Hans-Gerhard Herzig öffentliche Zustellung der Mahnung vom 12.05.2025 Döbeln, Obermarkt 1, 04720; Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen bei verspäteter Zahlung
Öffentliche Zustellung an Hans-Gerhard Herzig / veröffentlicht am 13.05.2026
Öffentliche Zustellung an Hans-Gerhard Herzig
Öffentliche Bekanntmachung -Öffentliche Zustellung von Mahnungen
Gemäß § 13 Abs. 3 SächsVwVG i. V. m. § 4 Abs. 1 SächsVwVfZG und § 10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln Folgendes bekannt:
Die Mahnung nach § 13 SächsVwVG vom 12.05.2025 wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Hans-Gerhard Herzig (letzte bekannte Adresse: Breitscheidstraße 1, 39393 Ausleben) im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.
Die o. g. Angelegenheit bezieht sich auf folgendes Aktenzeichen:
Der Betroffene kann während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten) in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.
Die o. g. Mahnung gilt 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Der Steuerpflichtige hat anschließend 1 Woche Zeit, um für Ausgleich der Forderungen zu sorgen. Sollten die Zahlungen nicht fristgemäß geleistet werden, muss der Schuldner mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Öffentliche Zustellung von Mahnungen an Hans-Gerhard Herzig
dem Ratsbüro der Stadt Döbeln
Große Kreisstadt DöbelnStadtverwaltung DöbelnObermarkt 104720 Döbeln