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title: "Rat der Gemeinde Vrees beschließt Bebauungsplan Nr. 41 Hoher Sand III; Tritt ab sofort in Kraft"
sdDatePublished: "2026-05-12T15:06:00Z"
source: "https://www.sgwerlte.de/medien/dokumente/bekanntmachung_bplan_41_hoher_sand_ii.pdf?20260512154748"
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  - name: "construction and property"
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  - "Emsland"
  - "Werlte"
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Rat der Gemeinde Vrees beschließt Bebauungsplan Nr. 41 Hoher Sand III; Tritt ab sofort in Kraft

SKM_C30826051210160

Gemeinde Vrees Vrees, den 11.05.2026
Burgermeister

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 41 ,,Hoher Sand III“

Der Rat der Gemeinde Vrees hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 den Bebauungsplan Nr. 41
»Hoher Sand Ill“ gema& § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Ubersichtsplan dargestellt.
(Quelle: OpenStreetMap-Mitwirkende).

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Ubersichtskarte M. 1:20.000 © OpenStreetMap-Mitwirkende

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 41 ,,Hoher Sand Ill“ gem. § 10 Abs. 3
BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 41 ,,Hoher Sand Ill“, die Begriindung mit Umweltbericht und Anlagen
sowie die zusammenfassende Erklarung liegen gem. § 10 Abs. 3 BauGB ab sofort zu jedermanns
Einsichtnahme offentlich aus und kénnen wahrend der Dienststunden im Biirgerbiiro der
Gemeinde Vrees, Werlter StrafSe 9, 49757 Vrees, eingesehen werden.

Dartiber hinaus kénnen die genannten Unterlagen gem. § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage
der Samtgemeinde Werlte unter www.sgwerlte.de > Wirtschaft & Bauen > Bauleitplanung
(rechtskraftig) > Bebauungsplane > Gemeinde Vrees sowie Uber das zentrale Internetportal des
Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 BauGB liber die Geltendmachung etwaiger
Entschadigungsanspriiche nach den §§ 39 - 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB Uber das
Erléschen von Entschddigungsanspriichen bei nicht fristgemaBer Geltendmachung wird
hingewiesen.

Seite 2 der Bekanntmachung der Gemeinde Vrees Bebauungsplan Nr. 41 ,, Hoher Sand Ill“ vom 11.05.2026

Gema& § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Beriichsichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften liber das
Verhéltnnis des Bebauungsplanes und des Flachennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz
2 BauGB beachtliche Mdangel in der Aowagung unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhlab eines
Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegeniiber der Stadt Werlte geltend gemacht
worden sind, Bei der Geltendmchung ist der Sachverhait, der die Verletzung oder den Mangel
begriinden soll, darzulegen.

Der Birgermeister

/

crete

Kleene

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