. Mai 2026
Um 17:00 Uhr
Taufseminar in der Prälat-Hebel-Kirche, Bellinger Straße 20,
 Schliengen
Anmeldungen im Pfarramt unter auggen@kbz.ekiba.de oder
telefonisch unter 07631 / 2589
Samstag, 16. Mai 2026 + Sonntag, 17. Mai 2026
Von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Markgräfl er Weinpromenade; den Weingütern ins Glas geschaut
Im Weingut Büchin Schliengen sowie im Weingut Sommerhalter
Mauchen
Samstag, 16. Mai 2026
Von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Alteisensammlung in Schliengen-Mauchen durch die
Jugendfeuerwehr
Von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Hoﬀ est mit Livemusik von „Valentines“ im Weingut Sommerhalter
Dienstag, 19. Mai 2026
Um 19:00 Uhr
Ortschaftsratssitzung in der Ortsverwaltung Obereggenen,
Rathausplatz
Mittwoch, 20. Mai 2026
Ab 20:00 Uhr
Ortschaftsratssitzung in Niedereggenen, im „Weihergärtle“;
Schulstraße 9
Donnerstag, 21. Mai 2026
Um 19:15 Uhr
Bauausschußsitzung auf Schloss Bürgeln, Schloß Bürgeln 1
Um 19:20 Uhr
Gemeinderatssitzung auf Schloss Bürgeln, Schloß Bürgeln 1
TERMINE ZUM VORMERKEN
Freitag, 29. Mai 2026
Ab 19:00 Uhr
Blues Train – Blues, Bluesrock, Rock ‘n Roll meets Gutedel, Char-
donnay, the Pinot-Family & the rest oft he gang! im Weingut Büchin
Schliengender Weinzeit der Markgäfl er Winzer eG
Am 10.06. / 24.06. / 08.07. / 22.07.2026
Immer von 18:00 – 21:30 Uhr
Jeden Mittwoch
15:30 Uhr
Bewegungstreﬀ im Freien, im Schlosspark in Schliengen
Von der Couch hoch und mitgemacht, denn
Du bist deine eigene Grenze – überwinde sie!
Der Bewegungstreﬀ im Freien sucht dich!
Du bist mit Motivation und Freude dabei alltagstaugliche
Übungen für eine halbe Stunde zu gestalten?
Dann melde dich bei Elke und Martina unter
Tel.: 07635/8262977

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Donnerstag, 14. Mai 2026
Schliengen
Bekanntmachung
zur öﬀ entlichen Sitzung des
Bauausschusses
am Donnerstag, 21. Mai 2026, 19:15 Uhr
in Schloss Bürgeln, Schloß Bürgeln 1
Tagesordnung (öﬀ entlich):
1. Genehmigung der letzten öﬀ entlichen
Niederschrift
2. Kurzinformationen und Anfragen aus
dem Bauausschuss
3. Beratung und Beschlussfassung über
den Antrag zum Anbau an ein be-
stehendes Wohngebäude zur Wohn-
raumerweiterung, Flst. Nr. 10 + 14,
Hohlebachstraße 51, 79418 Schlien-
gen-Niedereggenen.
Die Bevölkerung ist zu der Sitzung freund-
lich eingeladen.
Dr. Christian Renkert
Bürgermeister

Bekanntmachung
zur öﬀ entlichen Sitzung des
Gemeinderates
am Donnerstag, 21. Mai 2026, 19:20 Uhr
in Schloss Bürgeln, Schloß Bürgeln 1
Tagesordnung (öﬀ entlich):
1. Anfragen der Bürgerinnen und Bürger
2. Genehmigung der letzten öﬀ entlichen
Niederschrift
3. Beratung und Beschlussfassung über
die Bevollmächtigung der Verwaltung
zur Vergabe des Gewerks Gerüstbau für
den Neubau der Grundschule Mauchen
4. Beratung und Beschlussfassung über
den Antrag zur Errichtung eines Schopf-
es zur Lagerung von Heu- und Stroh-
rundballen, Flst. Nr. 86 und 87, Bürgler
Straße im Außenbereich, 79418 Schlien-
gen-Obereggenen.
5. Beratung und Beschlussfassung über
die Einwerbung, Annahme und Vermitt-
lung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen
6. Kurzinformationen und Anfragen aus
dem Gemeinderat und den Ortschafts-
räten
Die Bevölkerung ist zu der Sitzung freund-
lich eingeladen.
Dr. Christian Renkert
Bürgermeister
Öﬀ entliche Ortschaftsratssit-
zung in Niedereggenen
Am Mittwoch, 20. Mai 2026, 20.00 Uhr,
fi ndet im „Weihergärtle“, Schulstr.9, eine öf-
fentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt.
Tagesordnung:
1. Fragen und Anregungen der Bürgerin-
nen und Bürger
2. Beratung und Beschlussfassung über
den Antrag zum Anbau an ein beste-
hendes
Wohngebäude
zur
Wohn-
raumerweiterung,
Flst.
Nr.
10+14
Hohlenbachstraße
79418
Schlien-
gen-Niedereggenen
3. Informationen und Anregungen aus
dem Ortschaftsrat
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht
herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Hemmer
Ortsvorsteher
Öﬀ entliche Ortschaftsrats
Sitzung in Obereggenen
Am Dienstag, 19. Mai 2026, 19:00 Uhr,
fi ndet in der Ortsverwaltung Obereggenen,
Rathausplatz, eine öﬀ entliche Ortschafts-
rats Sitzung statt.
Tagesordnung:
1. Genehmigung des letzten Protokolls
2. Beratung und Beschlussfassung über
den Antrag zur Errichtung eines Schopf-
es zur Lagerung von Heu- und Stroh-
rundballen, Flst. Nr. 86 und 87, Bürgler
Straße im Außenbereich, 79418 Schlien-
gen-Obereggenen.
3 Anfragen Bürgerinnen und Bürger
4. Kurzinformationen und Anfragen aus
dem Ortschaftsrat
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Gabelmann
Ortsvorsteher
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Die neue Beschilderung
im Wohngebiet Wasengärtle
in Schliengen wurde am
07.05.2026 umgesetzt.
Wir bitten um Beachtung.
Ordnungsamt Schliengen
FÄLLIGKEIT STEUERN UND GEBÜHREN
Die Steuern und Gebühren werden am
15.05.2026 fällig.
Wir erinnern hiermit an die Fälligkeit der
Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der
Wasser-/Abwassergebühren zum 15.05.2026.
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Bezahlung der Steuern/Ge-
bühren um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Bei Überweisungen bitte unbedingt das Buchungszeichen
angeben.
Konten der Gemeinde Schliengen:
Sparkasse Markgräfl erland, IBAN: DE63 6835 1865 0008 0285 24
Volksbank Dreiländereck, IBAN: DE56 6839 0000 0003 5000 04
Sollten Sie dem SEPA-Lastschriftverfahren angeschlossen sein,
werden wir den Betrag fristgerecht abbuchen. In diesem Zu-
sammenhang verweisen wir auf die Vorteile des Abbuchungs-
verfahrens. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hier-
bei gar nicht erst an.
Bürgermeisteramt
Gemeindekasse
HREN
er Steuern/Ge-
zuve

Seite 4
Donnerstag, 14. Mai 2026
Schliengen
Öﬀ entliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und
der örtlichen Bauvorschriften
„Neumattäcker“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen hat am 23.04.2026 in
öﬀ entlicher Sitzung den Bebauungsplan „Neumattäcker“ und die
zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bau-
vorschriften nach § 10 (1) BauGB jeweils als selbstständige Satzung
beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Karten-
ausschnitt (ohne Maßstab genordet):
Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvor-
schriften „Neumattäcker“ treten mit dieser Bekanntmachung
gem. § 10 (3) BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können ein-
schließlich ihrer Begründung (mit Umweltbericht) sowie der Zusam-
menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB beim Bauamt
(Zimmer 4) im Rathaus der Gemeinde in Schliengen, Wasserschloss
Entenstein, 79418 Schliengen, während der üblichen Dienststunden
eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, die ört-
lichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie
aller Fachgutachten einsehen und Auskunft über ihren Inhalt ver-
langen. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf
die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei
der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen
werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fäl-
ligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schrift-
lich beim Entschädigungspfl ichtigen zu beantragen ist, und des §
44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprü-
chen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwä-
gung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie-
sen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verlet-
zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-
plans und des Flächennutzungsplans, und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-
gungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Ver-
letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öﬀ entlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf
der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfah-
rens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Be-
zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht wor-
den, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1
GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeinde Schliengen, den 13.05.2026
Der Bürgermeister
Dr. Christia