BFW-Präsident Dirk Salewski begrüßt Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz in Berlin; Nullemissionsstandard eingeführt, Investitionsrisiken überwiegend Vermieter belasten

BFW Newsroom - Gebäudemodernisierungsgesetz: Wirtschaftlichkeit und Planbarkeit müssen Priorität haben

Gebäudemodernisierungsgesetz: Wirtschaftlichkeit und Planbarkeit müssen Priorität haben

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), sieht aber noch Potential für Verbesserungen.

„Der politische Wille die gesetzlichen Regelungen zu vereinfachen ist erkennbar, leider ist das nicht in allen Aspekten gelungen. Es bleibt eine erhebliche Komplexität und eben auch Widersprüchlichkeit in Teilen bestehen. Daraus erwächst Unsicherheit, die Investitionen verhindert. Hier kann und muss nachgebessert werden“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Positiv ist: Der Entwurf enthält einen grundlegenden und längst überfälligen Wandel im Neubau. Mit der Einführung des Nullemissionsgebäudestandards wird der Fokus der Regulierung endlich von der reinen Energieeffizienz hin zur Emissionseffizienz gelegt. Das haben wir schon lange gefordert.

Die zentrale Schwäche des Entwurfs liegt darin, dass er Handlungsoptionen für den Ersatz von Heizungsanlagen in ein verbindliches Ordnungsrecht überführt, ohne deren wirtschaftliche und infrastrukturelle Voraussetzungen hinreichend abzusichern. Dieser Befund betrifft insbesondere den Anschluss an Wärmenetze und die Gasheizung mit Biotreppe. Denn in vielen Orten ist die kommunale Wärmeplanung noch nicht erfolgt. Wer, wo, wie heizen werden kann, ist demnach noch vielerorts unklar.

Die sogenannte Bio-Treppe bräuchte eigentlich ein Geländer, sie führt so jedenfalls nicht zu mehr Planbarkeit für Mieter und Vermieter. Denn CO₂‑Kosten als auch die Gasnetzentgelte werden geteilt, wie auch die durch die Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe entstehenden Mehrkosten in den ersten Stufen der Bio‑Treppe. Die Heizkostenabrechnung wird so um zusätzliche Komponenten erweitert, insbesondere um die Differenzierung zwischen fossilen und biogenen Brennstoffanteilen sowie um deren jeweilige Kostenanteile und Umlageschlüssel.

Die zukünftige Preisentwicklung für fossile Energie steht in den Sternen. Die langfristigen Betriebskosten sind kaum valide prognostizierbar. Das Kostenrisiko für Investitionen ist daher erheblich und einseitig zulasten der Vermieter gelagert“, so der BFW-Präsident.

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