Kabinett beschloss Gebäudemodernisierungsgesetz in Deutschland; Mieter vor überhöhten Nebenkosten geschützt.
Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz | Bundesregierung
Im Kabinett beschlossenAlltagstauglicher Klimaschutz mitGebäudemodernisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und dabei Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu lassen.
per E-Mail teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
per Facebook teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
E-Mailper E-Mail teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
Facebookper Facebook teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
Threemaper Threema teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
WhatsAppper Whatsapp teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
Xper X teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
Eigentümer sollen wieder selbst entscheiden können, welche Heizungsart sie einbauen.
Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Das Gesetz gestaltet die Gebäudemodernisierung technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher.„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen. Das ist der Startschuss für Planungssicherheit für die Branche, die notwendige Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer und Klimaschutz, der pragmatisch erreicht wird", so Bundesbauministerin Verena Hubertz.
Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt. „Wir haben einen klaren Pfad festgelegt, wie Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten durch den Einbau von Öl- und Gasheizungen geschützt werden können“, erklärte die Ministerin weiter.
Anforderung von 65 Prozent erneuerbare Energien entfällt
Die Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können nun selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können künftig neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Gleichzeitig unterstützt das neue Gesetz den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen: Wärmepumpen erhalten weiterhin eine Förderung.
Die moderate Grüngas- oder Grünölquote ab 2029 sowie die Bio-Treppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. „Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche.
Die Bundesregierung wird das Gesetz 2030 mit Blick auf seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor evaluieren. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem Vorgaben derEU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024
1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
per Threema teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
per Whatsapp teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
per X teilen, Alltagstauglicher Klimaschutz mit Gebäudemodernisierungsgesetz
Link kopierenDerLinkwurde in Ihrer Zwischenablage gespeichert