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title: "Stadtverwaltung Erfurt lehnt Änderungsanträge zur Buslinie 894 in Frienstedt, Erfurt ab; Nur zukünftige Änderungen per Nahverkehrsplan möglich"
sdDatePublished: "2026-05-13T06:24:00Z"
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  - "Molschleben"
  - "Gotha (Landkreis)"
  - "Erfurt"
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Stadtverwaltung Erfurt lehnt Änderungsanträge zur Buslinie 894 in Frienstedt, Erfurt ab; Nur zukünftige Änderungen per Nahverkehrsplan möglich

04 E Stellungnahme KSD

LV 1.04 E
10.25
©Stadt Erfurt

Tiefbau- und Verkehrsamt

Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt zur Drucksache 1050/26 und 1053/26
Titel der Drucksache
Anträge der Ortsteilbürgermeister Frienstedt und Ermstedt zur DS 0383/26 - Nahverkehrsplan
2026 -2030 der Landeshauptstadt Erfurt

Öffentlichkeitsstatus der Stellungnahme
  öffentlich

Zutreffendes bitte auswählen und im Feld Stellungnahme darauf Bezug nehmen:
Ist die rechtliche Zulässigkeit des Antrages gegeben?
Nein.
Stehen personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung?
Nein.
Liegen die finanziellen Voraussetzungen vor?
Nein.

Ergänzende Stellungnahme zu den Stellungnahmen vom 30.04.2026
In der Sitzung des Ausschusses SBUKV am 07.05.2026 wurde den vorliegenden Änderungsantragen
von den Mitgliedern zugestimmt. Eine Diskussion fand nicht statt, sodass die Verwaltung die
Begründung ihrer ablehnenden Stellungnahmen nicht noch mal darlegen konnte. Demzufolge
ging aus den ersten Stellungnahmen nicht eindeutig hervor, warum die Verwaltung eine
Ablehnung der Änderungsanträge empfiehlt. Im Folgenden soll dies noch mal ausführlich und
nachvollziehbar dargelegt werden:

Die Anträge umfassen folgende Änderung:

Änderung in der Anlage 1 zur Drucksache 0383/26 (Änderungen fett und unterstrichen):

Die Anlage 1 – Seite 83 wird wie folgt geändert (Änderung durch Unterstreichung und Fettdruck
hervorgehoben):

Buslinien der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Gotha GbR (VLG):

Linie
Linienführung
894
Molschleben – Bienstädt – Erfurt, Ermstedt - Gamstädt – Frienstedt – IKEA –
Erfurt, Flughafen / Airport

Ergänzende Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Stellungnahmen vom 30.04.2026:

Den vom Stadtrat beabsichtigten Willen hat die Verwaltung bereits aufgegriffen und im neuen
Nahverkehrsplan aufgenommen (siehe Seite 111). Diese Regelung kann nur für die Zukunft
getroffen werden und ist in der bis dato geltenden Linienführung unabänderbar.
Der jetzt vorliegende Änderungsantrag hingegen fordert, die aktuelle (also nicht die zukünftige)
Linienführung im IST-Zustand zu ändern. Das kann der Stadtrat nicht beschließen, da diese Linie
im IST-Zustand eine andere Linienführung hat und formal auch behalten wird, bis sie zukünftig
geändert wird.

LV 1.04 E
10.25
©Stadt Erfurt

Der Beschluss des SBUKV ist also formal unwirksam, rechtsfremd und nicht zu realisieren.

Die bestehende Buslinie kann nicht durch Beschluss vom Stadtrat geändert werden, da diese vom
Landkreis Gotha bestimmt wurde und hier der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt keine
bestimmungsgebende Kompetenz hat. Erst mit Verabschiedung des neuen Nahverkehrsplan wird
der Weg frei, diese Linienführung für die Zukunft zu ändern. Dies wird mit der Bestätigung des
Nahverkehrsplans in der Fassung der Verwaltung möglich. Vorliegender Änderungsantrag
konterkariert sowohl die Absicht der Verwaltung wie auch die Intention der Antragsteller.

Der Stadtrat wird hiermit gebeten, vorliegenden Änderungsantrag abzulehnen, um damit der
Zielstellung der Verwaltung folgen zu können, die Linienführung für die Zukunft im Sinne der
Antragsteller zu ändern.

Mit der beantragten Änderung soll der Ortsteil Frienstedt in die Linienführung der Buslinie 894
der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Gotha aufgenommen werden. Eine Änderung der
Linienführung ist nicht möglich, da es sich einerseits um eine Buslinie in der Aufgabenträgerschaft
des Landkreises Gotha handelt und andererseits im Nahverkehrsplan an dieser Stelle eine
Bestandsituation beschrieben wird. Das Anliegen beschreibt jedoch eine gewünschte zukünftige
Änderung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Erfurt. Darüber hinaus liegt der hier
dargelegten Linienführung eine Liniengenehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde
zugrunde. Eine Änderung der Linienführung bedarf auch einer Änderung dieser Genehmigung.

Eine Anbindung des Ortsteils durch die Linie 894 wurde zuletzt Ende 2024 im Rahmen der
Veränderungen im Nordnetz des Landkreises Gotha diskutiert. Diese Leistung konnte seiner Zeit
durch den Landkreis Gotha aufgrund des Personalengpasses des Verkehrsunternehmens nicht
erbracht werden. Im Zuge der Überprüfung der Busangebote in den Ortsteilen wird das Anliegen
wieder berücksichtigt (Kapitel 9.3.2 des Nahverkehrsplans). Demzufolge wurde dies im Steckbrief
zum Ortsteil aufgenommen, welcher eine Arbeitsgrundlage für die Überprüfung der
Busverkehrsangebote darstellt (vgl. Seite 111 des Nahverkehrsplans).

Des Weiteren wird nochmals auf die ersten Stellungnahmen vom 30.04.2026 verwiesen.

Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt die Änderungsanträge abzulehnen, da die Gothaer Linie 894 außerhalb
des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Erfurt liegt, sie im Bestand nicht über Frienstedt verkehrt
und die bestehende Linienführung nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörde geändert
werden kann.

Änderung des/der Beschlusspunkte aus Sicht der Stadtverwaltung:

Anlagenverzeichnis

gez. Reintjes

12.05.2026
Unterschrift Amtsleitung A66
Datum