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title: "Gemeinden Budget 2027 Grundlagen Kanton Zürich; Rotationsgewinn deckt Anlaufstufen und automatische Stufenerhöhung"
sdDatePublished: "2026-05-12T04:05:00Z"
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  - "Zürich (Kanton)"
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Gemeinden Budget 2027 Grundlagen Kanton Zürich; Rotationsgewinn deckt Anlaufstufen und automatische Stufenerhöhung

Budget 2027 Grundlagen für Gemeinden

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Lehrpersonal
Klassifizierung: öffentlich
Referenz-Nr. 153-70 IN
8. Mai 2026
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Budget 2027
Grundlagen für Gemeinden
1. Lohnentwicklung
Vorbemerkung
Die Situation in den einzelnen Gemeinden ist sehr unterschiedlich. Nachstehend sind die
kantonalen Durchschnittswerte beschrieben. Ob und in welchem Rahmen diese in den Ge­
meinden abweichen, bleibt unberücksichtigt.
1.1.
Rotationsgewinn
Der Rotationsgewinn bezeichnet die Verminderung der Lohnsumme aufgrund von Alters­
pensionierungen von älteren Lehrpersonen mit hoher Lohneinstufung und der neuen An­
stellung von jüngeren Lehrpersonen mit tieferer Lohneinstufung. Über mehrere Jahre ge­
rechnet beläuft sich der Rotationsgewinn auf zirka 1.0% - 1.3% der Lohnsumme. Damit ist
er genügend gross, um die Anlaufstufen und die automatische Stufenerhöhung zu finanzie­
ren. Da dies in jeder Gemeinde anders anfällt, sind nachstehend die zusätzlichen Lohnauf­
wendungen dieser Änderungen ohne Berücksichtigung des Rotationsgewinns ausgewie­
sen.
1.2.
Automatische Stufenerhöhung
Die automatische Stufenerhöhung benötigt ab 2027 jährlich 0.4% - 0.5% der Lohnsumme:
Kalenderjahr
2027
2028
2029
2030
Alle Schulstufen
+0.5%
+0.5%
+0.5%
+0.5%

1.3.
Individuelle Lohnerhöhung
Für die Jahre 2027 bis 2030 stehen jeweils 0.8% der Lohnsumme zur Verfügung, welche
vollständig durch Rotationsgewinne finanziert werden sollen (vgl. 1.1 Rotationsgewinn):
Kalenderjahr
2027
2028
2029
2030
Alle Schulstufen
+0.8%
+0.8%
+0.8%
+0.8%

Bildungsdirektion
Volksschulamt
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2.
Einmalzulagen
Für die Jahre 2027 bis 2030 stehen für Einmalzulagen keine Budgetmittel zur Verfügung.
Es handelt sich dabei um § 19 Abs. 2 lit. b Lehrpersonalverordnung (LPVO):
"(…) dem auf die Gemeinde entfallenden Anteil der budgetierten Einmalzulagen (…)"
Kalenderjahr
2027
2028
2029
2030
Alle Schulstufen
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%

Es bleiben 0.2% der Lohnsumme für die vormaligen Mehrklassen-Zulagen
in der Volksschule bestehen. Es handelt sich dabei um § 19 Abs. 2 lit. a LPVO:
"(…) 0.35% des Lohnes der Stufe 1 der Lohnkategorie III für jede Lehrerstelle in Vollzeit­
einheiten (…)".
3.
Teuerungsausgleich
Über den konkreten Teuerungsausgleich jeweils ab 1. Januar wird der Regierungsrat ge­
stützt auf § 42 Abs. 1 der Personalverordnung aufgrund der Septemberteuerung entschei­
den.
Kalenderjahr
2027
2028
2029
2030
Alle Schulstufen
+0.2%
+0.5%
+0.8%
+1.0%